Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das sollten Sie beim Umtausch beachten

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Geld und Recht | 29.12.2023

Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das sollten Sie beim Umtausch beachten
Foto: Shutterstock / LightField Studios

Was tun, wenn die Weihnachtsgeschenke nicht gefallen, zu klein, zu groß oder defekt sind? Wir erklären, welche Richtlinien online und offline für die Rückgabe von Produkten gelten.

Alle Jahre wieder liegen unter dem Weihnachtsbaum auch Geschenke, die nicht gefallen, nicht passen oder bereits fehlerhaft sind. Welche Rechte gelten für den Umtausch und die Rückgabe? Und: Welche Umtauschregeln gelten für den Onlinekauf?

Wichtig ist hier erst einmal, die Rechtslage zu kennen. Denn zwischen Sachmängeln und dem Umtausch von Produkten, die nicht gefallen oder passen, gibt es einen großen Unterschied: Der Umtausch wegen Nichtgefallens ist eine freiwillige Leistung, der Umtausch bei Sachmängeln nicht. 

Umtausch bei Nichtgefallen ist freiwillige Händlerleistung

Gefällt ein Produkt nicht oder wurde im Laden in der falschen Größe gekauft, muss der Händler es nicht zurücknehmen. Beim Einkauf im stationären Handel gilt: Bei einwandfreier Ware ist kein Händler zum Umtausch verpflichtet. Hier gilt: Gekauft ist gekauft. Da der Käufer die Ware genau anschauen konnte, gilt ab Bezahlung ein für beide Seiten bindender Vertrag ohne Widerrufsrecht.

Allerdings sind viele Händler kulant und nehmen Ware, die nicht gefällt oder passt, wieder zurück. In diesem Fall kann der Händler aber selbst entscheiden, was er dem Kunden anbietet – beispielsweise einen Gutschein.

Ist ein Produkt fehlerhaft, kann es reklamiert werden. Der Händler muss die Ware zurücknehmen.
Ist ein Produkt fehlerhaft, kann es reklamiert werden. Der Händler muss die Ware zurücknehmen. (Foto: Shutterstock/Alpa Prod)

Gewährleistung ist im Gesetz verankert

Ist ein Produkt fehlerhaft, gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist. Der Händler ist verpflichtet, defekte Ware umzutauschen oder zu reparieren.

Defekte Ware sollten Sie am besten schriftlich per Brief oder Mail reklamieren und dabei die Mängel möglichst genau beschreiben, rät die Verbraucherzentrale. Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist, innerhalb der er die Ware reparieren oder ersetzen soll.

"Reagiert der Verkäufer innerhalb dieser angemessenen Frist nicht oder scheitern wiederholte Reparaturversuche, können Sie weitere Rechte geltend machen. So können Sie etwa vom Vertrag zurücktreten oder auch verlangen, dass der Kaufpreis reduziert wird. Bei unerheblichen Mängeln können Sie ebenfalls auf einen herabgesetzten Kaufpreis pochen, nicht aber vom Vertrag zurücktreten", so die Verbraucherzentrale.

Gut zu wissen: Zeigt sich innerhalb von zwölf Monaten ein Fehler, wird davon ausgegangen, dass dieser schon von Anfang an bestand. "Erst danach müssen Sie als Käufer:in nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler von Anfang an vorhanden war", erklärt die Verbraucherzentrale.

Im Onlinehandel gilt ein Widerrufsrecht.
Im Onlinehandel gilt ein Widerrufsrecht. (Foto: Shutterstock/Mr.Whiskey)

Widerrufsrecht beim Online-Einkauf

Im Onlinehandel gilt das 14-tägige Widerrufsrecht, bei dem keine Gründe angegeben werden müssen. Die Frist beginnt, sobald Sie die Ware erhalten. Fällt der letzte Fristtag auf einen Feiertag oder das Wochenende, endet die Frist am nächsten Werktag.

Bei Nichtgefallen können Sie die Ware innerhalb der Frist einfach zurücksenden und bekommen das Geld erstattet. Zur Weihnachtszeit sind manche Händler auch kulant und verlängern die Widerrufsfrist. Den Widerruf am besten auch via E-Mail oder Brief erklären.

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt in der Regel nicht für:

  • Bademode
  • Blumen
  • Erotikartikel
  • Kosmetika
  • Lebensmittel
  • Unterwäsche
  • Veranstaltungstickets
  • individuell gefertigte oder personalisierte Waren

Was ist mit der Garantie?

Von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Herstellergarantie. Diese sichert bestimmte Eigenschaften und die Funktionsfähigkeit eines Produktes zu. Die Konditionen legt der Hersteller fest.

Falsches Geschenk bekommen? Alternativen zum Umtausch

Geschenke, die nicht gefallen oder passen, kommen natürlich auch dann vor, wenn der Schenkende sorgfältig ausgewählt hat. Kommt ein Umtausch nicht in Frage, gibt es andere Möglichkeiten:

  • Verschenken im Freundes- oder Bekanntenkreis, Spenden an karitative Einrichtungen oder Verkaufen über das Internet. In vielen Städten ist es auch üblich, "Zu verschenken"-Kisten vor die Haustür zu stellen. Die Seite wohindamit.org hilft, geeignete soziale Einrichtungen in der Nähe zu finden, die Sachspenden entgegennehmen.
  • Verkauf auf Online-Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen-Portalen oder bei Medienankäufern wie Momox, Rebuy oder Zoxs. Oder einfach auf dem Flohmarkt.
  • Eintauschen bei einer Online-Tauschbörse wie Tauschticket oder einem lokalen Tauschring.

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