In allen Bundesländern gilt weiterhin die Maskenpflicht

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 06.07.2020

In allen Bundesländer gilt weiterhin die Maskenpflicht
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay / Tumisu

Einige Bundesländer wollten die Maskenpflicht beenden. Jetzt haben sich die Gesundheitsminister aber darauf geeinigt, an der Maskenpflicht festzuhalten. Gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit könnte die Maske besonders wichtig sein.

  • Die Zahl der Neuinfektionen ist in Deutschland weiter auf relativ niedrigem Niveau.
  • Für einige Länder ist das Anlass, an der Maskenpflicht zu rütteln.
  • Die Gesundheitsminister haben jetzt jedoch entschieden: Die Maskenpflicht bleibt.
  • Als Maske gelten auch selbst genähte Stoffmasken, Schals und Tücher – nicht jedoch Gesichtsvisiere.

Vor allem in den nördlichen und östlichen Bundesländern sprechen sich mehr und mehr Menschen für ein Ende der Maskenpflicht aus, so eine Umfrage von Welt am Sonntag. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) hat eine Abschaffung der Maskenpflicht vorgeschlagen. Wenn das Infektionsgeschehen so gering bleibe wie derzeit, sehe er keinen Grund für diese Auflage, so Glawe.

Bei vielen anderen Bundesländern findet Glawe keine Zustimmung. Nun haben sich die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Fortführung der Maskenpflicht entschieden. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht. Das ist vor allem beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Fall.

Bundesregierung hält Masken für unverzichtbar

Alltagsmasken bleiben gerade in der Ferienzeit ein unverzichtbares Mittel, um die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie niedrig zu halten. Das hat Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag dieser Woche betont. Im Bus, in der U-Bahn oder im Einzelhandel "soll es bei der Pflicht bleiben, Masken zu tragen", sagte Seibert in der Bundespressekonferenz.

Auch Gesundheitsminister Jens Spahn sprach sich für den weiteren Gebrauch von Alltagsmasken aus: "Ich verstehe die Ungeduld", so Spahn. Es sei nicht immer angenehm, eine Maske zu tragen. In geschlossenen Räumen aber und da, wo ein Mindestabstand nicht immer gewährleistet sei, "können Alltagsmasken einen Unterschied machen, um sich und vor allem um andere zu schützen", sagte Spahn im Interview mit dem Deutschlandfunk.

Was gilt bei der Maskenpflicht als Maske?

In den Bundesländern geht es bei der Maskenpflicht um Alltagsmasken. Damit ist ein Mundschutz gemeint, der nicht vor einer Infektion schützt, aber davor schützen soll, andere anzustecken, sollte man selbst infiziert sein.

Als Maske gelten einfache OP-Masken, selbst gebastelte Stoffmasken oder notfalls auch ein Schal, der Mund und Nase bedeckt. Wichtig: Gesichtsvisiere gelten in den meisten Bundesländern nicht als Maske.

>> Weitere Infos: Maskenpflicht: Wo kann ich eine Maske kaufen?

            Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder? 

            In vielen Bundesländern sind Kinder unter sechs Jahren von der Maskenpflicht befreit. Eltern sind angehalten, darauf zu achten, dass Kinder regelmäßig die Hände waschen und Abstand zu anderen halten.

            >> Mehr dazu: Atemschutzmasken für Kinder: Was gilt es zu beachten?

            Schutzwirkung von Masken bestätigt

            Einfache Schutzmasken verhindern eine Verbreitung des Coronavirus, so das Ergebnis einer aktuellen Studie. Forscher aus Mainz, Darmstadt, Kassel und Dänemark zeigen in ihrer Untersuchung: Alltagsmasken aus Stoff bremsen den Luftstrom, der beim Sprechen entsteht, und dämmen dadurch die Übertragung infektiöser Partikel ein. Das Fazit der Wissenschaftler: "Unsere Studienergebnisse legen somit nahe, dass ein Aufrechterhalten der Maskenpflicht ein kosteneffektiver, wenig ökonomieschädlicher und demokratieverträglicher Baustein auch für die weitere Eindämmung von Covid-19 ist".

            Was passiert, wenn ich keine Maske trage?

            Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. 

            Rheinland-Pfalz hat ein Bußgeld von 10 Euro beschlossen, in Mecklenburg-Vorpommern müssen Bürger mit einer Strafe von 25 Euro rechnen, in Hessen bei wiederholtem Verstoß mit 50 Euro und in Baden-Württemberg werden beim Missachten 15 bis 30 Euro fällig. In Bayern ist der Verstoß gegen die Maskenpflicht besonders teuer: Wer sich hier nicht an die Regeln hält, dem droht ein Bußgeld in der Höhe von 150 Euro. Ladenbesitzer, die ihr Personal nicht mit Mundschutz ausstatten, müssen mit einem Bußgeld von 5.000 Euro rechnen.

            Einige Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen appellieren an die Vernunft der Menschen – und haben kein Bußgeld festgelegt.

            Für die Einhaltung der Mundschutzpflicht sind in erster Linie die Läden selbst und die Mitarbeiter des ÖPNV zuständig. Geschäfte und auch die öffentlichen Verkehrsmittel dürfen den Zugang verwehren, wenn Bürger ohne Maske kommen.

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