Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Ende vergangenen Jahres unter anderem gegen die Supermarktketten Rewe und Norma geklagt, weil diese sich im September 2022 geweigert hatten, alte Elektrokleingeräte unentgeltlich zur Entsorgung anzunehmen. Dazu sind Lebensmitteleinzelhändler aber seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet, wenn sie selbst Elektrogeräte zum Verkauf anbieten und – wie in den besuchten Geschäften der Fall – eine Gesamtverkaufsfläche von über 800 Quadratmetern aufweisen.
Die Landgerichte Köln und Nürnberg-Fürth haben der Umwelthilfe nun rechtgegeben und bestätigt, dass Rewe und Norma die Elektrokleingeräte hätten zurücknehmen müssen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz dazu: "Supermärkte, die viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten machen, müssen endlich begreifen, dass sie Verantwortung tragen für die sachgerechte Entsorgung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte."
Sammelquote für Elektroschrott ist rückläufig
Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts von Anfang März 2023 betrug die Sammelquote von Elektroschrott im Jahr 2021 nur 39 Prozent, obwohl die gesetzlichen Vorgaben bei 65 Prozent lagen. Die Quote sank im Vergleich zum Vorjahr sogar um 5 Prozent. Die Umwelthilfe macht dafür vor allem die Händler verantwortlich: Sie würden Kunden nicht aktiv über ihre Rückgabe-Rechte informieren und keine verbraucherfreundlichen Sammelmöglichkeiten anbieten.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Metz kündigte an, weitere Testkäufe in Supermärkten und Drogerien vorzunehmen und gegen Verstöße rechtlich vorzugehen, wenn die verantwortlichen Landesbehörden keine Kontrollen durchführten.
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