Steuer-ID wird zu Bürgernummer: Was Sie zur neuen Bürger-ID wissen müssen

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Geld und Recht | 03.02.2021

Die neue Bürger-ID soll die Verwaltung in Deutschland besser digital vernetzen - doch es hagelt Kritik.
Foto: Shutterstock / joker1991

Bislang kennt nur das Finanzamt die Steuer-ID aller Bundesbürger. Die neue Bürgernummer soll das ändern und die Behörden besser vernetzen: Künftig haben 51 Behörden Zugriff auf die neue Bürger-Identifikationsnummer (Bürger-ID) – darunter Führerscheinstelle, Rentenversicherung und Krankenkassen.

  • Das Registermodernisierungs-Gesetz erlaubt zukünftig 51 Behörden und Datenbanken, auf die neue Bürger-Identifikationsnummer zuzugreifen.
  • Damit können u.a. Einwohner-Meldeämter, Führerscheinstellen, Rentenversicherungen und Krankenkassen die neue Bürgernummer einsehen.
  • Die digitale Vernetzung mit der Bürger-ID sorgt bei Datenschützern und Oppositionspolitikern für Unmut.

Bei der Digitalisierung hinkt die deutsche Verwaltung anderen europäischen Ländern hinterher. Eine neue Identifikationsnummer für jeden Bürger, die sogenannte Bürgernummer, soll das zukünftig ändern und deutsche Behörden besser vernetzen. Der Bundestag billigte ein entsprechendes Gesetz, obwohl Datenschützer und Opposition die neue Bürger-ID kritisiert hatten. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Bürgernummer: Was steckt hinter der Bürger-Identifikationsnummer?

Im Grunde gibt es die neue Bürger-ID oder Bürgernummer bereits: Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die seit 2007 existiert, soll in die Bürgernummer übergehen. Die persönliche Steuer-ID speichert bestimmte Basisdaten über jeden Bürger wie Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Geschlecht, Doktorgrad und Staatsangehörigkeit.

Bislang hat nur das Finanzamt Zugriff auf die Steuer-ID. Mit der neuen Bürger-ID soll dieser Zugriff stark ausgeweitet werden: Insgesamt 51 Behörden können die persönlichen Daten dann einsehen. Das neue Registermodernisierungs-Gesetz soll die Verwaltungsportale deutscher Behörden miteinander verknüpfen. Wenn der Bürger seine Zustimmung erteilt, können Behörden die in der Bürger-ID hinterlegten Daten dann direkt bei der neu geschaffenen Registermodernisierungsbehörde abrufen. Die Behörde untersteht dem Bundesverwaltungsamt.

Mit der umfassenden Bürger-ID sollen Mehrfachangaben bei verschiedenen Behörden oder in unterschiedlichen Registern unnötig werden, genauso wie viele Behördengänge, da die Daten zukünftig digital an einer Stelle vorliegen. Auch Personenverwechslungen sollen dann nicht mehr möglich sein. Die Verwaltungen könnten damit Zeit und Kosten sparen.

Wer erhält über die Bürger-ID Zugriff auf persönliche Daten?

Stimmt der Bürger zu, können zahlreiche Behörden mithilfe der Bürger-ID zukünftig persönliche Daten einsehen. So ist die Bürger-ID dann im Melderegister, aber auch im Waffenregister sowie bei Krankenkassen und der Rentenversicherung verfügbar.

Die Bundesregierung möchte damit verhindern, dass Dokumente mehrfach eingereicht werden müssen. Auch sollen zahlreiche Behördengänge wegfallen und mehr Anträge online gestellt werden können.

Neben der vorgeschriebenen Zustimmung des jeweiligen Bürgers kann dieser auch über ein sogenanntes Datencockpit einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben. Dennoch sehen Oppositionspolitiker und Datenschützer die Bürger-ID kritisch.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz erklärte dazu: Würden alle Datenbanken, die in Kommunen, Ländern und im Bund vorliegen, mit der Steuer- bzw. Bürger-ID durchsuchbar, "könnten alle Informationen über eine Person von der Krankenkasse bis zum Kindergeldantrag zu einem Profil zusammengeführt werden."

Die Oppositionsparteien stimmten gegen das neue Gesetz. Die Bürger-ID hat den Bundestag dennoch erfolgreich durchlaufen, die Zustimmung des Bundesrats steht allerdings noch aus und gilt als ungewiss. Die Ländervertretung sieht verfassungsrechtliche Probleme.

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