Darf ich im Supermarkt naschen? Einkaufsmythen im Faktencheck

Autor: dpa / Redaktion (bw) | Kategorie: Geld und Recht | 17.09.2025

Naschen erlaubt? Die größten Supermarkt-Mythen im Check
Foto: Shutterstock / monshtein

Trauben probieren, Waren umtauschen, mit Kleingeld zahlen: Rund ums Einkaufen halten sich viele Mythen. Hier erfahren Sie, was wirklich erlaubt ist – und was nicht.

Ob beim schnellen Einkauf nach Feierabend oder beim Wocheneinkauf am Samstag: Fast jeder hat sich schon gefragt, was im Supermarkt eigentlich erlaubt ist – und was nicht. Manche Regeln sind eindeutig, andere sorgen regelmäßig für Streit an der Kasse. Hier kommen die häufigsten Einkaufsmythen – und was wirklich stimmt.

Mythos 1: Darf ich im Supermarkt naschen?

Die Trauben in der Supermarktauslage sehen aus wie gemalt – aber schmecken sie auch so süß, wie ich es gern habe? Könnte man da nicht einfach eine kosten? Wer meint, auf der sicheren Seite zu sein, liegt falsch: "Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Lebensmittel im Supermarkt zu probieren – also auch nicht die offenen Trauben oder Erdbeeren", erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn vor dem Kauf gehören die Waren dem Supermarkt. 

Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Zum einen, wenn der Supermarkt selbst einen Probierstand anbietet. Zum anderen, wenn Beschäftigte zustimmen – etwa wenn ein quengelndes Kind schon mal in den Riegel beißt, bevor bezahlt ist. "Das sollte aber vor dem Verzehr geklärt werden", so die Verbraucherschützerin.

Mythos 2: Habe ich ein Recht auf Umtausch?

Zu den weiteren Mythen rund um den Einkauf gehört etwa, dass man ein Recht auf Umtausch von Waren habe. Auch dieses Recht gibt es laut Halm nicht. "Im stationären Handel haben Verbraucher grundsätzlich kein Recht auf den Umtausch von einwandfreien Waren. Das gilt selbst dann, wenn die Ware noch unverpackt ist und der Kassenbon vorliegt", klärt die Referatsleiterin für Recht und Digitales auf. Ein Umtausch sei nur im Wege der Kulanz möglich. 

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Sind Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben, muss der Supermarkt sie zurücknehmen. "Denn Kunden haben das Recht auf eine mangelfreie Ware", so die Expertin. Schwierig sei es aber, wenn man erst zu Hause feststellt, dass etwas verdorben ist. Dafür sei es hilfreich, den Kassenbon aufzuheben. "Mit dem Bon kann man belegen, dass die Ware in dem Supermarkt gekauft wurde", erklärt Tatjana Halm.

Mythos 3: Welcher Preis gilt – Regal oder Kasse?

Häufig wird die Kasse auch zum Ort, an dem sich Gemüter erhitzen, etwa wenn die Kasse einen anderen Preis anzeigt als an der Ware oder am Regal steht. Wer hier forsch auftritt, sollte wissen: "Anders als viele Verbraucher annehmen, gilt: Richtig ist der Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Denn der Kaufvertrag wird erst an der Kasse geschlossen", so Halm. Der Kunde sei jedoch nicht dazu verpflichtet, das Produkt dann auch zu dem anderen Preis zu kaufen.

Mythos 4: Darf ich unbegrenzt mit Kleingeld zahlen?

Denken Sie auch: Geld ist Geld – also kann ich auch mein Sparschwein an der Kasse leeren oder einen Beutel voller Kleingeld auf dem Band ausschütten? Auch da liegt Streit in der Luft. Halm: "Man muss damit rechnen, abgewiesen zu werden. Mehr als 50 Münzen pro Einkauf muss der Kassierer nicht akzeptieren."

Mythos 5: Darf ich an der Kasse mit großen Scheinen zahlen?

Grundsätzlich ja – auch 200- oder 500-Euro-Scheine sind gesetzliche Zahlungsmittel. In der Praxis dürfen Händler die Annahme großer Scheine aber in bestimmten Situationen ablehnen – etwa wenn die Zahlung im Verhältnis zum Kaufpreis unverhältnismäßig ist oder schlicht kein Wechselgeld vorhanden ist. 

Mythos 6: Muss ich Ware, die mir im Supermarkt herunterfällt und kaputtgeht, bezahlen?

"Für Produkte, die Sie im Supermarkt zerstören oder beschädigen, müssen Sie aufkommen", erklärt die Verbraucherzentrale. Allerdings darf der Supermarkt Sie nur so viel bezahlen lassen, wie die Ware ihn im Einkauf gekostet hat – also deutlich weniger als der Verkaufspreis.

Sollten Sie an dem Schaden keine Schuld tragen – etwa weil die Ware schlecht gestapelt war –, können Sie sich wehren. Bei kleineren Schäden ist oft eine Kulanzregelung möglich. 

Mythos 7: Darf ich Lebensmittel im Supermarkt anfassen, um ihre Qualität zu prüfen?

Ja, Sie dürfen Lebensmittel im Supermarkt berühren, um deren Qualität zu prüfen – sofern sie abwaschbar sind, wie etwa Äpfel oder Paprika. Bei Backwaren ist dies aus hygienischen Gründen jedoch nicht gestattet. Wichtig ist, dass die Lebensmittel oder ihre Verpackung dabei nicht beschädigt werden.

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