Wer im Winter das Auto während dem Eiskratzen gerne schon warmlaufen lässt, sollte sich das zweimal überlegen. Der laufende Motor schadet der Umwelt und kann ganz schöner teuer werden – ebenso wie schlecht freigekratzte Autoscheiben.
Hohes Bußgeld vermeiden: Auto nicht warmlaufen lassen
Das Auto bei Kälte im Stand warmlaufen zu lassen, kann teuer werden. Mit bis zu 80 Euro Bußgeld (zzgl. Verwaltungsgebühren) müssen Autofahrende laut ADAC Berlin-Brandenburg rechnen, wenn sie den Motor anschalten und dann beispielsweise erst mal die Scheiben von Eis und Schnee befreien.
Durch diese Regelung sollen Lärm- und Abgasbelästigungen vermieden werden, so der ADAC. Wird der Motor dagegen warm gefahren, ist er schneller auf Betriebstemperatur und verbraucht weniger Treibstoff. Auch für das Fahrzeug selbst ist das Warmlaufen-Lassen kontraproduktiv: Die Warmlaufphase schadet dem Motor und kann zu einem schnelleren Verschleiß führen.
Auch schlecht freigekratzte Scheiben kosten ein Strafe
Die Scheiben vor Fahrtantritt freizumachen, ist dennoch Pflicht. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Autofahrende für gute Sicht verantwortlich. Dazu gehört: Front- und Seitenscheiben müssen frei sein. Wer nur mit einem Guckloch in der Windschutzscheibe erwischt wird, dem drohen immerhin zehn Euro Geldbuße.
Ebenfalls müssen laut ADAC Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach gesäubert werden. Weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht solle durch herabfallenden Schnee gefährdet werden. Aus Umweltschutzgründen rät der Autoclub, dabei auf chemische Enteiser zu verzichten.
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