Verbraucherzentrale warnt vor Betrug bei Ferienwohnungen

Autor: dpa / Benita Wintermantel | Kategorie: Freizeit und Technik | 04.08.2021

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug bei Ferienwohnungen
Foto: Shutterstock / pikselstock

Wer derzeit spontan nach einer Ferienwohnung für die Sommerferien sucht, sollte vorsichtig sein: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor falschen Online-Anzeigen für Ferienwohnungen in Urlaubsorten. So erkennen Sie Betrüger.

Die Reisezeit hat begonnen – doch wer spontan noch eine Ferienwohnung finden will, sollte bei Kleinanzeigen genau hinsehen, mahnen Verbraucherschützer. "Auf den bekannten Online-Portalen wie Airbnb, eBay Kleinanzeigen oder FeWo-Direkt sind zurzeit immer wieder Anzeigen fingierter Ferienhäuser und -wohnungen zu finden", teilte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Kathrin Körber, mit.

Betrüger nutzen demnach aktuell die große Nachfrage nach Ferienwohnungen und locken Urlauber mit ungewöhnlich günstigen Preisen und schönen Bildern der Mietwohnungen. Bei der Anreise stelle sich dann heraus, dass die Urlauber vor leeren Grundstücken stehen oder die Unterkünfte bereits vermietet sind, hieß es.

Fake-Ferienwohnungen: So können Sie Betrüger erkennen

  • Die Preise sind im Vergleich zu anderen Angeboten auffallend günstig.
  • Eine genaue Beschreibung der Unterkunft fehlt.
  • Bei einer Buchung soll statt einer Anzahlung sofort die vollständige Miete bezahlt werden.
  • Die Kontaktdaten des Vermieters wie Name, Anschrift und Telefonnummer fehlen.
  • Der Vermieter verlangt, für die weitere Kommunikation die Buchungsplattform zu verlassen.
  • Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram werden für die Bezahlung gefordert. Hier kann der Empfänger seinen Namen verschleiern.

Geben Sie bei Zweifeln über die Seriosität des Vermieters den Namen der Unterkunft in die Suchmaschine ein und suchen Sie gezielt nach schlechten Bewertungen. Fehlen diese, kann das ein Hinweis sein, dass es sich hier um eine Fake-Anzeige handelt. Überprüfen Sie außerdem mit Hilfe von Google Maps, ob die Adresse überhaupt existiert.

Was Sie im Schadensfall tun können

Wer getäuscht wurde, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Falls eine Zahlung bereits geleistet wurde, sollten Urlauber zudem ihre Bank kontaktieren, um zu prüfen, ob Rückbuchungen möglich sind, raten die Verbraucherschützer.

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