Überbrückungshilfe für Soloselbstständige: Anträge ab sofort möglich

Autor: dpa/Red. | Kategorie: Geld und Recht | 16.02.2021

Überbrückungshilfe für Soloselbstständige: Anträge ab sofort möglich
Foto: Pla2na/Shutterstock

Pünktlich zum "Wirtschaftsgipfel" können Soloselbstständige seit Dienstag Anträge auf Finanzhilfen stellen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit und nannte auch die Voraussetzungen für die Finanzhilfen anlässlich der Corona-Pandemie.

Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage mitteilte, bekommen Soloselbstständige, die nur geringe Betriebskosten haben, mit einer "Neustarthilfe" einen einmaligen Zuschuss von maximal 7500 Euro, und zwar für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Voraussetzung ist, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Zeit durch Corona Einbußen erlitten hat.

Der erste Antrag in Höhe von 4950 Euro wurde den Angaben zufolge am Dienstagmorgen von einem Einzelhändler aus Berlin, der mit Kunstgegenständen handelt, gestellt. Der zweite Antrag in Höhe von 4237 Euro sei von einem Fotografen aus Nordrhein-Westfalen gestellt worden.

Antragstellungen für Soloselbstständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, sollen in Kürze starten, wie es hieß. Die Neustarthilfe betrage in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Auch Schauspieler und andere Künstler, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, könnten sie beantragen.

Die Neustarthilfe ist Teil der Corona-Finanzhilfen der Bundesregierung. Zentrales Instrument für Firmen ist die Überbrückungshilfe III. Wirtschaftsverbände hatten massiv kritisiert, die Hilfen würden zu langsam ausgezahlt. Deswegen kam Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag mit vielen Verbänden zu einem "Wirtschaftsgipfel" zusammen.

Die Antragstellung auf Überbrückungshilfe für Unternehmen ist online auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

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