Erste digitale Impfpässe ohne Booster sollen ab 1. Februar 2022 auslaufen

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 21.12.2021

Wie lange ist der digitale Impfpass gültig? Kann das digitale Impfzertifikat auslaufen?
Foto: Shutterstock/Ralf Liebhold

Wer sich gegen Corona impfen lässt, erhält zu jeder Impfung ein persönliches digitales Impfzertifikat. Zertifikate, die zu einer vollständigen Impfung gehören, sollen nach dem Willen der EU ab dem 1. Februar 2022 bereits nach 270 Tagen auslaufen. Die rund 7,5 Mio. Bürger, die ihre letzte vollständige Impfung vor dem 7. Mai 2021 erhalten haben, sollten deshalb zum 1. Februar 2021 geboostert sein, damit sie über einen gültigen Impfnachweis verfügen.

Für jede Corona-Impfung erhalten Sie ein individuelles Impfzertifikat der EU, entweder direkt im Impfzentrum, in der Arztpraxis oder in der Apotheke, wenn Sie dort Ihren Impfpass vorlegen. Die personalisierten Zertifikate dienen als Nachweis, dass Sie die nötigen Impfungen erhalten haben, um beispielsweise ein Restaurant oder ein Fitnessstudio zu besuchen.

Den gleichen Zweck kann natürlich auch Ihr gelbes Impfheft erfüllen – es sei denn, Sie leben in einem Bundesland, das nur noch das digitale Zertifikat (via Smartphone oder als Papierausdruck) als Impfnachweis anerkennt. Damit wird die Frage, wie lange die verschiedenen digitalen Impfzertifikate eigentlich gültig bleiben, umso dringlicher.

Digitaler Impfpass zeigt zwei Daten an

Tatsächlich finden sich in der Corona-Warn-App bzw. in der CovPass-App zu jedem Impfzertifikat zwei Daten: a) das Impfdatum sowie b) ein technisches Ablaufdatum.

Das technische Ablaufdatum wird angezeigt, wenn Sie sich zur Detailansicht des jeweiligen Zertifikats durchklicken (siehe Bild). Direkt unter dem Datum mahnt der Satz: "Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig darum, einen neuen digitalen Ausweis ausstellen zu lassen."

Screenshots/ÖKO-TEST
Screenshots/ÖKO-TEST (Foto: Das technische Ablaufdatum des Impfzertifikats wird in der Corona-Warn-App (links) und in der App CovPass (rechts) angezeigt.)

Das technische Ablaufdatum liegt ein Jahr nach dem Tag, an dem das entsprechende Zertifikat ausgestellt wurde. Die meisten technischen Ablaufdaten dürften damit zurzeit auf den Sommer 2022 oder (im Falle von Booster-Impfungen) auf Herbst bzw. Winter 2022 fallen.

Von anderen Medien wird dies falsch wiedergegeben: Dort ist zu lesen, der technische Ablauftermin liege ein Jahr nach dem Datum der letzten vollständigen Impfung. Ausschlaggebend ist aber das Ausstellungsdatum des Zertifikats (das jedoch häufig mit dem Impfdatum zusammenfällt).

Wichtig zu wissen: Das technische Datum betrifft nur das digitale Dokument und macht keine Aussagen über den Impfschutz, wie das RKI betont. Es nimmt vielmehr eine Art Platzhalterfunktion ein, bis – wie in Kürze zu erwarten – neue Regelungen in Kraft treten.

Die App warnt, wenn der Impfpass bald abläuft

Dennoch – und das dürfte in vielen Fällen für Verwirrung sorgen – lässt sich ein Zertifikat nicht mehr als Impfnachweis verwenden, wenn das technische Ablaufdatum einmal erreicht ist.

Die offizielle Corona-Warn-App weist ihre Benutzer (seit Version 2.7) sogar darauf hin, dass sich die Ablauffrist eines Impfzertifikats nähert. 28 Tage vor dem Ablaufdatum erhält der Nutzer eine Push-Nachricht; auch beim jeweils ablaufenden Zertifikat erscheint ein entsprechender Hinweis. Sobald das Zertifikat tatsächlich abgelaufen ist, wird der Nutzer laut den Entwicklern erneut benachrichtigt.

Wenn der digitale Impfpass ausläuft, lässt sich der Code in der App nicht mehr scannen.
Wenn der digitale Impfpass ausläuft, lässt sich der Code in der App nicht mehr scannen. (Foto: Corona-Warn-App/Robert Koch-Institut)

Das mag praktisch klingen, wirkt aber eher verwirrend, wenn man sich vergegenwärtigt, dass ein technisches Ablaufdatum kaum von Bedeutung ist. Wichtig ist nur der Zeitpunkt der letzten vollständigen Impfung oder gegebenenfalls Booster-Impfung. Schließlich ist medizinisch nicht aussagekräftig, wann ein Impfzertifikat (zum Beispiel in der Apotheke) ausgestellt wurde, sondern nur, ob jemand tatsächlich Impfschutz genießt oder nicht.

Das spiegelt sich nun auch in neuen Plänen der EU wider: Nach dem Willen der EU-Kommission soll die Anerkennungsfrist der Zertifikate, die zur letzten vollständigen Impfung gehören, zum 1. Februar 2022 auf rund neun Monate (genauer: 270 Tage) begrenzt werden. Theo­­re­tisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber fast ausgeschlossen ist. Damit wird die – bislang eher willkürliche – "technische" Beschränkung in wenigen Wochen mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine medizinisch sinnvolle Frist ergänzt.

Gut zu wissen: Rechnerisch müssten damit zum 1. Februar 2022 alle Impfnachweise ungültig werden, die a) zu vollständigen Impfungen gehören und b) vor dem 7. Mai 2021 (also 270 Tage zuvor) erfolgt sind. Was – laut offizieller Impfstatistik – immerhin rund 7,5 Mio. Bürger beträfe, vor allem Senioren und Risikogruppen, die Anfang 2021 zuerst geimpft wurden. Sie alle sollten sich bis zum 1. Februar 2022 um eine Booster-Impfung bemühen, um sich anschließend als ausreichend geschützt ausweisen zu können.

Laut EU-Kommission sollen die neuen Vorschriften über den Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten für Reisezwecke gelten. Wenn die Mitgliedstaaten verschiedene Vorschriften für die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene einführen (was zu erwarten ist), sollen sie diese an die neuen Regeln angleichen.

Gültigkeit der Booster-Impfung noch offen

Die Zertifikate zu den Auffrischungs-Impfungen sind nicht von der geplanten Neun-Monats-Frist betroffen. Sie weisen zurzeit lediglich das bekannte technische Ablaufdatum von zwölf Monaten auf, das, wie erwähnt, nicht aussagekräftig ist.

Wie lange die Booster-Zertifikate zukünftig als Impfnachweis anerkannt werden sollen, ist noch nicht festgelegt. Von der EU heißt es dazu nur, für die Auffrischungs-Zertifikate "soll bisher kein einheitlicher Anerkennungszeitraum gelten, da noch nicht bekannt ist, wie lange der Schutz durch die Auffrischungsimpfung anhält."

So geht es mit den Impfzertifikaten weiter

Nach dem 1. April 2022 will die EU-Kommission außerdem darüber entscheiden, ob die digitalen Covid-Zertifikate nach dem 1. Juli 2022 weiter existieren – und wenn ja, in welcher Form. Die Entscheidung wird vom weiteren Verlauf der Pandemie sowie neueren medizinischen Erkenntnissen und Empfehlungen abhängen.

Spätestens zum 1. Juli 2022 muss über die Zukunft der digitalen Covid-Zertifikate entschieden sein, weil dann die dazugehörige EU-Verordnung ausläuft.

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