Briefwahl beantragen 2021: Das sollten Sie zu Stimmzettel und Fristen wissen

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Geld und Recht | 25.08.2021

Briefwahl beantragen: Wahlschein und Stimmzettel nach Hause holen
Foto: Shutterstock/Jan von nebenan

Der Versand der Briefwahl-Unterlagen hat vielerorts bereits begonnen – einge Bürger haben schon Stimmzettel und Wahlschein. In anderen Gemeinden sind noch nicht einmal alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt worden. Wie Sie an Ihre Briefwahl-Unterlagen kommen – und was Sie beim Ausfüllen und Verschicken beachten sollten.

Experten rechnen damit, dass sich in den nächsten vier Wochen so viele Menschen an der Briefwahl beteiligen werden wie nie zuvor. Denn: Per Brief zu wählen ist nicht nur bequemer, sondern auch sicherer, als am 26. September im Wahllokal in der Schlange zu stehen – schließlich ist die Corona-Pandemie noch keineswegs überstanden. Auch viele Parteien trommeln zurzeit für die Abstimmung auf dem Postweg. Der Trend geht ohnehin zur Briefwahl: Bei der letzten Bundestagswahl stimmten bereits 29 Prozent der Wähler auf diesem Weg ab.

Ein weiterer Vorteil der Briefwahl: Da Sie den Wahlschein mit allen Parteien und Kandidaten bereits im Voraus vorliegen haben, haben Sie besser die Gelegenheit, die verschiedenen Personen und Positionen, die zur Wahl stehen, noch einmal nachzuschlagen. In der Wahlkabine können Sie schlecht Wahlprogramme nachlesen und vergleichen.

Auch die Gefahr, im September unvorhergesehen in Quarantäne zu müssen, ist ein Argument, rechtzeitig die Briefwahl zu beantragen. Gerade Eltern können nicht vorhersehen, ob sie sich kurzfristig mit ihrem Kind in Corona-Quarantäne müssen – hier kann es durchaus sinnvoll sein, die Wahl-Unterlagen zu beantragen.

So kommen Sie an Ihre Briefwahl-Unterlagen

Seit Mitte August werden die Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Bundestagswahl auf dem Postweg verschickt – viele Haushalte haben sie bereits bekommen. Den Wahlbenachrichtigungen liegt jeweils ein Vordruck bei, auf dem beschrieben ist, wie Sie die Briefwahl-Unterlagen bei Ihrer Gemeinde beantragen können.

Entweder geschieht das persönlich bei der Behörde, per Brief bzw. E-Mail oder – wohl am komfortabelsten – über die Internetseite Ihrer Gemeinde, auf der Sie Ihre Daten eingeben. Auf einigen Wahlbenachrichtigungen finden sich auch persönliche QR-Codes, um die Briefwahl mit dem Handy zu beantragen.

Ihre Briefwahl-Unterlagen erhalten Sie dann wenige Tage später per Post. Die Briefwahl-Unterlagen bestehen aus Ihrem Wahlschein, dem Stimmzettel, zwei Umschlägen sowie einem Infoblatt.

Gut zu wissen: Der Bundeswahlleiter organisiert und überwacht die Wahlen und die dazugehörigen Wahlvorbereitungen auf Bundesebene – er ist aber nicht für die Briefwahl-Unterlagen zuständig. Das ist die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Briefwahl beantragen sichert die Stimmabgabe, wenn man am Wahltag vielleicht ungeplant verhindert ist
Briefwahl beantragen sichert die Stimmabgabe, wenn man am Wahltag vielleicht ungeplant verhindert ist (Foto: FooTToo / Shutterstock)

Sie haben (noch) keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wichtig: Wenn Sie nach dem 5. September 2021 noch keine briefliche Wahlbenachrichtigung erhalten haben, ist etwas schiefgegangen. Haken Sie unbedingt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach. Sind Sie erst vor kurzem umgezogen, kann es zum Beispiel sein, dass Sie noch nicht an Ihrer neuen Adresse gemeldet sind. Dann kann Ihnen auch keine Wahlbenachrichtigung zugestellt werden.

Davon unabhängig müssen Sie nicht auf Ihre Wahlbenachrichtigung warten, um die Briefwahl zu beantragen. Sie können Ihre Unterlagen, sofern Sie wahlberechtigt sind, auch schon zuvor bei Ihrer Gemeinde bestellen, gerne jetzt gleich. Der Bundeswahlleiter rät sogar dazu, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Wenn Ihre Gemeinde dazu ein Onlineformular zur Verfügung stellt, lässt es sich mit einer Internetsuche ("Briefwahl + [Ihre Gemeinde]") in wenigen Sekunden finden.

Briefwahl beantragen – bis wann?

Die letzte Frist für den Briefwahl-Antrag kann sich je nach Gemeinde und Zustellungsweg leicht unterscheiden.

In München beispielsweise besteht am Mittwochvormittag (22. September 2021, 11 Uhr) vor dem Wahltag die letzte Möglichkeit, die Briefwahl per Online-Formular zu beantragen. Je früher Sie deshalb dran sind, desto besser.

Wahlzettel abschicken – bis wann?

Ihr ausgefüllter Stimmzettel muss bis Sonntag, 26. September 2021, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Werfen Sie Ihren Wahlbrief deshalb rechtzeitig in den Briefkasten – möglichst einige Tage vor der Wahl. Innerhalb Deutschlands ist die Sendung mit der Deutschen Post kostenfrei. Laut Bundeswahlleiter ist mit der Post immerhin vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die erst am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen werden, noch rechtzeitig zugestellt werden. Darauf verlassen sollten Sie sich allerdings nicht.

Alternativ können Sie den Wahlbrief mit Ihrem Stimmzettel persönlich bei Ihrem Wahlamt vorbeibringen. Die Adresse der zuständigen Behörde erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Mit Briefwahl-Unterlagen ins Wahllokal?

Sie sind am Wahlsonntag doch nicht unterwegs und möchten Ihre Stimme persönlich in die Urne werfen? Auch das ist kein Problem: Mit Ihrem Wahlschein, den Sie mit den Briefwahl-Unterlagen erhalten haben und Ihrem Personalausweis können Sie am Wahlsonntag auch direkt ins Wahllokal, um Ihre Stimme abzugeben.

Wichtig: Bereits ausgefüllte und zugeklebte Briefwahl-Unterlagen können Sie in aller Regel nicht im Wahllokal abgeben – sie müssen am Wahltag bis 18 Uhr direkt zum Wahlamt (siehe oben).

Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Mit den Briefwahl-Unterlagen kommt ein Infoblatt, auf dem das korrekte Wählen erklärt wird. So gehen Sie vor, damit Ihre Stimme nicht ungültig wird:

  1. Kreuzen Sie Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf Ihrem Stimmzettel an.
  2. Falten Sie Ihren Stimmzettel, stecken Sie ihn in den blauen Umschlag und kleben Sie ihn zu.
  3. Versehen Sie die eidesstattliche Versicherung (zu finden auf dem Wahlschein) mit einem Datum und unterschreiben Sie sie.
  4. Stecken Sie den blauen Umschlag sowie den Wahlschein in den roten Umschlag und kleben Sie auch diesen zu.
  5. Werfen Sie den roten Umschlag unfrankiert in den nächsten Briefkasten oder bringen Sie ihn ins zuständige Wahlamt.

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