EU-Kommission plant Anti-Greenwashing-Gesetz: Hersteller sollen Werbeversprechen belegen

Autor: dpa/Redaktion (lw) | Kategorie: Geld und Recht | 22.03.2023

EU-Kommission will Mindeststandards für grüne Angaben auf Produkten
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Ist das Duschgel wirklich klimaneutral – oder hat der Hersteller bei der Werbung ein Auge zugedrückt? Um Verbrauchern zuverlässige Informationen zu bieten, legt die EU-Kommission nun neue Regeln für "grüne" Werbung vor. Damit sollen nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen geschützt werden.

Mit neuen Regeln zu grünen Werbeversprechen will die EU-Kommission Verbrauchern zukünftig zuverlässige Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten bieten. Wie aus einem am Mittwoch vorgelegten Gesetzesvorschlag der Brüsseler Behörde hervorgeht, sollen Unternehmen bei Angaben zur Klimafreundlichkeit künftig Mindeststandards einhalten müssen.

"Grüne Behauptungen sind überall: meeresfreundliche T-Shirts, kohlenstoffneutrale Bananen, bienenfreundliche Säfte, 100 Prozent CO2-kompensierte Lieferungen und so weiter. Leider werden diese Behauptungen viel zu oft ohne jeden Beweis und ohne jede Rechtfertigung aufgestellt", sagte Kommissionsvize Frans Timmermans. Dank der neuen Regelungen sollen Verbraucher zukünftig besser erkennen können, ob ein klimafreundlich vermarktetes Produkt dem Klima oder der Umwelt tatsächlich weniger – oder sogar gar nicht – schadet.

Angaben sollen unabhängig belegt werden

Mit dem Vorschlag bekämen Verbraucher Gewissheit, "dass etwas, das als grün verkauft wird, auch wirklich grün ist", so Timmermans. So sollen entsprechende Angaben unabhängig geprüft und wissenschaftlich belegt werden. Dabei geht es nicht um Pflichtangaben, sondern um freiwillige Aussagen von Unternehmen zu Produkten und Dienstleistungen. Einer Studie der Behörde von 2020 zufolge waren mehr als die Hälfte der Angaben über die Klimafreundlichkeit von Waren vage, irreführend oder unbegründet.

Gleichzeitig sollen die Vorschriften auch Unternehmen zugutekommen, die ihre Behauptungen wirklich belegen können. Der Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen, Patrick Hasenkamp, sagte, es dürfe nicht sein, "dass sich Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie die Verbraucher über vermeintlich positive Umwelteigenschaften ihrer Produkte täuschen." Es sei daher begrüßenswert, wenn Herstellerangaben EU-weit einheitlich und transparent erfolgen müssten.

Anti-Greenwashing-Regeln müssen für alle Produkte gelten

Verbraucherschützer begrüßen den neuen Gesetzesvorschlag, dringen aber darauf, dass die EU-Regeln auch wirklich breite Wirksamkeit entfalten können. "Wichtig ist, dass die Regeln für alle Produktgruppen gelten – vom Babybrei bis zur Waschlotion", sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.

Noch ist ohnehin nichts entschieden: Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen noch das Europäische Parlament und die EU-Staaten darüber verhandeln.

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