Am 1. Juli kommt der Kündigungsbutton: Verträge per Mausklick kündigen

Autor: Redaktion (lw) | Kategorie: Geld und Recht | 28.06.2022

Der Kündigungsbutton kommt
Foto: Shutterstock/Triff

Ab 1. Juli 2022 müssen viele Anbieter eine separate Schaltfläche auf ihrer Website zur Verfügung stellen, über die Verbraucher die meisten Verträge, die eine bestimmte Laufzeit haben (beispielsweise Mobilfunkverträge), unkompliziert kündigen können. Ausnahmen gibt es nur wenige.

Wahrscheinlich wird heutzutage schon die Mehrheit aller Verträge übers Internet abgeschlossen, etwa der neue Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter, die Hausrat-Versicherung, das Abo für den Streamingdienst oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Das ist zweifellos praktisch – hat aber mitunter seine Tücken.

Denn: Anbieter machen es ihren Kunden natürlich so leicht wie möglich, einen Vertrag erst einmal abzuschließen. Wieder auszusteigen ist hingegen nicht immer so einfach. Oft müssen Verbraucher dazu Hotlines bemühen, Faxe schicken oder Kündigungsbriefe aufsetzen. Das soll sich ab 1. Juli 2022 ändern.

Online abschließbar? Online kündbar!

Denn: Ab diesem Datum schreibt das sogenannte "Gesetz für faire Verbraucherverträge", das im Sommer 2021 verabschiedet wurde, den meisten Anbietern einen Kündigungsbutton vor.

Konkret heißt das: Wenn ein Unternehmen über seine Webseite einen Vertragsabschluss anbietet, muss es künftig auch die Möglichkeit vorhalten, über die Webseite wieder zu kündigen. Ob Verbraucher den betreffenden Vertrag übrigens tatsächlich online abgeschlossen haben, ist dabei nicht relevant – es reicht, dass der Anbieter die entsprechende Möglichkeit anbietet.

Der Kündigungsbutton wird allerdings nicht für alle Formen von Verträgen vorgeschrieben, sondern nur für sogenannte 'entgeltliche Dauerschuldverhältnisse'. Darunter fallen beispielsweise Abonnements, Versicherungen oder Verträge mit Streaming-Anbietern. Und: Die Regelung gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden.

Bestimmte Verträge bleiben schriftlich

Ausgenommen von dem neuen Gesetz sind Verträge, die nach gesetzlichen Vorgaben schriftlich gekündigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Verträge über Finanzdienstleistungen fallen nicht unter die neue Regel. Das heißt beispielsweise, dass ein Konto bei einer Bank weiterhin schriftlich gekündigt werden muss.

Gut für Verbraucher: Beim Kündigungsbutton muss es sich zukünftig auch tatsächlich um einen Button handeln. "Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 'Verträge hier kündigen' oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein", so steht es im Gesetz.

Klassische Kündigung weiterhin möglich

Die Schaltfläche muss zu einer weiteren Seite führen, auf der Angaben zum Vertrag gemacht werden können und auf der die Vertragskündigung abschließend bestätigt wird. Verbraucher sollen sich auch nicht eigens auf einer Website anmelden müssen, um ihren Vertrag zu kündigen. Vielmehr heißt es: Der Buttons muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein.

Übrigens: Die Kündigung auf gewohnten Wegen bleibt natürlich weiterhin möglich, beispielsweise per Brief oder per E-Mail.

Konsequenzen bei fehlendem Button

Richtet ein Unternehmen den Pflichtbutton auf seiner Seite nicht ein, haben Verbraucher das Recht, ihren Vertrag mit dem Unternehmen jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Allerdings müssen sie den fehlenden Button selbst nachweisen, also zum Beispiel einen Screenshot anfertigen, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Zudem darf es vorkommen, dass der Button kurzfristig aus technischen Gründen nicht erreichbar ist.

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(Mit Material von dpa)