Bedenkliche Inhaltsstoffe in Kosmetik: Bei diesen Stoffen lohnt es sich genauer hinzuschauen

Autor: Heike Baier/Hannah Pompalla | Kategorie: Kosmetik und Mode | 21.03.2024

Leider sind nicht alle Substanzen in Kosmetik sind unbedenklich.
Foto: Look Studio/Shutterstock

Leider ist es keine Selbstverständlichkeit, dass Kosmetika frei von bedenklichen Inhaltsstoffen sind – das zeigen viele unserer Tests. Wir finden: Gute Kosmetik sollte pflegen und ohne Stoffe auskommen, die Mensch und Umwelt belasten können. Wir geben Tipps, worauf man beim Einkaufen achten sollte. 

Kosmetikprodukte wie Cremes, Shampoos und Lotionen stehen nahezu in jedem Badezimmer. Sie sollen Haut und Haare pflegen. Das Problem: Viele enthalten Substanzen, die gesundheitlich bedenklich sind oder negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. 

Bei diesen Inhaltsstoffen sollten Sie genauer hinschauen: 

  1. Konservierungsmittel/Konservierungsstoffe
  2. UV-Filter
  3. Titandioxid (CI 77891)
  4. Duftstoffe
  5. Silikone
  6. Paraffine
  7. Mikroplastik und flüssige Kunststoffe
  8. PEG-Verbindungen
  9. Palmöl
  10. Aluminium

Diese Inhaltsstoffe in Kosmetik sind bedenklich

1. Konservierungsmittel/Konservierungsstoffe

Konservierungsmittel in Kosmetik sorgen dafür, dass sich Bakterien, Hefe oder Schimmel nicht über die Maßen in Cremes, Shampoos und Lotions vermehren, sobald Luft in die Cremedose kommt oder ein Finger hineinstippt. Nur: Längst nicht alle Mittel, die konventionelle Kosmetik konservieren, sind gesundheitlich unbedenklich.

Manche Konservierungsstoffe gehören zu den halogenorganischen Verbindungen, die ÖKO-TEST kritisiert. Das ist eine Stoffgruppe von rund 1.000 Substanzen, die Brom, Jod oder (meistens) Chlor enthalten. Viele von ihnen gelten als allergieauslösend, manche erzeugen Krebs und fast alle reichern sich in der Umwelt an.

Nicht alle Konservierungsmittel sind unbedenklich. Dennoch werden sie in Kosmetika eingesetzt, um zu verhindern, dass sich Bakterien oder Schimmel bilden.
Nicht alle Konservierungsmittel sind unbedenklich. Dennoch werden sie in Kosmetika eingesetzt, um zu verhindern, dass sich Bakterien oder Schimmel bilden. (Foto: Morning Babe/Shutterstock)

Eine dieser halogenorganischen Verbindungen ist Triclosan – ein Stoff, der als Desinfektionsmittel im Gesundheitswesen eingesetzt wird. Obwohl lange bekannt ist, dass Triclosan die Gesundheit schädigen kann und Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika fördert, darf die Substanz noch immer in einigen Kosmetikprodukten eingesetzt werden – in geringer Höchstkonzentration von 0,3 Prozent.

Erlaubt ist der Bakterienkiller noch in Zahnpasten, Seifen, Duschgels, Gesichtspuder, Abdeckcremes oder Deo-Stiften. Besonders wenn das Produkt als "antibakteriell wirksam" beworben wird, lohnt ein Blick in die Deklarationsliste.

Inhaltsstoffe in Kosmetik: Formaldehydabspalter

Gegen Bakterien wurde früher häufig auch Formaldehyd eingesetzt. Inzwischen wurde der Stoff aus der Körperpflege verbannt. Das Verbot gilt aber leider nicht für Formaldehydabspalter, die wir immer wieder finden und abwerten. Denn: Sie enthalten Formaldehyd in gebundener Form und können es nach und nach freisetzen. Der Stoff kann bereits in geringen Mengen die Schleimhäute reizen und Allergien auslösen. Über die Atemluft aufgenommen gilt Formaldehyd als krebserregend. 

Immerhin: Künftig müssen Kosmetika, die gewisse Stoffe enthalten, die Formaldehyd abspalten, den Hinweis "spaltet Formaldehyd ab" tragen, sofern die Gesamtkonzentration an abgespaltenem Formaldehyd 0,001 % (10 ppm) überschreitet. Allerdings sind die Übergangsfristen lang. Denn die Kosmetikindustrie darf entsprechende Produkte ohne den neuen Hinweis noch bis Ende Juli 2024 in den Handel bringen und bis Ende Juli 2026 abverkaufen.

Mehr umstrittene Konservierungsstoffe 

Diese Konservierungsmittel in Kosmetika sehen wir ebenfalls kritisch:

  • Butylhydroxytoluol (BHT): Das Antioxidans soll Geruchs-, Farb- oder Strukturveränderungen durch den Kontakt mit Sauerstoff verhindern bzw. hinauszögern. Wir werten BHT jedoch ab, weil es im Verdacht steht, wie ein Umwelthormon zu wirken. In Tierversuchen haben sich zudem Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Schilddrüsenfunktion gezeigt. 
  • Parabene: Längerkettige Parabene wie Butyl- und Propylparaben stehen im Verdacht wie ein Hormon zu wirken und waren im Tierversuch fortpflanzungsgefährdend. Inzwischen sind sie zumindest in Cremes oder Salben verboten, die im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren eingesetzt werden und dort auf der Haut verbleiben. Für alle restlichen Kosmetika gelten Höchstkonzentrationen. In Naturkosmetika sind Parabene nicht erlaubt.
  • Polyaminopropyl Biguanide (PHMB): Diese Substanz war eigentlich schon verboten. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Union (SCCS) hat den Stoff bis zu einer Konzentration von 0,1 Prozent jedoch nun als sicher eingestuft, mit Ausnahme von Kosmetika, die inhaliert werden könnten, wie zum Beispiel Sprays. Nach Chemikalienrecht gilt PHMB als krebsverdächtig. Wir werten den Stoff daher ab.

In "echter", zertifizierter Naturkosmetik sind synthetische Konservierungsstoffe, zu denen auch BHT, Parabene und PHMB gehören, verboten.

Bedenkliche längerkettige Parabene wie Butyl- und Propylparaben sind in Windelkosmetika verboten.
Bedenkliche längerkettige Parabene wie Butyl- und Propylparaben sind in Windelkosmetika verboten. (Foto: FotoDuets/Shutterstock)

Potenziell hormonell wirksame UV-Filter

2. UV-Filter

Zu viel Sonne begünstigt Hautkrebs. Aber leider können es auch Sonnenschutzmittel in sich haben. ÖKO-TEST kritisiert seit Jahren hormonell wirksame chemische Lichtschutzfilter. Chemische Filter dringen in tiefere Hautschichten vor und wandeln dort die UV-Strahlen in ungefährliche Wärmestrahlung um. Sie gelangen aber auch in den Blutkreislauf, wie eine Studie der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zeigte.

Die hormonelle Wirksamkeit zeigte sich etwa bei folgenden UV-Filtern im Tierversuch:

  • 4-Methylbenzylidencampher (4-MBC bzw. MBC)
  • Ethylhexylmethoxycinnamat (Octylmethoxycinnamat, OMC)
  • Benzophenon-3 (Oxybenzon); seit Juli 2023 müssen Kosmetika für Gesicht, Lippen, Hände und Körper, die den Stoff enthalten, den Hinweis "Enthält Benzophenon-3" tragen – außer der UV-Filter wird zum Produktschutz bis zu einem Gehalt von 0,5 % eingesetzt. In Aerosol- und Pumpsprays ist er verboten.

Bei diesen UV-Filtern lieferten Zellversuche Hinweise auf eine hormonelle Wirkung:

  • Octyl-Dime­thyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA)
  • Octocrylen; daraus kann sich außerdem Benzophenon bilden – ein Stoff, der als "wahrscheinlich krebserregend" gilt. Sein Gehalt kann mit der Zeit ansteigen. In unserem Sonnencreme-Test von 2021 wurde auch in allen Octocrylen-haltigen Produkten Benzophenon nachgewiesen.
  • Homosalat (Homo­menthylsalicylat bzw. HMS); Tierversuche deuten zudem auf eine mögliche Schädigung von Nieren, Leber und Schilddrüse hin. Der Stoff ist nur noch in Gesichtskosmetik erlaubt, mit Ausnahme von treibgashaltiger Spraykosmetik in Gehalten von bis zu 7,34 Prozent. Für Kosmetikprodukte mit Homosalat, die nicht ausschließlich für die Gesichtspflege gedacht sind, gilt eine Übergangsfrist: Sie dürfen ab 1. Januar 2025 nicht mehr in den Handel gebracht und ab 1. Juli 2025 nicht mehr verkauft werden.

ÖKO-TEST rät nach wie vor zu Sonnencremes mit mineralischen Lichtschutzfiltern wie Zinkoxid oder Titandioxid, wie sie Naturkosmetikhersteller ausschließlich verwenden. Diese Filter bleiben als Barriere auf der Hautoberfläche und reflektieren von dort die UV-Strahlung.

Warum Titandioxid in Kosmetik kritisch ist

3. Titandioxid 

Titandioxid ist ein sehr kontrovers disktutierter Inhaltsstoff. Im August 2022 wurde das Weißpigment in Lebensmitteln verboten, weil sich nicht ausschließen lässt, dass es das Erbgut verändert. In Kosmetikprodukten wie Sonnenschutzmitteln ist Titandioxid aber noch erlaubt. Denn nach aktuellem Kenntnisstand kann es nicht über gesunde Haut in den Körper gelangen. Daher werten wir Titandioxid in Sonnenschutzcremes auch nicht ab.

Kritisch sehen wir es aber, wenn Kosmetikhersteller diesen Stoff in Produkten einsetzen, die über den Mund in den Körper gelangen können – wie zum Beispiel bei Zahnpasta oder Lippenstiften. Die Kosmetikbranche geht allerdings unterschiedlich mit dem Thema Titandioxid um, wie unsere Tests deutlich machen.

Unser Zahnpasta-Test zeigte etwa, dass viele Hersteller bereits ihre Rezepturen umgestellt haben, andere kündigten an, dies bald tun zu wollen. Das Umdenken erfolgte aber wohl nichtzuletzt auch durch den lauten Aufschrei der Eltern, deren Kinder besonders dazu neigen, Zahnpasta zu verschlucken.

Ein gänzlich anderes Bild zeichnete sich beim Lippenstifte-Test. Unsere Nachfrage, ob eine Umstellung auf titandioxidfreie Rezepturen geplant wird, beantworteten die Hersteller überraschend oberflächlich. Sie verwiesen häufig in standardisiert wirkenden Schreiben darauf, dass Titandioxid in Kosmetik weiterhin erlaubt sei.

Kürzlich hat das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission für Verbrauchersicherheit (SCCS) seine Neubewertung von Titandioxid in kosmetischen Mitteln veröffentlicht. Demnach kann in Kosmetikprodukten, die oral aufgenommen werden, eine erbgutverändernde Wirkung für den überwiegenden Teil der eingesetzten Titandioxid-Partikel nicht ausgeschlossen werden. Auf gesunde Haut aufgetragen gehe jedoch von dem Pigment nach wie vor kein Risiko aus. Das SCCS fordert allerdings weitere Forschung, insbesondere zur Aufnahme von Titandioxid-Nanopartikeln über die Mundschleimhaut.

Aber: Die Bewertung ist derzeit noch vorläufig. Sie befindet sich in einer achtwöchigen Kommentierungsphase, in der Stakeholder noch ihre Bedenken und Einschätzungen dazu vorbringen können. Im Anschluss wird die finale Version veröffentlicht, die dann erst eine Grundlage für mögliche Konsequenzen wie Verbote wäre. 

Das heißt, Personen, die Titandioxid meiden wollen, bleibt bislang nichts anderes übrig, als bei den Inhaltsstoffen genau hinzuschauen. Der Stoff verbirgt sich in Kosmetika hinter CI 77891, teils wird er auch als Titanium Dioxide deklariert.

Bedenkliche Duftstoffe in Kosmetik

4. Duftstoffe

Hinter der Bezeichnung "Parfum" können sich hunderte verschiedener Duftstoffe verbergen. Immerhin 24 davon muss die Industrie streng auf der Verpackung angeben, wenn sie bestimmte Konzentrationen überschreiten. Dabei ist es egal, ob sie synthetisch hergestellt wurden oder aus natürlichen ätherischen Ölen stammen. Doch nicht alle dieser 24 Duftstoffe sind gleich problematisch, was das Auslösen von Allergien betrifft. Daher wertet ÖKO-TEST nicht alle ab.

Für Allergikerinnen und Allergiker gibt es aber gute Nachrichten: Gemäß einer neuen EU-Verordnung muss die Kosmetik-Industrie bald 56 weitere allergene Duftstoffe beim Namen nennen – also insgesamt 80. Allerdings ist noch etwas Geduld gefragt: Kosmetika, die einen oder mehrere dieser Duftstoffe enthalten, aber nicht deklarieren, dürfen noch bis zum 31. Juli 2026 innerhalb der EU in Verkehr gebracht und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Markt der EU bereitgestellt werden. 

Einmal abgesehen vom allergenen Potenzial, sind andere Duftstoffe in anderer Hinsicht nicht ohne Risiko: So kann etwa der Aromastoff Cumarin laut BfR bei empfindlichen Personen zu Leberschäden führen. Der synthetische Duftstoff Lilial hat sich wiederum in Tierversuchen als fortpflanzungsschädigend erwiesen; erfreulicherweise darf er aber seit 1. März 2022 nicht mehr in der EU auf den Markt gebracht werden.

Lieber vermeiden: künstlichen Moschusduft

Zu den Duftstoffen, vor denen ÖKO-TEST seit Jahren warnt, gehören auch Nitromoschus-Verbindungen, die nur noch eingeschränkt zugelassen sind, sowie die polyzyklischen Moschusverbindungen. Sie reichern sich im menschlichen Fettgewebe an, bauen sich in der Umwelt schlecht ab und gelten als gewässergefährdend. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie nicht zu erkennen, da polyzyklische Moschusverbindungen nicht deklarationspflichtig sind. Für einige gelten nicht einmal Grenzwerte.

Allerdings wird derzeit zumindest die polyzyklische Moschusverbindung Galaxolid (HHCB) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) neu geprüft, weil sie im Verdacht steht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Der Stoff gilt bereits als gewässergefährdend. Neuere Tierversuche geben zudem Hinweise auf Leberschäden.

In Naturkosmetik sind synthetische Duftstoffe wie polyzyklische Moschusverbindungen verboten.

Silikone bieten keine richtige Pflege

5. Silikone

Silikone stecken in vielen Kosmetika: Die synthetischen Stoffe glätten die Haare, sorgen dafür, dass sich Bodylotion gut verteilen lässt oder dass Lippenstift lange hält. Wir kritisieren sie dennoch – aus zwei Gründen:

  1. Keine echte Pflege: Der Pflegeffekt von Silikonen ist gleich null. Zwar sorgen sie zum Beispiel in Shampoos und Spülungen für glänzendes und leicht kämmbares Haar, da sie es mit einem Film umhüllen und brüchige Stellen ausgleichen. Doch Silikone wirken nur oberflächig; auf Dauer können sie die Haare beschweren und verhindern, dass echte Pflegestoffe ins Haarinnere gelangen. Zudem integrieren sie sich nicht so mühelos ins Gleichgewicht der Haut wie natürliche Öle. 
  2. Umweltbelastung: Silikone sind biologisch schwer abbaubar. Sie gehören zur großen Gruppe der synthetischen Polymere. Weil deren langfristige Folgen für Mensch und Umwelt noch zu wenig erforscht sind, plädieren Experten dafür, vor allem schwer abbaubare Verbindungen vorsorglich zu vermeiden.

Ein Teilerfolg ist aber, dass die langlebige Silikonverbindung D4 (Cyclotetrasiloxane) inzwischen in Kosmetikprodukten verboten ist.

Zudem wurde der Einsatz der Silikonverbindung D5 (Decamethylcyclopentasiloxan) beschränkt: Zumindest in abwaschbarer Kosmetik gilt eine Höchstmenge von maximal 0,1 Prozent. Damit werde laut einer EU-Verordnung sichergestellt, dass jede absichtliche Verwendung von D5 eingestellt wird. Denn der Stoff könne seine Funktion in abwaschbaren kosmetischen Mitteln nur dann erfüllen, wenn er in einer wesentlich höheren Konzentration vorhanden sei.

Die Neuerungen sind erfreulich. Denn beide Stoffe sind nur schwer abbaubar und "bioakkumulierend", sie reichern sich also in lebenden Organismen an. Das Silikon D4 ist außerdem in der EU als Gefahrstoff eingestuft: Es steht im Verdacht, die Fortpflanzung zu gefährden; zudem schädigt es Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Indes verzichten immer mehr Kosmetikmarken freiwillig auf Silikone. Und in Naturkosmetik sind sie ohnehin tabu, ebenso wie die übrigen synthetischen Polymere. 

Hinter dem Begriff "Parfum" können sich hunderte verschiedener Duftstoffe verbergen.
Hinter dem Begriff "Parfum" können sich hunderte verschiedener Duftstoffe verbergen. (Foto: Vladeep/Shutterstock)

Besser auf künstliche Fette aus Erdöl verzichten

6. Paraffine

Manche Kosmetikanbieter setzen in ihren Rezepturen auf künstliche Fette und Wachse, die aus Erdöl hergestellt wurden. Dazu zählen insbesondere Paraffine. Wir sehen diese Stoffe jedoch kritisch. Denn einerseits fügen sie sich wie Silikone nicht so gut ins Gleichgewicht der Haut wie natürliche Alternativen. Auf der anderen Seite können Paraffine mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) verunreinigt sein. Das Problem: Unter diesen Stoffen können sich auch krebserregende Substanzen befinden.

Nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand geht zwar laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kein Risiko davon aus, wenn MOAH über die Haut aufgenommen wird. Wir finden aber: Es sind noch nicht alle Fragen hinreichend geklärt. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wäre es daher wünschenswert, wenn die Hersteller besser ganz auf Paraffine verzichten würden.

Ob sich in einem Produkt MOAH befinden, lässt sich nur per Laboranalyse herausfinden. Wir empfehlen, Paraffine – wie auch andere mineralölbasierte Fette und Wachse wie Ceresin – zu meiden. Zu erkennen sind diese Stoffe an folgenden Bezeichnungen:

  • Paraffinum Liquidum
  • Petrolatum
  • Vaseline
  • Ceresin
  • Cera Microcristallina
  • Ozokerite
  • Microcrystalline Wax

In Naturkosmetik sind Öle und Wachse, die aus Mineralöl produziert werden, nicht erlaubt.

Folgende Inhaltsstoffe in Kosmetik belasten die Umwelt

7. Mikroplastik und flüssige Kunststoffe

Bei Mikroplastik handelt es sich um feste, unlösliche Kunststoffe (synthetische Polymere), die kleiner als fünf Millimeter sind. Das Mikroplastik-Problem ist zumindest in Kosmetik ein wenig kleiner geworden: Viele Kosmetikhersteller haben sich dazu freiwillig verpflichtet, auf Mikroplastikperlen ("Microbeads") zu verzichten – wenigstens in Produkten, die wieder von der Haut abgespült werden, wie Duschgele und Peelings.

Nun hat die EU auch ein stufenweises Verbot von Mikroplastik beschlossen. So dürfen Mikroplastikperlen seit Oktober 2023 nicht mehr als Abrasivstoff zum Peelen, Polieren oder Reinigen eingesetzt werden. Auch kunststoffbasierte Glitzerpartikel wurden bereits verboten. Für andere Produktgruppen gelten allerdings großzügige Übergangsfristen.

Das Mikroplastik-Verbot soll im Kosmetikbereich wie folgt umgesetzt werden:

  • Ab 17. Oktober 2027 dürfen aus- bzw. abzuspülende Kosmetika wie Shampoos oder Duschgele kein Mikroplastik mehr aufweisen. 
  • Ab dem 17. Oktober 2029 ist Mikroplastik in Kosmetik verboten, die auf der Haut bzw. in den Haaren verbleibt, zum Beispiel Cremes oder Haargel. Zugleich dürfen keine synthetische Polymermikropartikel zur Verkapselung von Duftstoffen eingesetzt werden.
  • Ab dem 17. Oktober 2035 müssen Lippen- und Nagelmittel sowie Make-up-Produkte frei von Mikroplastik sein.

Daneben gibt es auch Übergangsfristen für Mikroplastik in anderen Produktsparten, wie Waschmittel, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmitteln und künstlichen Sportböden.

Weiterhin erlaubt bleiben jedoch synthetische Polymere in flüssiger Form. Diese sind ebenfalls problematisch, da sie sich teilweise nur sehr schwer in der Umwelt wieder abbauen. Wie der BUND schreibt, gehen viele Hersteller dazu über, Mikroplastik durch diese flüssigen Kunststoffe zu ersetzen. 

Das Ausmaß machte bereits eine Studie des Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik aus dem Jahr 2018 deutlich: Demnach gelangen in Deutschland pro Jahr 46.900 Tonnen gelöste Polymere ins Abwasser – allein aus Kosmetika sowie Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln (WPR). Im Vergleich dazu beträgt die Menge an Mikroplastik in denselben Produktsparten 977 Tonnen.

Hinter diesen Bezeichnungen verbergen sich Kunststoffe

Generell ist die Liste an Kunststoffen in Kosmetik lang. Mikroplastik verbirgt sich etwa hinter diesen Bezeichnungen:

  • Polypropylene
  • Polyethylene
  • Polyurethane
  • Polystyrene
  • Nylon

Diese Stoffe gehören beispielsweise zu den flüssigen Kunststoffverbindungen:

  • Acrylates Copolymer
  • Acrylates Crosspolymer
  • Polyacrylate
  • Polyethylene Terephthalate
  • Polyquaternium-7

(Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)

Wenn es um die Vermeidung von Kunststoffen geht, ist Naturkosmetik prinzipiell die bessere Wahl. Denn  zertifizierte Naturkosmetik mit ensprechenden Siegeln verzichtet auf erdölbasierte Rohstoffe. Damit wird ein Großteil des Mikroplastiks und gelösten Kunststoffe ausgelossen, wie das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in seiner Studie von 2018 schreibt.

Nicht verboten sind aber Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, obwohl diese nicht per se leicht abbaubar sind. Problematisch ist etwa Polymilchsäure (INCI: Polylactic Acid), dessen Abbau in Gewässern Jahre oder Jahrzehnte dauern kann. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte bei Naturkosmetik nach diesem Stoff Ausschau halten.

Nicht alle Inhaltsstoffe in Kosmetik sind hautfreundlich

8. PEG-Verbindungen

In vielen Kosmetikprodukten werden Polyethylenglykole und deren Abkömmlinge (PEG-Verbindungen) eingesetzt, zum Beispiel Sodium Laureth Sulfate. Sie dienen als waschaktive Substanzen, also Tenside, die reinigen und schäumen, oder als Emulgatoren, die Wasser und Öl miteinander verbinden.

Wir sind jedoch der Meinung, dass PEG-Verbindungen in Kosmetik verzichtbar ist. Denn viele von ihnen können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen. Hautfreundlichere Alternativen sind etwa milde Zuckertenside. In der Liste der Inhaltsstoffe sind sie zum Beispiel unter Namen wie Coco-Glucoside, Decyl Glucoside oder Lauryl Glucoside zu finden.

In der Naturkosmetik sind PEG-Verbindungen verboten. Mehr zum Thema lesen Sie hier: Tenside: Welche reinigen überwiegend mild?

Warum Palmöl in Kosmetikprodukten problematisch ist

9. Palmöl

Viele Rezepturen von Kosmetikprodukten enthalten Palmöl bzw. Palmkernöl. Sie liefern Glycerin und Fett­säuren, die zu Tensiden und Emulgatoren weiterver­arbeitet werden. Doch die Rohstoffe sind in die Kritik geraten. Schließlich fordert ihre Nachfrage einen hohen ökologischen Preis.

Vor allem in Indonesien, das zusammen mit Malaysia rund 90 Prozent des weltweit gehandelten Palm- und Palmkernöls produziert, wurden in den vergangenen Jahrzehnten große Flächen an Regenwald abgeholzt, um dort in Monokulturen Ölpalmen anzubauen.

Palmöl kann sich hinter einer langen Liste an Begriffen verbergen, darunter etwa hinter diesen:

  • Ascorbyl Palmitate
  • Cetyl Palmitate
  • Cetearyl Alcohol
  • Cetyl Alcohol
  • Fettsäureglycerid
  • Glycerin
  • Glyceryl Stearate
  • Glycerinfettsäureester
  • Magnesium Stearate
  • Myristate
  • Palmitic acid
  • PEG-100 Stearate
  • Polyglyceryl-2- Caprate
  • Sodium Lauryl Sulfoacetate
  • Sodium Cetearyl Sulfate
  • Stearic Acid
  • Steareth-20
  • Zink Stearate

Die Kosmetikindustrie kann jedoch nur schwer auf Palmöl und Palmkernöl verzichten. Die Naturkosmetik ist sogar auf die Produkte aus der Ölpalme angewiesen, weil es bisher keine vergleichbaren Alternativen aus natürlichen Rohstoffen gibt. Und ein Austausch durch andere Öle ist auch kein Weg aus dem Dilemma, wie eine Studie der Naturschutzorganisation WWF zeigt. Denn Ölpalmen liefern pro Hektar mehr als den vierfachen Ertrag im Vergleich zu anderen Ölfrüchten wie Raps oder Sonnenblumen.

"Wer das Palmölproblem lösen will, muss die Anbaubedingungen verbessern und die Nachfrage senken", so der WWF. Einige Naturkosmetik-Firmen machen einen Anfang und beziehen Palmöl aus nachhaltigem, kontrolliert biologischem Anbau. Zumindest für einige Produkte. Denn Bio-Palmöl ist immer noch ein Nischenprodukt.

Zertifiziertes Bio-Palmöl bevorzugen

Die derzeit wichtigste bzw. verbreiteste Zertifizierung von Palmöl ist das RSPO-Label. Die Abkürzung steht für "The Roundtable of Sustainable Palm Oil" (zu deutsch: "Runder Tisch für nachhaltiges Palmöl). Das ist eine Organisation, die 2004 vom WWF mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, einen nachhaltigen Palmölanbau nach Mindeststandards zu fördern und zu zertifizieren. Beim RSPO handelt sich allerdings um kein Öko-Label, und es hat insgesamt noch einige Schwächen. 

Auf Drängen der 2013 gegründeten "Palm Oil Innovation Group" (POIG) wurden aber die RSPO-Kritieren im Jahr 2018 verschärft. So dürfen nun etwa keine neuen Plantagen auf Torfböden erschlossen und keine hochgefährlichem Pflanzenschutzmittel wie Paraquat eingesetzt werden. Zudem gelten nun unter anderem strengere Regeln für die Rückverfolgbarkeit. Dennoch liegt es auf der Hand, dass Kriterien noch weiter verschärft werden müssen.

Worauf kann man also beim Kauf von Kosmetikprodukten achten? Eine gute Wahl ist Kosmetik mit Natrue- oder Cosmos-Siegel: Sie legen bei ihren Rohstoffen Wert darauf, dass sie aus nachhaltigen zertifizierten Lieferketten oder RSPO stammen. Zudem sind Infos zur Herkunft bzw. Qualität des eingesetzten Palmöls häufig auf den Webseiten der Kosmetikhersteller zu finden.

Kosmetik besser ohne Aluminium

10. Aluminium

Aluminium ist quasi überall: Zum natürlichen Gehalt in Trinkwasser und Lebensmitteln addiert sich Aluminium, das sich aus Alu-Verpackungen herauslöst, Aluminium aus Arzneimitteln oder eben aus Kosmetik. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt, wöchentlich nicht mehr als ein Milligramm Aluminium je Kilogramm Körpergewicht aufzunehmen.

Aluminium gilt als neurotoxisch. Darüber hinaus kann es sich in Gehirn, Knochen und Organen anreichern sowie die Entwicklung von ungeborenen Kindern im Mutterleib beeinträchtigen. Nachdem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jahrelang vor aluminiumhaltigen Antitranspirants gewarnt hatte, korrigierte die Behörde im Jahr 2020 ihre Einschätzung im Lichte neuer Daten: Bei der Verwendung eines solchen Antitranspirants gelange sehr viel weniger Aluminium über die Haut in den Körper als bisher angenommen.

Zu dieser Auffassung kam das EU-Beratergremium für Verbrauchersicherheit (SCCS) bereits Ende 2019 und gab auch für mutmaßlich krebserregende Eigenschaften von Antitranpirantien Entwarnung. 

Wie das BfR in einer Stellungnahme im Oktober 2023 schreibt, sei die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch den regelmäßigen Gebrauch von aluminiumhaltigen Antitranspirantien nach gegenwärtigem wissenschaftlichen Kenntnisstand sehr niedrig. Bei der Risikobewertung von Aluminium sei es jedoch grundsätzlich wichtig, die Gesamtaufnahme über die verschiedenen Eintragspfade wie Lebensmittel zu betrachten. Der Beitrag von aluminiumhaltigen Antitranspirantien zur Gesamtbelastung mit Aluminium sei aber deutlich geringer als ursprünglich angenommen.

Dennoch finden wir: Es ist besser, die Aluminiumaufnahme möglichst gering zu halten. Wir werten den Einsatz von Aluminium in Deos bzw. Antitranspirantien ab, weil darin – im Gegensatz zu anderen Kosmetikprodukten – vergleichsweise hohe Gehalte des Halbmetalls stecken.

Wo steckt Aluminium noch drin?

Aluminiumhaltige Inhaltsstoffe können auch in metallisch glänzenden Kosmetika wie Lidschatten, Nagellack und Eyeliner vorkommen, ebenso wie in Lippenstiften und Haarfärbemitteln. Wer also weiterhin lieber auf Kosmetik ohne Aluminiumsalze zurückgreifen möchte, kann diesen Rezepturbestandteil auf der Inhaltsstoffliste unter der Bezeichnung "Aluminiumchlorhydrat" erkennen.

In Naturkosmetik ist chemisch gewonnenes Aluminiumsalz übrigens verboten. Einige Naturkosmetikhersteller nehmen stattdessen Alaun, ein natürlich vorkommendes Aluminiumsalz. Es ist etwa als "Ammonium-Alum" oder "Potassium Alum" deklariert.

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