Feuerwerk entsorgen: Unbenutzte oder abgebrannte Böller sicher wegwerfen

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Freizeit und Technik | 15.12.2023

Feuerwerk entsorgen: Abgebrannte und unbenutzte Böller korrekt und sicher wegwerfen
Foto: Shutterstock/Dutchmen Photography

Rund um den Jahreswechsel – und vor allem am Neujahrsmorgen – werden wieder kiloweise Feuerwerks-Reste in Gärten, auf Dächern und Straßen liegen. Beim Entsorgen von benutzten, aber auch unbenutzten, Feuerwerkskörper ist einiges zu beachten.

Den eigenen Feuerwerksmüll nach dem Böllern einfach auf der Straße liegenlassen? In manchen Kommunen ist das verboten, weil die Straßenreinigung dort gar nicht zuständig ist, sondern der Verursacher selbst.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt, dass die Straßenreinigungssatzung vor Ort unter Umständen vorsehen kann, dass derjenige, der an Silvester Feuerwerkskörper auf öffentlichen Plätzen und Straßen abfeuert, seinen Müll auch selbst zu entsorgen hat. Und darüber hinaus alle Verunreinigungen entfernen muss, die die Sauberkeit und das Stadtbild beeinträchtigen. Was am eigenen Wohnort jeweils gilt, erfahren Sie bei der Stadtreinigung oder den Bauämtern.

Feuerwerk entsorgen: So gehen Sie vor

Wollen Sie Alt-Böller & Co. loswerden, gilt es zu unterscheiden: Haben Sie 1. abgebranntes Feuerwerk oder Reste von gezündeten Raketen zu entsorgen, 2. Blindgänger oder 3. noch fabrikneue Ware? Und wenn, in welchen Mengen? Je nachdem, was in den Müll soll, unterscheidet sich das Vorgehen:

1. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller gehören in den Restmüll. Achten Sie unbedingt darauf, keine noch brennenden, heißen oder warmen Feuerwerkskörper in die Tonnen zu werfen. Sonst kann sich der darin befindliche Abfall entzünden. Auf keinen Fall gehört Feuerwerk ins Altpapier, den Biomüll oder die Gelbe Tonne.

Abgebranntes Feuerwerk gehört, wenn vollständig ausgebrannt, in den Restmüll.
Abgebranntes Feuerwerk gehört, wenn vollständig ausgebrannt, in den Restmüll. (Foto: Shutterstock/MakroBetz)

2. Blindgänger – also Feuerwerk, das nicht korrekt gezündet wurde – sollte Sie auf keinen Fall erneut anzünden, sondern entsorgen Sie sie über den Restmüll. Noch sicherer ist es, die Feuerwerkskörper zuvor zusätzlich unbrauchbar zu machen (siehe nächsten Punkt).

3. Neue Feuerwerkskörper: Sind die Feuerwerkskörper, die Sie wegschmeißen möchten, noch funktionstüchtig, empfehlen die Abfallbetriebe München, sie in eine Plastiktüte zu geben und diese mit Wasser zu füllen. Verknoten Sie die Tüte – dabei das Wasser nicht abgießen – und geben Sie sie nach einigen Stunden in der Tüte in den Restmüll. Es genügt nicht, Raketen und Böller nur kurz ins Wasser zu tauchen, um sie unschädlich zu machen, da das enthaltene Schwarzpulver gründlich durchfeuchtet werden muss.

Größere Mengen Feuerwerk müssen professionell entsorgt werden. Informieren Sie sich dazu bei Ihren lokalen Abfallbetrieben.

Feuerwerk entsorgen: Pappröhren in den Restmüll

Auch die Pappröhren der Feuerwerkskörper oder gezündete Mehrschussbatterien aus Pappe gehören in die schwarze oder graue Tonne. Denn die Pappe kann nach dem Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt sein und sollte daher nicht mit anderem Altpapier ins Recycling gehen.

Kann man altes Feuerwerk noch verwenden?

Wer noch Alt-Feuerwerk aus vergangenen Jahren übrig hat, fragt sich vermutlich, ob das noch sicher abgebrannt werden kann. Das Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) rät dringend von dem Versuch ab, älteres Feuerwerk noch anzuzünden. Denn: Es sei nicht vorherzusehen, wie die Bestands-Böller reagieren. Sie könnten überhaupt nicht, aber auch zu früh oder zu spät losgehen, sodass Unfälle möglich seien.

Auf der Seite der Behörde heißt es: "Feuerwerk, welches länger aufbewahrt wurde, kann unter Umständen durch die Aufnahme von Feuchtigkeit seine Funktion verlieren oder langsamer reagieren. In diesem Fall ist unbedingt von erneuten Anzündversuchen abzusehen, da es sonst überraschend doch noch reagieren kann. Jedoch auch übermäßig trocken aufbewahrtes Feuerwerk kann seine Funktion im Rahmen der erlaubten Grenzen etwas verändern und ggf. etwas schneller oder langsamer reagieren."

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Mit Material von dpa.