Rückruf bei Edeka, Rewe und Netto: Pflanzenschutzmittel in Paprika gefunden

Autor: Online-Redaktion | Kategorie: Essen und Trinken | 08.02.2021

Gift in Paprika gefunden: Rückruf bei Rewe, Edeka und Netto
Foto: Shutterstock / BravissimoS

Derzeit wird in verschiedenen Supermärkten tiefgefrorene Paprika zurückgerufen. Grund für den Rückruf ist ein giftiges Pflanzenschutzmittel, das in dem Gemüse enthalten sein könnte.

Tiefgefrorene Paprika der Marke "Ardo N.V." wird bei Netto, Rewe und Edeka zurückgerufen. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll das Gemüse mit dem Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos verunreinigt und dadurch gesundheitsschädlich sein.

Chlorpyrifosn ist EU-weit verboten. Das Pflanzenschutzmittel steht im Verdacht, Erbgut und Nerven von Kindern zu schädigen. Im Mutterleib soll sich das Mittel negativ auf die Entwicklung des Gehirns von Babys im Mutterleib auswirken. Wegen seiner toxischen Wirkung sollten Sie die zurückgerufene Paprika keinesfalls verzehren.

Rückruf von tiefgekühlter Paprika: Edeka, Netto und Rewe betroffen

Dieses Produkt ist von dem Rückruf betroffen: 

  • Produkt: "Grilled red & yellow peppers parilla, slices" / "Rote und gelbe Paprika Parilla, gegrillt, Scheiben", 1.000 Gramm-Packung
  • Hersteller: Ardo N.V.
  • Losnummer: 710271
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.3.2023 

Das Produkt wurde in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verkauft.

Aktuell ruft Rewe auch Kartoffelrösti der Eigenmarke "Beste Wahl" zurück.

Schwere gesundheitliche Schäden sind möglich: Rückruf von Paprika bei Edeka, Netto und Rewe
Schwere gesundheitliche Schäden sind möglich: Rückruf von Paprika bei Edeka, Netto und Rewe (Foto: Ardo N.V.)

Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten

Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.

"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welches Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen? In dem Rückruf wird außerdem meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.

Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

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Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.

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