Fürs Inserat: Mieter können Vermietern Fotoaufnahmen verweigern

Autor: dpa | Kategorie: Geld und Recht | 02.03.2023

Mieter können Vermietern Fotoaufnahmen verweigern
Foto: Shutterstock/Andrey_Popov

Was in den eigenen vier Wänden passiert, haben Mieterinnen und Mieter zum größten Teil selbst in der Hand. Das gilt zum Beispiel auch für Fotoaufnahmen, die Vermieter womöglich machen wollen.

Sie ziehen aus und Ihre Mietwohnung wird weitervermietet, oder der Besitzer will sie verkaufen? In diesen Fällen benötigen Vermieter oder Eigentümer häufig aktuelle Bilder für das Inserat. Mieter sollten aber wissen: Gegen ihren Willen dürfen Vermieter, Eigentümer und auch Makler keine Fotoaufnahmen in der Mietwohnung machen. Darauf weist der Mieterverein München hin.

"Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet allein der Mieter", sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. "Er ist während seiner Mietzeit alleiniger Besitzer der Wohnung und damit hat er das alleinige Entscheidungsrecht." Immerhin möchte nicht jeder, dass im Internet seine Wohnungseinrichtung oder Einzelheiten aus der Privat- oder Intimsphäre zu erkennen sind.

Fotografieren verboten: Schadensersatz droht nicht

Verweigern Mieter ihre Zustimmung zu Foto- oder auch Videoaufnahmen, brauchen sie also nicht etwa eine Kündigung zu fürchten. Sie sollten sich auch nicht von Drohungen mit Schadensersatz einschüchtern lassen. Mieter haben das Recht in dieser Angelegenheit laut dem Mieterverein auf ihrer Seite.

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