Allianz Versicherung

Urteil wegen irreführender Werbung

| Kategorie: Geld und Recht | 04.04.2018

Allianz Versicherung

"Übelste Verbrauchertäuschung" warf ÖKO-TEST den Anbietern von Indexpolicen in seinem Test vom März 2016 (ÖKO-TEST-Magazin 3/2016) vor. Denn die Verträge versprechen Börsenchancen ohne Risiko. Dabei wird kein einziger Cent vom Kundenbeitrag wirklich an der Börse investiert. Lediglich die Überschüsse einer herkömmlichen Lebens- oder Rentenpolice werden über komplizierte Optionsgeschäfte zur Beteiligung an ungewissen Börsenerträgen genutzt. Das kann der Laie so aber gar nicht erkennen, urteilte ÖKO-TEST seinerzeit. Zur gleichen Einschätzung kam die Verbraucherzentrale Hamburg und mahnte die Allianz Lebensversicherung wegen irreführender Werbung für ihre PrivatRente Index Select ab. Zu Recht, wie jetzt das Landgericht München I entschied. Insbesondere durch die im Internetauftritt und in der Werbung hervorgehobene Aussage "Beteiligung an der Wertentwicklung des EURO STOXX 50" sowie durch die Verwendung des Begriffs "Indexpartizipation" werde die Fehlvorstellung geweckt, die Renditeerwartung orientiere sich maßgeblich an der Wertentwicklung dieses Index. Dabei bestehe ein solcher Zusammenhang nur sehr eingeschränkt, so die Richter. Tatsächlich sei es gerade nicht so, dass die Verzinsung der Wertentwicklung des Aktienindex folgt. Viel größeren Einfluss habe der Cap, der die Rendite nach oben begrenzt und der von einer Vielzahl anderer Faktoren abhängt, unter anderem von den jährlichen Überschüssen der Versicherung. Genau das hatte ÖKO-TEST in seinem Test bemängelt. In dem Urteil vom 23. März 2018 (Az.: 37 O 12326/17) wird der Allianz daher untersagt, die Begriffe "Indexpartizipation" und "Beteiligung an der Wertentwicklung des EURO STOXX 50" in der Werbung - auch auf den Internetseiten - weiterhin zu verwenden. Die Allianz Deutschland AG hat allerdings bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.