Sie klingen in etwa so: Haben Sie Lust auf ein Gewinnspiel? Oder: Sind Sie nicht unterversichert? Und ist Ihr jetziger Stromvertrag nicht viel zu teuer? Solche Werbeanrufe nerven viele Verbraucher – und sie haben im vergangenen Jahr erneut stark zugenommen. Zum Glück können Sie sich dagegen wehren, denn solche Anrufe könnten eine Ordnungswidrigkeit sein.
Nervige Werbeanrufe: Neuer Höchststand erreicht
Werbeanrufe haben in Deutschland einer Statistik zufolge noch nie so viel Ärger verursacht wie im vergangenen Jahr. Wegen unerlaubter Telefonwerbung gingen bei der Bundesnetzagentur 79.702 Beschwerden ein und damit ein Viertel (26 Prozent) mehr als im Vorjahr, wie die Bonner Behörde heute mitteilte. Der bisherige Höchstwert von 63.273 Beschwerden war im Jahr 2020 verzeichnet worden. Bei den unerwünschten Anrufen ging es um Versicherungen, Finanzprodukte und Energieverträge. Auch Werbung für Gewinnspiele und Zeitschriftenabos nervte die Verbraucher.
Telefonwerbung: Was ist erlaubt?
Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn die Verbraucher vorher schriftlich oder mündlich eingewilligt haben. Die Nummer muss dabei übermittelt werden, Anrufe mit unterdrückter Nummer sind nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur geht den Beschwerden nach und verhängt gegebenenfalls Bußgelder. Im vergangenen Jahr mussten Firmen insgesamt 1,435 Millionen Euro zahlen, das waren 84.000 Euro mehr als noch im Jahr 2020.
Künftig können die Werbefirmen noch stärker als bisher zur Kasse gebeten werden, da sich der Bußgeldrahmen im Dezember 2021 im Falle unterdrückter Rufnummern von zuvor maximal 10.000 Euro auf nun 300.000 Euro erhöht hat. Anrufe ohne Nummer im Display kamen im vergangenen Jahr besonders häufig vor – hierbei wird nun mit den drohenden Geldbußen stärker gegengesteuert. Auffällig war zudem, dass manche Werbetreibende wechselnde Rufnummern verwendet haben.
Behördenchef Jochen Homann betonte, dass die Täter auch dieses Jahr "mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln" verfolgt würden. "Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben." Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer seien "inakzeptabel".

Schon im vergangenen Jahr hatte die Behörde deutlich mehr Beschwerden registriert. Davor allerdings hatte es einen Rückgang der kritischen Wortmeldungen gegeben – ganz eindeutig ist der Trend also nicht. Ohnehin sind die Beschwerdezahlen nur ein Hinweis auf Probleme. Denn möglicherweise liegt der Anstieg zumindest teilweise auch daran, dass die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur bekannter geworden ist – viele Verbraucher wurden vermutlich schon früher genervt, aber erst jetzt melden sie sich bei der Bonner Behörde.
Was tut die Politik gegen unerlaubte Werbeanrufe?
In der Politik wurden die Beschwerdezahlen mit Sorge zur Kenntnis genommen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben wies darauf hin, dass die unrechtmäßigen Werbeanrufe häufig auf Festnetznummern erfolgten, die im Telefonbuch stehen. "Das ist ein großes Problem für ältere Menschen, die ihr Festnetztelefon noch viel nutzen."
Er appellierte an die Netzagentur, mit aller Härte gegen die Firmen vorzugehen. Die Möglichkeiten, die durch das verschärfte Gesetz vorgesehen seien, "sollten dieses Jahr auch zu deutlich höheren Bußgeldern führen, sollten die aufdringlichen Werbefirmen einfach weitermachen wie bisher". Die unerlaubten Telefonanrufe seien "ein großes Ärgernis, dessen Ursache konsequent bekämpft werden muss".
Bei einer anderen Art von unerwünschten Kontaktaufnahmen hatte die Bundesnetzagentur ebenfalls eine steigende Zahl von Beschwerden registriert: Hierbei ging es im vergangenen Jahr zum Beispiel um Fax-Werbung für Corona-Tests und Masken sowie um Betrugs-SMS mit der "Smishing"-Masche, bei der Verbraucher verleitet werden sollen, auf einen Link zu klicken und sich dann unwissentlich Schadsoftware runterzuladen. Die Bundesnetzagentur reagierte und ließ unter anderem 1.110 Rufnummern wegen Missbrauchs abschalten. Lesen Sie dazu auch: Betrugsmasche: Vorsicht vor gefälschten Paket-SMS
Tipps, um sich vor ungewollten Werbeanrufen zu schützen:
- Geben Sie Ihre Handynummer im Internet (zum Beispiel bei Petitionen, Umfragen oder Gewinnspielen) nur an, wenn dies zwingend erforderlich ist.
- Achten Sie auf mögliche Klauseln in Verträgen, Gewinnspielen, Abos und Angeboten über die Verwendung Ihrer angegebenen Rufnummer zu Werbezwecken.
- Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach, zu welchem Zweck Ihre Rufnummer verwendet werden soll.
- Haben Sie ungewollte Werbeanrufe erhalten, sperren oder blockieren Sie die Nummer und reichen eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein. Wichtig für eine Anzeige sind möglichst genaue Angaben wie Datum, Uhrzeit, eine eventuell angezeigte Nummer und eine Beschreibung des Gesprächsverlaufs.
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