Neuer Verschluss bei Saftkartons und Einweg-PET-Flaschen: Von jetzt an Pflicht

Autor: dpa / Redaktion (bw) | Kategorie: Geld und Recht | 03.07.2024

"Lass-mich-dran-Verschluss": Was hat es damit auf sich?
Foto: Robert Michael/dpa

Viele sind von ihnen genervt: Fest verbundene Plastikdeckel an Getränkeflaschen. Nun sind sie verpflichtend. Die neue Regelung gilt allerdings nicht für alle Flaschen.

Seit Juli haben Soft-Drink-Flaschen sowie Milch- und Saftkartons im Tetra Pak Verschlüsse, die mit der Verpackung fest verbunden sind und sich nicht mehr entfernen lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen den Deckel einfach zur Seite klappen, um aus der Flasche zu trinken oder Milch in die Tasse zu gießen. Nervig, so die Meinung vieler.

Die neuen, in der Tat etwas gewöhnungsbedürftigen Verschlüsse haben allerdings einen guten Grund – und gehören von heute an zum Alltag.

Neue Deckel sollen für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen

Um den Plastikmüll in der Umwelt zu verringern, sind seit 03. Juli in Deutschland lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, deren Deckel aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern. Glas oder Metall sowie Mehrweggetränkebehälter sind nach Angabe des Bundesumweltministeriums von der Pflicht ausgenommen.

Mit den "tethered caps" soll vermieden werden, dass Deckel in Flüssen, Wäldern oder an Stränden landen und dort die Umwelt verschmutzen und Tiere gefährden. Bei Untersuchungen an der Nordsee wurden auf 100 Metern Strand mehr als 40 Deckel von Getränkeflaschen gefunden. Plastikabfälle in der Umwelt zerfallen mit der Zeit zu immer kleineren Partikeln: Sind die Kunststoffteile kleiner als 5 Millimeter, werden sie als Mikroplastik bezeichnet.

Jetzt unzertrennlich: Die Hersteller sind verpflichtet, die Verschlüsse ihrer PET-Einwegflaschen für besseres Recycling umzustellen.
Jetzt unzertrennlich: Die Hersteller sind verpflichtet, die Verschlüsse ihrer PET-Einwegflaschen für besseres Recycling umzustellen. (Foto: Coca-Cola Deutschland)

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen die Deckel bereits. Denn die Verordnung, die die Vorgaben in Deutschland regelt, trat nach Angabe des Umweltbundesamts am 3. Juli 2021 in Kraft mit einer dreijährigen Übergangsfrist. "Seitdem haben viele Unternehmen nach und nach ihre Getränkeverpackungen umgerüstet, um ab dem 3. Juli 2024 die neuen Anforderungen zu erfüllen", heißt es von der Behörde. 

Behälter, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, aber vor dem Stichtag auf den Markt gekommen sind, können aber laut Umweltministerium (BMUV) ohne zeitliche Begrenzungen abverkauft werden. 

Bisher keine konkreten Zahlen über Plastikmüllreduktion

Einige Menschen sind jedoch von den neuen Verschlüssen genervt. "Dem BMUV ist bekannt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die fest verbundenen Deckel nicht nur positiv sehen", heißt es von einer Sprecherin aus dem Ministerium. Das Ziel der Richtlinie sei es jedoch, die Umwelt durch geringfügige Maßnahmen zu schützen. Deswegen seien die befestigten Deckel bei bestimmten Getränkebehältern erforderlich.

Bislang liegen weder dem Ministerium noch dem Umweltbundesamt Zahlen vor, wie stark sich der Plastikmüll durch die neue Vorgabe verringern könnte. 2027 will die Bundesregierung laut Umweltministerium die Umsetzung der neuen Regelung bewerten. 

Kritik der Verbraucherzentrale

Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist nicht überzeugt von den neuen Schraubverschlüssen: "Ich empfinde die Änderung der Verschlussart als wenig zielführend." Das Gesetz gehe ihm zufolge am Kernproblem vorbei. "Wir verbrauchen viel zu viele Einwegprodukte", sagt Heldt. "Deckel zu ändern, nützt der Umwelt erst mal nichts."

Laut dem Experten verbrauchen die neuen Verschlüsse in vielen Fällen gar etwas mehr Material als die früheren Deckel. Heldt zufolge seien klar einzuhaltende Vorgaben nötig – etwa eine Regelung, um verpflichtend die Hohlräume bei Produkten zu reduzieren und dadurch den Verpackungsmüll zu verringern. Auch Verbote von unnötigen Umverpackungen wie Kartons bei Zahnpasta würden demnach zu einer Materialersparnis und Umweltentlastung führen.

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