Worum geht es beim heutigen Bahnstreik?
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat im Tarifkonflikt kurz vor der zweiten Verhandlungsrunde am Donnerstag überraschend zu einem 20-stündigen Warnstreik aufgerufen. Der Streik soll vom heutigen Mittwochabend, 22 Uhr, bis Donnerstagabend, 18 Uhr, dauern. Aufgerufen sind laut GDL unter anderen Lokführer, Zugbegleiter, Werkstattbeschäftigte und Fahrdienstleiter.
Die Deutsche Bahn hat ihre Kunden angesichts des Warnstreiks gebeten, Reisen zu verschieben: "Der GDL-Streik verursacht vom 15.11. abends bis einschließlich 16.11. bundesweit massive Beeinträchtigungen des Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehrs der DB", schrieb der Konzern am Dienstagabend bei X (früher: Twitter). "Bitte verschiebt Eure Reisen."
Inwiefern ist der Fernverkehr betroffen?
Wegen des Warnstreiks rechnet die Bahn mit einem Ausfall von mehr als 80 Prozent aller Fahrten im Fernverkehr. Sie will während des Streiks einen Notfahrplan im Fernverkehr anbieten.
Das Angebot an Fahrten werde stark reduziert, teilte der Konzern am Dienstagabend mit: "Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden", hieß es.
Wie sieht es im Regionalverkehr aus?
Im Regionalverkehr ist es ebenfalls das Ziel der Bahn, ein stark reduziertes Angebot auf die Schiene zu bringen. "In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich regional stark. In jedem Fall wird es auch im Regionalverkehr massive Einschränkungen geben", teilte der Konzern mit.
Die Berliner S-Bahn beispielsweise hat bereits am Dienstagabend vor "massiven Beeinträchtigungen des S-Bahnverkehrs" gewarnt. (Die Berliner Verkehrsbetriebe sind nicht vom Streik betroffen.)
Was mache ich, wenn der Zug nicht fährt?
Fährt der Zug wegen des Streiks nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann.
Das hält die DB auf ihrer Infoseite zu den Sonderkulanz-Regelungen fest. Generell sollten betroffene Reisende sich die aktuellen Infos des Unternehmens in solchen Fällen durchlesen. Die kostenlose Sonderhotline Tel. 08000-996633 soll bei Fragen weiterhelfen.
- Wer am Mittwochabend reisen wollte, hatte diesmal die Möglichkeit, die Reise vorzuverlegen – und mit einem früheren Zug zu fahren. Das ist tatsächlich Kulanz der Bahn und in den gesetzlichen Fahrgastrechten so nicht festgehalten.
- Fahrgäste, die ihre für Mittwoch und Donnerstag geplanten Reisen verschieben möchten, könnten ihre Tickets zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung sei aufgehoben.
- Die Fahrkarte gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung.
-
Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden", hieß es von der Bahn.
Was, wenn der Zug nicht weiter fährt?
Wer unterwegs strandet, hat Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen.
Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer "anderweitigen Unterkunft" (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren.
Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
Eine Übersicht über Bahngastrechte, beispielsweise auch zur selbst organisierten Weiterreise in bestimmten Fällen und zu Rechten im Regionalverkehr, bietet die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) auf ihrer Website soep-online.de an.
Weiterlesen bei oekotest.de: