Neue Homeoffice-Regelung: Das sind Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Geld und Recht | 27.01.2021

Durch die neue Homeoffice-Regelung können Büroangestellte einfacher von zuhause aus arbeiten.
Foto: Shutterstock / MT-R

Seit Mittwoch gelten neue Regelungen für das Homeoffice: Arbeitgeber dürfen die Büroarbeit im Homeoffice nicht mehr ohne triftigen Grund verwehren. Damit sollen die Corona-Infektionszahlen weiter eingedämmt werden. Alles Wissenswerte lesen Sie hier.

Seit diesen Mittwoch sollen Büroangestellte und Mitarbeiter in vergleichbaren Berufen im Homeoffice arbeiten dürfen, wenn sie das möchten. Arbeitgeber können die Anwesenheit im Büro nicht mehr ohne weiteres verlangen. Die Bundesregierung möchte damit die Infektionszahlen mit dem Coronavirus weiter eindämmen.

Neue Homeoffice-Regelung: Das müssen Sie wissen

Um Kontakte auf dem Arbeitsweg und in den Betrieben möglichst einzuschränken, haben Bund und Länder die Ausweitung der Homeoffice-Regelung beschlossen. Seit Mittwoch gilt: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten anzubieten, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung (Homeoffice) auszuführen, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen," so die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums.

Will heißen: Ohne triftigen Grund können Arbeitgeber nun nicht mehr darauf bestehen, dass Mitarbeiter ins Büro kommen, sondern müssen ihnen gestatten, im Homeoffice zu arbeiten. Allerdings entscheidet weiterhin der Arbeitgeber über entgegenstehende Gründe, die das Arbeiten im Homeoffice unmöglich machen. Mögliche Gründe können das Bearbeiten der Post oder die Warenannahme sein.

Wird Ihnen die Arbeit im Homeoffice verwehrt, ist aber aus Ihrer Sicht möglich, können Sie zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Führt das zu keiner Einigung, rät das Arbeitsministerium, sich an Betriebsrat oder Personalrat zu wenden oder Kontakt mit den Arbeitsschutzbehörden aufzunehmen. Der Arbeitgeber muss dann auf Verlangen der Behörde die Gründe darlegen, die das Arbeiten im Homeoffice verhindern.

Müssen jetzt alle im Homeoffice arbeiten?

Die neue Regelung bedeutet jedoch nicht, dass Homeoffice von jetzt an für alle verpflichtend ist. Nach wie vor gilt, dass der Angestellte der Arbeit von zuhause aus erst zustimmen muss.

In Betrieben, in denen die Mitarbeiter weiterhin vor Ort und ohne ausreichenden Abstand arbeiten müssen, sollen die Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen.

Die neue Homeoffice-Regelung von Bund und Ländern soll helfen, die Infektionszahlen weiter zu senken und gilt zunächst bis zum 15. März. Bei Bedarf kann sie aber verlängert werden.

Bereits im letzten Jahr wollte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ein generelles Recht auf 24 Tage Homeoffice im Jahr durchsetzen. Das Vorhaben scheiterte allerdings.

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