Gutscheine als Weihnachtsgeschenk: Was beim Verschenken und Einlösen wichtig ist

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Geld und Recht | 05.12.2023

Gutscheine als Weihnachtsgeschenke helfen kleinen Unternehmen
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Gutschein-Geschenke sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Was ist bei Gutscheinen als Geschenk zu beachten? Wie lange ist ein Gutschein rechtlich gültig? Und was passiert eigentlich, wenn er nicht rechtzeitig eingelöst wird?

Gutscheine zählen neben Geld zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken der Deutschen. Gutscheine sparen Zeit beim Besorgen – und der Beschenkte kann sich ein Produkt aussuchen, das er wirklich braucht. Das hilft auch bei der Vermeidung von Müll.

Gutscheine sind ein praktisches Weihnachtsgeschenk:

  • Gutscheine lassen sich häufig in letzter Minute besorgen, ohne einen Laden betreten zu müssen.
  • Wer einen Gutschein bei einem Laden um die Ecke, bei der Kosmetikerin oder einer kleinen Boutique kauft, unterstützt zudem den lokalen Handel.
  • Mit Gutscheinen können Sie Online-Shopping vermeiden.

>> Zum Weiterlesen: Weihnachtspost und Pakete: So kommen sie rechtzeitig zu Weihnachten an

Gutscheine haben aber auch eine negative Seite: Allzu oft ist die Freude erst riesig, schlussendlich wird der Gutschein dann aber vergessen und verfällt. Damit das nicht passiert, hilft natürlich: einfach einlösen! Gutscheine, für die Sie keine Verwendung haben, können Sie weiterverschenken oder auf Online-Marktplätzen und Kleinanzeigen-Seiten weiterverkaufen. 

Folgende Punkte sollten Sie beim Kauf und beim Einlösen von Gutscheinen beachten:

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

Achten Sie bei Gutscheinen immer auf das Kleingedruckte. Eine Befristung findet sich meist kleingedruckt bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Frist darf nicht zu knapp bemessen sein, das hat das Oberlandesgericht München in zwei Urteilen festgestellt. Eine Frist von nur einem Jahr wurde dabei als zu kurz angesehen. Diese Urteile sind nicht rechtlich verpflichtend, da Gerichte individuell entscheiden können, solange es keine bindende Rechtsprechung gibt.

Was ist, wenn keine Frist vermerkt ist?

Auch wenn keine Frist vermerkt ist, gilt der Gutschein nicht unendlich lange. Allgemein hat er eine Verjährungsfrist von drei Jahren, erklärt die Verbraucherzentrale. "Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert abzüglich seines entgangenen Gewinns erstatten."

Die Drei-Jahres-Frist beginnt allerdings erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Haben Sie ihn beispielsweise im Februar 2023 erworben, können Sie ihn bis Ende 2026 einlösen.

Wenn Sie noch Gutscheine vom letzten Fest haben: Am besten bald einlösen!
Wenn Sie noch Gutscheine vom letzten Fest haben: Am besten bald einlösen! (Foto: CC0 Public Domain / Pixabay / creative_designer)

Was passiert, wenn der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst wird?

Haben Sie den Wertgutschein nicht rechtzeitig eingelöst, müssen Sie auf die Kulanz des Händlers oder Dienstleisters hoffen. Er hat das Recht, die Einlösung nach der Verjährung zu verweigern.

Kann ein Gutschein in bar ausgezahlt werden?

Sie haben für einen Gutschein keine Verwendung und möchten ihn gegen Bares tauschen? Hier haben Sie schlechte Karten. Händler sind dazu nicht verpflichtet, häufig ist das auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten.

Können Gutscheine nach und nach eingelöst werden?

Sie haben einen Gutschein in Höhe von 100 Euro geschenkt bekommen und möchten ihn nach und nach bei verschiedenen Einkäufen einlösen? Hier sind Sie auf das Entgegenkommen des Händlers angewiesen, Teileinlösungen sind gesetzlich nicht geregelt. Meist ist das stückweise Einlösen aber problemlos möglich. Bleibt eine kleine Restsumme übrig, wird diese in der Praxis jedoch meist nicht ausgezahlt.

Wer kann den Gutschein einlösen?

Unabhängig davon, ob auf dem Gutschein ein Name vermerkt ist oder nicht: Jeder hat das Recht, ihn einzulösen. Wer den Gutschein in der Hand hält, darf mit ihm auch einkaufen.

Was gilt für Gutscheine aus dem EU-Ausland?

Ob für den Spa-Tag in Österreich, die Weintour in Frankreich oder das ausgezeichnete Restaurant in Italien - auch ein Gutschein aus dem EU-Ausland kann infrage kommen. Man sollte aber wissen: Die Einlösebedingungen können sich je nach Land unterscheiden. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.

Deutschland: Hier sind Geschenkgutscheine den Angaben zufolge zum Beispiel in der Regel drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt am Ende des Jahrs, in dem der Gutschein gekauft wurde.
Dänemark: Ähnliches gilt etwa in Dänemark. Gutscheine sind hier ab Kaufdatum taggenau drei Jahre gültig. Kürzere Fristen sind in Ausnahmefällen möglich.
Italien und Frankreich: In Italien und Frankreich hingegen legt der Händler fest, wie lange ein Gutschein einlösbar ist.
Österreich: Und in Österreich kann man Gutscheine laut EVZ sogar 30 Jahre lange einlösen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Zeitraum festgelegt ist.

Ist der Gültigkeitszeitraum einmal abgelaufen, verfällt der Gutschein in der Regel. Eine Ausnahme ist Dänemark. Laut EVZ können elektronische Gutscheine dort im ersten Jahr nach deren Ablauf noch erstattet werden. Anderswo lohne es sich immer, nachzufragen. Womöglich zeigt sich der Händler kulant.

Mit Material der dpa.

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