Pauschalreisen

Bis 40 Prozent Anzahlung auf den Reisepreis zulässig

| Kategorie: Geld und Recht | 03.01.2018

Pauschalreisen

Üblicherweise dürfen Reiseveranstalter bei Pauschalreisen vorab lediglich eine Anzahlung von 20 Prozent des Gesamtreisepreises fordern. Der Rest ist frühestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Für bestimmte Reisekategorien kann aber auch eine Anzahlung von bis zu 40 Prozent zulässig sein, wie der BGH jetzt entschied (Az. X ZR 71/16). Das gilt aber nur für Reisen, bei denen der Reiseveranstalter hohe Vorfinanzierungsleistungen erbringen muss. Die müssen sie zudem belegen können.