Chips-Rückruf: Pom-Bären mit falschem Inhalt

Autor: Redaktion (lr) | Kategorie: Essen und Trinken | 15.05.2025

Pom-Bär mit Geschmacksrichtung Ketchup.
Foto: Intersnack Deutschland SE

Snack-Hersteller Intersnack Deutschland SE ruft eine Sorte seiner Pom-Bären zurück. Der Grund dafür: In einer Charge wurden falsche Sorten abgefüllt, die ein nicht gekennzeichnetes Allergen enthalten.

Der Hersteller Intersnack Deutschland SE aus Köln ruft Chargen seines Produkts "POM-BÄR Ketchup Style" zurück. Als Grund für den Rückruf nannte der Hersteller, dass in einigen Chipspackungen "vereinzelt Stücke eines anderen Produktes abgefüllt" wurden. Dieses falsch abgefüllte Produkt enthält glutenhaltigen Weizen. Das Allergen Gluten ist allerdings nicht auf der Verpackung deklariert.

Pom-Bär-Chips zurückgerufen – fehlende Allergenkennzeichnung

Folgendes Produkt ist vom Rückruf betroffen:

POM-BÄR Ketchup Style

  • Inhalt: 75 Gramm
  • Chargennummern, die mit folgenden Codierungen beginnen: LA.201 11E und LA.207 11E
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 15.09.2025.

Das MHD ist auf der Rückseite links oben auf der Verpackung abgedruckt. 

Intersnack hat die betroffenen Produkte nach eigener Aussage bereits vom Markt genommen. Die abgepackte Ware sei jedoch von einwandfreier Qualität, der Rückruf eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz von Personen, die an einer Weizenallergie oder Glutenunverträglichkeit leiden.

Das zurückgerufene Produkt werde ersetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dazu ein Foto des betroffenen Produktes mit sichtbarer Chargennummer unter folgendem Link an den Kundenservice zu senden: https://www.pom-baer.de/kontakt

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