Achtung, Glassplitter: Aldi Nord ruft löslichen Kaffee zurück

Autor: Redaktion (lw) | Kategorie: Essen und Trinken | 09.06.2022

Achtung, Glassplitter: Aldi Nord ruft löslichen Kaffee zurück
Foto: Aldi Nord

Aldi Nord ruft eine Charge seines löslichen Kaffees "Moreno Gold" zurück. Der Grund: In dem Artikel könnten sich vereinzelt Glassplitter befinden.

Aldi Nord informiert über den Rückruf seines löslichen Kaffees "Moreno Gold" im 100-Gramm-Glas. Wie der Discounter mitgeteilt hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelt Glassplitter in den Gläsern befinden. Sie sollten Artikel mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum daher nicht mehr verwenden.

Aldi Nord: Kaffee zurückgerufen

Das folgende Produkt wird zurückgerufen:

  • Moreno Gold, löslicher Kaffee, 100 Gramm 
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 18.06.2023
  • LOT L1169

Kunden werden gebeten, betroffene Artikel in eine Aldi-Nord-Filiale zurückbringen. Sie erhalten dort den Kaufpreis erstattet. Hier finden Sie den Rückruf auf der Website von Aldi Nord.

Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten

Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.

"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.

Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Produktrückrufe abonnieren

Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.

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