Kosmetik umtauschen? Drogeriemärkte sind nicht verpflichtet

Autor: Redaktion | Kategorie: Kosmetik und Mode | 14.01.2018

Kosmetik umtauschen? Drogeriemärkte sind nicht verpflichtet

Wer Flakon oder Tiegel zurückgeben beziehungsweise umtauschen möchte, hat im Zweifel schlechte Karten.

Denn: Stationäre Einzelhändler wie Drogeriemärkte oder Parfümerien sind nicht zum Umtausch verpflichtet. Da bleibt nur, auf Kulanz zu hoffen: Die Drogeriekette Rossmann beispielsweise erklärte auf unsere Nachfrage, dass Kunden gekaufte und sogar geöffnete Kosmetikartikel mit Kassenzettel in den Filialen zurückgeben können. Im Internet, wo man das Produkt nicht vor dem Kauf in Augenschein nehmen kann, gelten übrigens andere Regeln: Hier haben Kunden auch bei Kosmetika Anspruch auf die gesetzlichen 14 Tage Widerrufsrecht.