Bedenkliche Inhaltsstoffe in Kosmetik: Bei diesen Stoffen sollen Sie genauer hinschauen

Autor: Heike Baier/Hannah Pompalla/Marieke Mariani | Kategorie: Kosmetik und Mode | 03.06.2025

Leider sind nicht alle Inhaltsstoffe in Kosmetikprodukten unbedenklich.
Foto: Raushan_films/Shutterstock

Es ist leider keine Selbstverständlichkeit, dass Kosmetika frei von bedenklichen Inhaltsstoffen sind – das zeigen viele unserer Tests. Wir sind der Meinung: Gute Kosmetik sollte pflegen und ohne Stoffe auskommen, die Mensch und Umwelt belasten können. Wir geben Tipps, worauf Sie beim Einkaufen achten können. 

Kosmetikprodukte wie Cremes, Shampoos und Lotionen stehen nahezu in jedem Badezimmer. Sie sollen Haut und Haare pflegen. Das Problem: Viele enthalten Substanzen, die gesundheitlich bedenklich sind oder negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. 

Bei diesen Inhaltsstoffen sollten Sie genauer hinschauen: 

  1. Konservierungsmittel/Konservierungsstoffe
  2. UV-Filter
  3. Titandioxid (CI 77891)
  4. Duftstoffe
  5. Silikone
  6. Paraffine
  7. Mikroplastik und flüssige Kunststoffe
  8. PEG-Verbindungen
  9. Aluminium

Diese Inhaltsstoffe in Kosmetik sind bedenklich

1. Konservierungsmittel/Konservierungsstoffe

Konservierungsmittel in Kosmetik sorgen dafür, dass sich Bakterien, Hefe oder Schimmel nicht über die Maßen in Cremes, Shampoos und Lotions vermehren, sobald Luft in die Cremedose kommt oder ein Finger hineinstippt. Nur: Längst nicht alle Mittel, die konventionelle Kosmetik konservieren, sind gesundheitlich unbedenklich.

Manche Konservierungsstoffe gehören zu den halogenorganischen Verbindungen, die ÖKO-TEST kritisiert. Das ist eine Stoffgruppe von rund 1.000 Substanzen, die Brom, Jod oder (meistens) Chlor enthalten. Viele von ihnen gelten als allergieauslösend, manche können Krebs erzeugen und fast alle reichern sich in der Umwelt an.

Nicht alle Konservierungsmittel sind unbedenklich. Trotzdem werden sie in Kosmetika eingesetzt, um zu verhindern, dass sich Bakterien oder Schimmel bilden.
Nicht alle Konservierungsmittel sind unbedenklich. Trotzdem werden sie in Kosmetika eingesetzt, um zu verhindern, dass sich Bakterien oder Schimmel bilden. (Foto: Morning Babe/Shutterstock)

Eine dieser halogenorganischen Verbindungen ist Triclosan – ein Stoff, der als Desinfektionsmittel im Gesundheitswesen eingesetzt wird. Obwohl lange bekannt ist, dass Triclosan die Gesundheit schädigen kann und Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika fördert, darf die Substanz noch immer in einigen Kosmetikprodukten eingesetzt werden – in geringer Höchstkonzentration von 0,3 Prozent.

Erlaubt ist der Bakterienkiller noch in Zahnpasten, Seifen, Duschgels, Gesichtspuder, Abdeckcremes oder Deo-Stiften. Besonders wenn das Produkt als "antibakteriell wirksam" beworben wird, lohnt ein Blick in die Deklarationsliste.

Inhaltsstoffe in Kosmetik: Formaldehydabspalter

Gegen Bakterien wurde früher häufig auch Formaldehyd eingesetzt. Inzwischen wurde der Stoff aus der Körperpflege verbannt. Das Verbot gilt aber leider nicht für Formaldehydabspalter wie DMDM-Hydantoin oder Imidazolidinyl-Urea, die wir immer wieder finden und abwerten. Denn: Sie enthalten Formaldehyd in gebundener Form und können es nach und nach freisetzen. Der Stoff kann bereits in geringen Mengen die Schleimhäute reizen und Allergien auslösen. Über die Atemluft aufgenommen gilt Formaldehyd als krebserregend. 

Immerhin: Künftig müssen Kosmetika, die gewisse Stoffe enthalten, die Formaldehyd abspalten, den Hinweis "spaltet Formaldehyd ab" tragen, sofern die Gesamtkonzentration an abgespaltenem Formaldehyd 0,001 % (10 ppm) überschreitet. Allerdings sind die Übergangsfristen lang. Denn die Kosmetikindustrie darf entsprechende Produkte ohne den neuen Hinweis noch bis Ende Juli 2026 abverkaufen.

Weitere umstrittene Konservierungsstoffe 

Diese Konservierungsmittel in Kosmetika sehen wir ebenfalls kritisch:

  • Butylhydroxytoluol (BHT): Das Antioxidans soll Geruchs-, Farb- oder Strukturveränderungen durch den Kontakt mit Sauerstoff verhindern bzw. hinauszögern. Wir werten BHT jedoch ab, weil es im Verdacht steht, wie ein Umwelthormon zu wirken. In Tierversuchen haben sich zudem Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Schilddrüsenfunktion gezeigt. 
  • Parabene: Längerkettige Parabene wie Butyl- und Propylparaben stehen im Verdacht wie ein Hormon zu wirken und waren im Tierversuch fortpflanzungsgefährdend. Inzwischen sind sie zumindest in Cremes oder Salben verboten, die im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren eingesetzt werden und dort auf der Haut verbleiben. Für alle restlichen Kosmetika gelten Höchstkonzentrationen. In Naturkosmetika sind Parabene nicht erlaubt.

In "echter", zertifizierter Naturkosmetik sind synthetische Konservierungsstoffe, zu denen auch BHT und Parabene gehören, verboten.

Bedenkliche längerkettige Parabene wie Butyl- und Propylparaben sind zumindest in Windelkosmetika verboten.
Bedenkliche längerkettige Parabene wie Butyl- und Propylparaben sind zumindest in Windelkosmetika verboten. (Foto: FotoDuets/Shutterstock)

Bedenkliche UV-Filter in Kosmetik

2. UV-Filter

Zu viel Sonne begünstigt Hautkrebs. Leider können aber auch Sonnenschutzmittel schaden. ÖKO-TEST kritisiert seit Jahren hormonell wirksame chemische Lichtschutzfilter. Chemische Filter dringen in tiefere Hautschichten vor und wandeln dort die UV-Strahlen in ungefährliche Wärmestrahlung um. Sie gelangen aber auch in den Blutkreislauf, wie eine Studie der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zeigte.

Die hormonelle Wirksamkeit zeigte sich etwa bei folgenden UV-Filtern im Tierversuch:

  • 4-Methylbenzylidencampher (4-MBC bzw. MBC)
  • Ethylhexylmethoxycinnamat (Octylmethoxycinnamat, OMC)
  • Benzophenon-3 (Oxybenzon); seit Juli 2023 müssen Kosmetika für Gesicht, Lippen, Hände und Körper, die den Stoff enthalten, den Hinweis "Enthält Benzophenon-3" tragen – außer der UV-Filter wird zum Produktschutz bis zu einem Gehalt von 0,5 % eingesetzt. In Aerosol- und Pumpsprays ist er verboten.

Bei diesen UV-Filtern lieferten Zellversuche Hinweise auf eine hormonelle Wirkung:

  • Octyl-Dime­thyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA)
  • Octocrylen; daraus kann sich außerdem Benzophenon bilden – ein Stoff, der als "wahrscheinlich krebserregend" gilt. Sein Gehalt kann mit der Zeit ansteigen. In unserem Sonnencreme-Test von 2021 wurde auch in allen Octocrylen-haltigen Produkten Benzophenon nachgewiesen.
  • Homosalat (Homo­menthylsalicylat bzw. HMS); Tierversuche deuten zudem auf eine mögliche Schädigung von Nieren, Leber und Schilddrüse hin. Der Stoff ist nur noch in Gesichtskosmetik erlaubt, mit Ausnahme von treibgashaltiger Spraykosmetik in Gehalten von bis zu 7,34 Prozent. Für Kosmetikprodukte mit Homosalat, die nicht ausschließlich für die Gesichtspflege gedacht sind, gilt eine Übergangsfrist: Sie dürfen seit 1. Januar 2025 nicht mehr in den Handel gebracht und ab 1. Juli 2025 nicht mehr verkauft werden.

ÖKO-TEST rät nach wie vor zu Sonnencremes mit mineralischen Lichtschutzfiltern wie Zinkoxid oder Titandioxid, wie sie Naturkosmetikhersteller ausschließlich verwenden. Diese Filter bleiben als Barriere auf der Hautoberfläche und reflektieren von dort die UV-Strahlung.

Darum ist Titandioxid in Kosmetik kritisch

3. Titandioxid 

Titandioxid ist ein sehr kontrovers disktutierter Inhaltsstoff. Im August 2022 wurde das Weißpigment in Lebensmitteln verboten, weil sich eine erbgut verändernde Wirkung nicht ausschließen lässt. In Kosmetik ist Titandioxid noch erlaubt und wird vor allem in Naturkosmetik-Sonnenschutzmitteln gern als UV- Filter, aber auch in Zahncreme und dekorativer Kosmetik eingesetzt. Denn nach aktuellem Kenntnisstand kann TiO₂ nicht über gesunde Haut in den Körper gelangen. Daher werten wir Titandioxid in Sonnenschutzcremes auch nicht ab.

Kritisch sehen wir es aber, wenn Kosmetikhersteller diesen Stoff in Produkten einsetzen, die über den Mund in den Körper gelangen können – wie zum Beispiel bei Zahnpasta oder Lippenstiften. Die Kosmetikbranche geht allerdings unterschiedlich mit dem Thema Titandioxid um, wie unsere Tests deutlich machen.

Unser Zahnpasta-Test aus dem Jahr 2023 zeigte etwa, dass viele Hersteller bereits ihre Rezepturen umgestellt haben, andere kündigten an, dies bald tun zu wollen. Das Umdenken erfolgte aber wohl nichtzuletzt auch durch den lauten Aufschrei der Eltern, deren Kinder besonders dazu neigen, Zahnpasta zu verschlucken.

Ein gänzlich anderes Bild zeichnete sich beim Lippenstifte-Test, ebenfalls aus dem Jahr 2023. Unsere Nachfrage, ob eine Umstellung auf titandioxidfreie Rezepturen geplant wird, beantworteten die Hersteller überraschend oberflächlich. Sie verwiesen häufig in standardisiert wirkenden Schreiben darauf, dass Titandioxid in Kosmetik weiterhin erlaubt sei. Auch unser aktueller Lipgloss-Test zeigt, dass der Austausch von TiO₂ nur sehr zögerlich erfolgt: Es ist in fast allen getesteten Produkten enthalten.

Im Sommer 2024 hat das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission für Verbrauchersicherheit (SCCS) eine Stellungnahme zu Titandioxid in kosmetischen Mitteln veröffentlicht. Demnach kann auch in Kosmetikprodukten, die oral aufgenommen werden, eine erbgutverändernde Wirkung für den überwiegenden Teil der eingesetzten Titandioxidpartikel nicht ausgeschlossen werden. Auf gesunde Haut aufgetragen gehe jedoch von dem Pigment nach wie vor kein Risiko aus. Der SCCS hat allerdings für eine erneute Bewertung von TiO₂ weitere Daten angefordert, insbesondere zur Aufnahme von Titandioxid-Nanopartikeln über die Mundschleimhaut.

Derzeit ist das Gremium dabei, diese Daten zu prüfen. Ob es zu einem Verbot von Titandioxid in oral aufgenommener Kosmetik kommt, ist deshalb noch offen. Wer Titandioxid meiden will, muss also auf die Liste der Inhaltsstoffe schauen. Der Stoff wird dort als CI 77891 oder Titanium Dioxide deklariert.

Bedenkliche Duftstoffe in Kosmetikprodukten

4. Duftstoffe

Hinter der Bezeichnung "Parfum" können sich hunderte verschiedener Duftstoffe verbergen. Immerhin 24 davon muss die Industrie nach derzeitigem Stand streng auf der Verpackung angeben, wenn sie bestimmte Konzentrationen überschreiten. Dabei ist es egal, ob sie synthetisch hergestellt wurden oder aus natürlichen ätherischen Ölen stammen. Deshalb betrifft diese Regelung auch Naturkosmetik. Doch nicht alle dieser 24 Duftstoffe sind gleich problematisch, was das Auslösen von Allergien betrifft. 

Für Allergikerinnen und Allergiker gibt es aber gute Nachrichten: Gemäß einer neuen EU-Verordnung muss die Kosmetik-Industrie bald 56 weitere allergene Duftstoffe beim Namen nennen – also insgesamt 80. Allerdings ist noch etwas Geduld gefragt: Kosmetika, die einen oder mehrere dieser Duftstoffe enthalten, aber nicht deklarieren, dürfen in der EU noch bis zum 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht und bis zum 31. Juli 2028 verkauft werden. 

Auch abgesehen vom allergenen Potenzial sind Duftstoffe nicht ohne Risiko: So kann etwa der Aromastoff Cumarin laut Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR) bei empfindlichen Personen zu Leberschäden führen. Der synthetische Duftstoff Lilial hat sich wiederum in Tierversuchen als fortpflanzungsschädigend erwiesen und ist seit 2022 in der EU verboten.

Lieber meiden: künstlichen Moschusduft

Zu den Duftstoffen, vor denen ÖKO-TEST seit Jahren warnt, gehören auch Nitromoschus-Verbindungen, die nur noch eingeschränkt zugelassen sind, sowie die polyzyklischen Moschusverbindungen. Sie reichern sich im menschlichen Fettgewebe an, bauen sich in der Umwelt schlecht ab und gelten als gewässergefährdend. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie nicht zu erkennen, da sie bislang nicht einzeln deklarationspflichtig sind. Für einige gelten nicht einmal Grenzwerte.

Zumindest die polyzyklischen Moschusverbindungen Galaxolid (HHCB) und Tonalid (AHTN) werden jedoch derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft, weil sie im Verdacht stehen, den Hormonhaushalt zu beeinflussen.

In Naturkosmetik sind synthetische Duftstoffe wie polyzyklische Moschusverbindungen verboten.

Hinter dem Begriff "Parfum" können sich hunderte verschiedener Duftstoffe verbergen.
Hinter dem Begriff "Parfum" können sich hunderte verschiedener Duftstoffe verbergen. (Foto: Vladeep/Shutterstock)

Silikone bieten keine echte Pflege

5. Silikone

Silikone stecken in vielen Kosmetika: Die synthetischen Stoffe glätten die Haare, sorgen dafür, dass sich Bodylotion gut verteilen lässt oder dass Lippenstift lange hält. Wir kritisieren sie dennoch – aus zwei Gründen:

  1. Keine echte Pflege: Der Pflegeffekt von Silikonen ist gleich null. Zwar sorgen sie zum Beispiel in Shampoos und Spülungen für glänzendes und leicht kämmbares Haar, da sie es mit einem Film umhüllen und brüchige Stellen ausgleichen. Doch Silikone wirken nur auf der Oberfläche; auf Dauer können sie die Haare beschweren und verhindern, dass echte Pflegestoffe ins Haarinnere gelangen. Sie integrieren sich außerdem nicht so mühelos ins Gleichgewicht der Haut wie natürliche Öle. 
  2. Umweltbelastung: Silikone sind biologisch schwer abbaubar. Sie gehören zur großen Gruppe der synthetischen Polymere. Weil deren langfristige Folgen für Mensch und Umwelt noch zu wenig erforscht sind, plädieren Experten dafür, vor allem schwer abbaubare Verbindungen vorsorglich zu vermeiden.

Ein Teilerfolg ist aber, dass die langlebige Silikonverbindung D4 (Cyclotetrasiloxane) inzwischen in Kosmetikprodukten verboten ist.

Zudem wurde der Einsatz der Silikonverbindungen D5 (Decamethylcyclopentasiloxan) und D6 (Dodecamethylcyclohexasiloxan) in abwaschbarer Kosmetik auf eine Konzentration von 0,1 Prozent beschränkt.  Beide Stoffe sind nur schwer abbaubar und "bioakkumulierend", sie reichern sich also in lebenden Organismen an. Das Silikon D4 ist außerdem in der EU als Gefahrstoff eingestuft: Es steht im Verdacht, die Fortpflanzung zu gefährden und schädigt Wasserorganismen. 

Indes verzichten immer mehr Kosmetikmarken freiwillig auf Silikone. Und in Naturkosmetik sind sie ohnehin tabu, ebenso wie die übrigen synthetischen Polymere. 

Auf künstliche Fette aus Erdöl besser verzichten

6. Paraffine

Manche Kosmetikanbieter setzen in ihren Rezepturen auf künstliche Fette und Wachse, die aus Erdöl hergestellt wurden. Dazu zählen insbesondere Paraffine. Wir sehen diese Stoffe jedoch kritisch. Denn einerseits fügen sie sich wie Silikone nicht so gut ins Gleichgewicht der Haut ein wie natürliche Alternativen. Auf der anderen Seite können Paraffine mit aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) verunreinigt sein. Das Problem: Unter diesen Stoffen können sich auch krebserregende Substanzen befinden.

Nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand geht zwar laut BfR kein Risiko davon aus, wenn MOAH über die Haut aufgenommen wird. Wir finden aber: Es sind noch nicht alle Fragen hinreichend geklärt. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wäre es daher wünschenswert, wenn die Hersteller besser ganz auf Paraffine verzichten würden.

Ob sich in einem Produkt MOAH befinden, lässt sich nur per Laboranalyse herausfinden. Wir empfehlen, Paraffine – wie auch andere mineralölbasierte Fette und Wachse wie Ceresin – zu meiden. Zu erkennen sind diese Stoffe an folgenden Bezeichnungen:

  • Paraffinum Liquidum
  • Petrolatum
  • Vaseline
  • Ceresin
  • Cera Microcristallina
  • Ozokerite
  • Microcrystalline Wax

In Naturkosmetik sind Öle und Wachse, die aus Mineralöl produziert werden, nicht erlaubt.

Folgende Inhaltsstoffe in Kosmetik belasten die Umwelt

7. Mikroplastik und flüssige Kunststoffe

Bei Mikroplastik handelt es sich um feste, unlösliche Kunststoffe (synthetische Polymere), die kleiner als fünf Millimeter sind. Das Mikroplastikproblem dürfte sich mittelfristig zumindest in Kosmetik erledigt haben. Eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler Kosmetikhersteller hatte bereits 2012 dafür gesorgt, dass immer weniger Produkte Mikroplastikperlen enthielten, doch ganz von der Bildfläche verschwunden waren die festen Partikel trotzdem nicht.

Nun hat die EU ein stufenweises Verbot von Mikroplastik beschlossen. So dürfen Mikroplastikperlen seit Oktober 2023 nicht mehr als Abrasivstoff zum Peelen, Polieren oder Reinigen eingesetzt werden. Auch kunststoffbasierte Glitzerpartikel wurden verboten. Für andere Produktgruppen gelten großzügige Übergangsfristen.

Das Mikroplastik-Verbot soll im Kosmetikbereich wie folgt umgesetzt werden:

  • Ab dem 17. Oktober 2027 dürfen aus- oder abzuspülende Kosmetika kein Mikroplastik mehr enthalten.
  • Ab dem 17. Oktober 2029 ist Mikroplastik in Kosmetik verboten, die auf der Haut bzw. in den Haaren verbleibt, zum Beispiel Cremes oder Haargel. Zugleich dürfen keine synthetischen Polymermikropartikel zur Verkapselung von Duftstoffen eingesetzt werden.
  • Ab dem 17. Oktober 2035 müssen Lippen- und Nagelmittel sowie Make-up- Produkte frei von Mikroplastik sein.

Daneben gibt es auch Übergangsfristen für Mikroplastik in anderen Produktsparten, wie Waschmittel, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmitteln und künstlichen Sportböden.

Weiterhin erlaubt bleiben jedoch synthetische Polymere in flüssiger Form. Diese sind ebenfalls problematisch, da sie sich teilweise nur sehr schwer in der Umwelt wieder abbauen. Wie der BUND schreibt, gehen viele Hersteller dazu über, Mikroplastik durch diese flüssigen Kunststoffe zu ersetzen. 

Hinter diesen Bezeichnungen verbergen sich Kunststoffe

Generell ist die Liste an Kunststoffen in Kosmetik lang. Mikroplastik verbirgt sich etwa hinter diesen Bezeichnungen:

  • Polypropylene
  • Polyethylene
  • Polyurethane
  • Polystyrene
  • Nylon

Diese Stoffe gehören beispielsweise zu den flüssigen Kunststoffverbindungen:

  • Acrylates Copolymer
  • Acrylates Crosspolymer
  • Polyacrylate
  • Polyethylene Terephthalate
  • Polyquaternium-7

(Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)

Gut zu wissen: Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind in Naturkosmetik nicht verboten, obwohl diese nicht per se leicht abbaubar sind. Problematisch ist etwa Polymilchsäure (INCI: Polylactic Acid), deren Abbau in Gewässern Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern kann. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte bei Naturkosmetik nach diesem Stoff Ausschau halten.

Stoffe können Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen

8. PEG-Verbindungen

In vielen Kosmetikprodukten werden Polyethylenglykole und deren Abkömmlinge (PEG-Verbindungen) eingesetzt, zum Beispiel Sodium Laureth Sulfate. Sie dienen als waschaktive Substanzen, also Tenside, die reinigen und schäumen, oder als Emulgatoren, die Wasser und Öl miteinander verbinden.

Wir sind jedoch der Meinung, dass PEG-Verbindungen in Kosmetik verzichtbar ist. Denn viele von ihnen können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen. Hautfreundlichere Alternativen sind etwa milde Zuckertenside. In der Liste der Inhaltsstoffe sind sie zum Beispiel unter Namen wie Coco-Glucoside, Decyl Glucoside oder Lauryl Glucoside zu finden.

In der Naturkosmetik sind PEG-Verbindungen verboten. Mehr zum Thema lesen Sie hier:

Kosmetik besser ohne Aluminium

9. Aluminium

Aluminium ist quasi überall: Zum natürlichen Gehalt in Trinkwasser und Lebensmitteln addiert sich Aluminium, das sich aus Alu-Verpackungen herauslöst, Aluminium aus Arzneimitteln oder eben aus Kosmetik. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt, wöchentlich nicht mehr als ein Milligramm Aluminium je Kilogramm Körpergewicht aufzunehmen.

Aluminium gilt als neurotoxisch. Darüber hinaus kann es sich in Gehirn, Knochen und Organen anreichern sowie die Entwicklung von ungeborenen Kindern im Mutterleib beeinträchtigen. Nachdem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jahrelang vor aluminiumhaltigen Antitranspirants gewarnt hatte, korrigierte die Behörde im Jahr 2020 ihre Einschätzung im Lichte neuer Daten: Bei der Verwendung eines solchen Antitranspirants gelange sehr viel weniger Aluminium über die Haut in den Körper als bisher angenommen.

Zu dieser Auffassung kam das EU-Beratergremium für Verbrauchersicherheit (SCCS) bereits Ende 2019 und gab auch für mutmaßlich krebserregende Eigenschaften von Antitranpirantien Entwarnung. 

Aluminiumaufnahme lieber gering halten

Wie das BfR in einer Stellungnahme im Oktober 2023 schreibt, sei die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch den regelmäßigen Gebrauch von aluminiumhaltigen Antitranspirantien nach gegenwärtigem wissenschaftlichen Kenntnisstand sehr niedrig. Bei der Risikobewertung von Aluminium sei es jedoch grundsätzlich wichtig, die Gesamtaufnahme über die verschiedenen Eintragspfade wie Lebensmittel zu betrachten. Der Beitrag von aluminiumhaltigen Antitranspirantien zur Gesamtbelastung mit Aluminium sei aber deutlich geringer als ursprünglich angenommen.

Dennoch finden wir: Es ist besser, die Aluminiumaufnahme möglichst gering zu halten. Wir werten den Einsatz von Aluminium in Deos bzw. Antitranspirantien ab, weil darin – im Gegensatz zu anderen Kosmetikprodukten – vergleichsweise hohe Gehalte des Halbmetalls stecken.

Wo steckt Aluminium noch drin?

Aluminiumhaltige Inhaltsstoffe können auch in metallisch glänzenden Kosmetika wie Lidschatten, Nagellack und Eyeliner vorkommen, ebenso wie in Lippenstiften und Haarfärbemitteln. Wer also weiterhin lieber auf Kosmetik ohne Aluminiumsalze zurückgreifen möchte, kann diesen Rezepturbestandteil auf der Inhaltsstoffliste am Namensbestandteil Aluminium oder Aluminum erkennen.

In Naturkosmetik ist chemisch gewonnenes Aluminiumsalz übrigens verboten. Einige Naturkosmetikhersteller nehmen stattdessen Alaun, ein natürlich vorkommendes Aluminiumsalz. Es ist etwa als "Ammonium-Alum" oder "Potassium Alum" deklariert. ÖKO-TEST stuft aber Aluminiumsalze generell als problematisch ein und steht daher auch Alaun kritisch gegenüber.

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