Abhilfeklage soll Verbrauchern schneller zu ihrem Recht verhelfen

Autor: dpa | Kategorie: Geld und Recht | 29.03.2023

Abhilfeklage soll Verbrauchern schneller zu ihrem Recht verhelfen
Foto: Shutterstock/Gorodenkoff

Die Regierung hat die Einführung einer sogenannten Abhilfeklage auf den Weg gebracht: Das neue juristische Instrument soll es Verbraucherverbänden ermöglichen, gleichartige Ansprüche von mindestens 50 Betroffenen zu bündeln und gemeinsam geltend zu machen. Auf diese Weise sollen zahlreiche Einzelklagen zum gleichen Sachverhalt ersetzt werden.

Damit Verbraucher in Fällen mit vielen Betroffenen künftig einfacher zu ihrem Recht kommen, soll es künftig eine neue Form der Klage geben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Abhilfeklage. Mit dem geplanten Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Wenn der Bundestag das Vorhaben billigt, können Verbände gleichartige Ansprüche von mindestens 50 betroffenen Verbrauchern gegen ein Unternehmen in Zukunft direkt gerichtlich einklagen, etwa nach der Annullierung eines Fluges oder bei Ansprüchen gegenüber einer Bank wegen einer unwirksamen Vertragsklausel. Die Bündelung soll zudem eine Entlastung der Justiz bewirken.

Abhilfeklage soll gleichartige Klagen bündeln

Bevor sich das Kabinett mit dem Vorhaben befassen konnte, hatte es mehrere Punkte gegeben, in denen sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die für Verbraucherfragen zuständige Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nicht einig gewesen waren. Einen Kompromiss erzielten die beiden jetzt beispielsweise in der Frage, wann Geschädigte ihre Ansprüche spätestens anmelden müssen.

In dem Entwurf heißt es nun: "Verbraucher können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem ersten Termin zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden."

"Auch die Unternehmen erhalten mit dem Entwurf die nötige Rechtssicherheit", sagte Buschmann. Für sie sei wichtig, dass der Entwurf "angemessene zeitliche Grenzen" vorsehe, innerhalb derer man seinen Anspruch geltend machen müsse.

Musterfeststellungsklage existiert bereits seit 2018

Seit dem 1. November 2018 gibt es zudem bereits die Musterfeststellungsklage: Dabei geht es allerdings nur darum, festzustellen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Das neue Instrument der Abhilfeklage erlaubt es dagegen, direkt auf Leistung zu klagen. Wenn die Klage Erfolg hat, werden berechtigte Verbraucheransprüche laut Entwurf dann von einem Sachwalter unmittelbar erfüllt, so dass der einzelne Kunde zur Durchsetzung seines Anspruchs keine Individualklage mehr zu führen braucht.

Einzelklagen sollen überflüssig werden

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, ist von dem neuen Verfahren allerdings wenig überzeugt. Er sagte: "Durch die geplante Einführung einer Verbandsklage allein dürfte die Justiz nicht spürbar entlastet werden." Das vorgesehene mehrstufige Verfahren bis zur Verteilung der Gelder durch einen Sachwalter sei "sehr schwerfällig" und werde wahrscheinlich dazu führen, dass zumindest Kläger mit einer Rechtsschutzversicherung weiterhin eine Individualklage bevorzugen. "Deshalb braucht es dringend weitere Änderungen im Prozessrecht."

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