Grünbelagentferner und Algenentferner im Test: Kein Mittel überzeugt

Jahrbuch für 2018 | Autor: ÖKO-TEST Redaktion | Kategorie: Bauen und Wohnen | 31.10.2017

Grünbelag und Moss setzt sich hartnäckig auf Holzbänken, Planken und Steinen fest.
Foto: Flystock / Shutterstock

Gegen unschöne Grünbeläge auf Terrassen und Gartenwegen gibt es in Baumärkten zahlreiche Reinigungsprodukte. Doch deren biozide Wirkstoffe gelangen in Böden und Gewässer und belasten so die Umwelt. Wirklich empfehlen können wir daher keines der Produkte – eines ist sogar "nicht verkehrsfähig".

  • Wir haben 13 Grünbelagentferner (darunter auch ein Produkt, das sich als "bio" bezeichnet) ins Labor geschickt.
  • Zudem hat ein Institut die Algenentferner auch in der Praxis überprüft.
  • Da alle Produkte die Umwelt belasten, können wir keines wirklich empfehlen. Eines dürfte gar nicht verkauft werden.

Bilden sich auf Terrassen und Wegen unerwünschte Grünbeläge, handelt es sich meist um Algen, Flechten, Moose oder andere pflanzenartige Mikroorganismen. Algen beispielsweise entstehen nicht nur im Wasser, sondern überall, wo es feucht ist, also auch auf Terrassen, Gehwegen oder an Fassaden. Vor allem, wenn Oberflächen schattig liegen und lange Zeit feucht bleiben, finden Grünbelage ideale Bedingungen vor.

Grünbelag entfernen: Biozide gefährden die Umwelt

Wer Grünbeläge wie diese loswerden will, kann zu speziellen Mitteln greifen: Die chemischen oder biologischen Wirkstoffe, die den vermeintlichen Schadorganismen den Garaus machen sollen, bezeichnet man als Biozide.

Doch solche Biozide greifen auch Mensch und Umwelt an. In den Mitteln stecken vor allem quartäre Ammoniumverbindungen wie Benzalkoniumchlorid und andere, die als akut wassergefährdend gelten. In der verdünnten Form, in der die Produkte im Handel angeboten werden, müssen sie nicht immer als umweltgefährlich gekennzeichnet werden – was aber nichts daran ändert, dass die Umwelt auf jeden Fall geschädigt wird, wenn solche Mittel im Freien eingesetzt werden.

Schließlich kann der Anwender bei aller Sorgfalt nicht verhindern, dass die flüssigen Grünbelagentferner und Algenentferner etwa durch die Fugen von Terrassen oder Gartenwegen dringen und so ins Grundwasser gelangen.

Diese Holzterrasse ist mit deutlichem Grünbelag überzogen und rutschig - Algenentferner könnten bei der Entfernung helfen, doch viele sind umweltschädlich.
Diese Holzterrasse ist mit deutlichem Grünbelag überzogen und rutschig - Algenentferner könnten bei der Entfernung helfen, doch viele sind umweltschädlich. (Foto: CC BY-SA 4.0 / WikimediaCommons / Fabian Horst)

Grünbelagentferner im Test: Ätzende Säure enthalten

Die meisten Reiniger sollen dem Grünbelag mit quartären Ammoniumverbindungen, meist Benzalkoniumchlorid, beikommen. Zwei Produkte setzen laut Deklaration Nonansäure ein. Dieser Wirkstoff, auch Pelargonsäure genannt, ist eine Fettsäure, die in der Natur in Storchenschnabelgewächsen wie den namensgebenden Pelargonien vorkommt.

Leider ist nur der Name dieser Säure schön, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind es nicht. Wie quartäre Ammoniumverbindungen auch kann Nonansäure/Pelargonsäure die Haut, Schleimhäute und Augen reizen, pur oder wenig verdünnt ist sie sogar ätzend. Die Säure gilt nach bisherigem Kenntnisstand jedoch immerhin als biologisch abbaubar und nicht akut wassergefährdend.

Grünbelagentferner & Algenentferner: Testergebnis von ÖKO-TEST

Aufgrund der Gefahren für Gesundheit und Umwelt, die die bioziden Wirkstoffe mit sich bringen, und zahlreicher Deklarationsmängel schneiden die Grünbelagsentferner nur mittelmäßig bis schlecht ab. Ein Produkt, dessen Hersteller besonders dreist vorgeht, ist sogar "nicht verkehrsfähig", des heißt es darf nicht rechtmäßig verkauft werden.

Und die Wirkung? Die variiert, wie ein Praxistest zeigte. Während die untersuchten Grünbelagentferner und Algenentferner mit dem leichten, aber deutlichen Grünbelag auf Betonpflastersteinen noch recht gut klarkamen, zeigten sie beim satten Belag auf einer Holzgartenbank doch deutliche Schwächen.

Kein einziges Mittel konnte das Grünzeug auf Teakholz ganz entfernen. Besser sah es wiederum bei Granitpflaster aus, auf dem der vorangegangene Winter Spuren von Grün hinterlassen hatte.

Jetzt komplett freischalten: Grünbelagentferner im Test

Das rät ÖKO-TEST bei Grünbelag

  • Wesentlich umweltfreundlicher ist es, auf biozide Mittel zu verzichten. Teilweise reicht es, intensiv mit Wasser zu schrubben.
  • Grünbeläge können Sie auch mit heißem Wasser bekämpfen. Dazu Wasser aus dem Wasserkocher auf die betroffenen Stellen träufeln.
  • Hochdruckreiniger sollten nur bei unempfindlichen Flächen eingesetzt werden, denn sie können die Oberflächen angreifen.
  • Eine Schutzschicht auf Holz, ob Öl oder Lasur, hält Grünbelag länger fern.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

So haben wir getestet

Der Einkauf: Unsere Einkäufer haben in Baumärkten und Gartenfachgeschäften 13 verschiedene Mittel eingekauft, die Algen und ähnliche Grünbeläge auf Terrassen, Gehwegen oder anderen Oberflächen entfernen sollen. Sie werden als Konzentrat oder anwendungsfertig angeboten. Einer davon ist als Bio-Reiniger ausgelobt.

Die Inhaltsstoffe: Die Grünbelagsentferner sind Biozidprodukte. Das hat in der Regel negative Auswirkungen auf Mensch und Natur. Daher sind sie reglementiert und müssen registriert und künftig auch explizit zugelassen sein. Zu den Wirkstoffen gehören quartäre Ammoniumverbindungen und Nonansäure. Wenn die Deklaration unklar war, ließen wir im Labor nach dem Wirkstoff forschen. Produkte mit Parfüm wurden zudem auf bedenkliche Duftstoffe untersucht. Außerdem wollten wir wissen, inwieweit die Grünbelagsentferner umstrittene halogenorganische Verbindungen enthalten.

Die Praxisprüfung: Grünbelagsentferner sollen gegen Algen und andere Grünbeläge wirken. Wir ließen Sie auf drei verschiedenen Materialien einwirken: auf Betonpflaster mit einem leichten, aber deutlichen Grünbelag, auf eine Holzgartenbank mit einem satten, über mehrere Jahre entstandenen Besatz und auf Granitsteinen, die über Winter im Freien lagerten. Dazu wurden die Reiniger pur eingesetzt beziehungsweise verdünnt, wenn der Hersteller das Produkt ausschließlich so empfiehlt. Wenn beide Anwendungen möglich sind, wurde auf Betonpflaster in beiden Versionen getestet.

Die Weiteren Mängel: Hier prüften wir unter anderem, ob die wichtigsten Anforderungen, die die Detergenzien-Verordnung an die Produkte stellt, erfüllt sind.

Die Bewertung: Die bioziden Wirkstoffe und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt stehen für uns im Mittelpunkt. Wenn die Wirkung der Produkte dann noch zu wünschen übrig lässt, kann dies das Gesamtergebnis verschlechtern.

Testlegende

Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um fünf Noten: Produkt nicht als Biozidprodukt registriert, trotz Darstellung von Grünbelägen im Bild.

Zur Abwertung um zwei Noten führen: quartäre Ammoniumverbindungen (Benzalkoniumchlorid, DDAC = Didecyldimethylammoniumchlorid).

Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Nonansäure, falls nicht schon Benzalkoniumchlorid abgewertet wurde; b) Wirkstoffkonzentration nicht auf der Verpackung angegeben; c) verharmlosende Auslobung als "Bio"; d) ein umweltschädlicher Anwendungshinweis (mit Wasser nachspülen, nachwaschen oder abspülen o. Ä.); e) Gefahrstoffkennzeichnung (Gefahrstoffsymbol und zugehörige Sätze) auf Verpackung fehlt oder unvollständig; f) kein kindersicherer Verschluss (nach dem ersten Öffnen).

Unter dem Testergebnis Praxisprüfung werden Mängel folgendermaßen bewertet: "noch leicht grün" oder "teilweise noch grün" = befriedigend; "insgesamt noch ziemlich grün" = ausreichend.

Das Testergebnis Praxisprüfung setzt sich zu gleichen Teilen aus den Noten für die drei verschiedenen Oberflächen Beton, Holz und Granit zusammen; im Falle von zwei Anwendungsvarianten auf der Betonoberfläche (pur und verdünnt) wird daraus ein Mittelwert gebildet.

Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um eine Note: Inhaltsstoff-Datenblatt für Verbraucher gemäß Detergenzien-Verordnung zum Testzeitpunkt (aktualisiert August 2017) nicht im Internet abrufbar (falls als Reinigungsmittel oder reinigend ausgelobt und/oder Tenside/Seife enthalten).

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Praxisprüfung, das "befriedigend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Preisberechnung beruht auf der Reichweitenangabe der Hersteller (ggf. Mittelwert). Der Preis für die verdünnte Anwendung bezieht sich auf die maximale Verdünnung.

Testmethoden

  • Halogenorganische Verbindungen: Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, mikrocoulometrische Bestimmung des Halogengehalts.
  • Quartäre Ammoniumverbindungen (falls Wirkstoff nicht deklariert): LC-MS/MS nach Extraktion.
  • Allergieauslösende Duftstoffe, Moschus-Verbindungen (falls Parfüm/Duftstoffe deklariert): Extraktion mit TBME, GC-MS.
  • PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.
  • Methoden Praxisprüfung: Anwendung auf drei verschiedenen Oberflächen bei trockener Witterung, teils sonnig, circa 10 °C, Einwirkzeit 24 Stunden (bzw. 36 Stunden, falls der Hersteller das empfiehlt), danach wurde Fläche abgefegt, Bewertung durch Sichtprüfung; a) Testfläche Betonpflastersteine mit leichtem, aber deutlichem Grünbelag aus knapp zwei Jahren, 10 Sprühstöße = ca. 10 Gramm auf einer Fläche von ca. 8 dm2, Fläche gut feucht; 1 x pure, unverdünnte Anwendung; 1 x verdünnte Anwendung 1:10 bzw. 1:5 (falls Hersteller maximal diese Verdünnung ausgelobt hat); b) Holzoberfläche, Testfläche Teakholz-Gartenbank mit sattem Grünbelag aus mehreren Jahren, 3 Sprühstöße = ca. 3 Gramm auf einer Fläche von ca. 6 x 7 cm, Fläche gut feucht, pure Anwendung (falls als mögliche Anwendung ausgelobt) bzw. Verdünnung nach Angaben des Herstellers; c) Granitoberfläche, Testfläche Granitpflastersteine mit leichtem Grünbelag nach Überwinterung, 3 Sprühstöße = ca. 3 Gramm auf einer Fläche von 8 x 8 cm, Fläche gut feucht, pure Anwendung (falls als mögliche Anwendung ausgelobt) bzw. Verdünnung nach Angaben des Herstellers.

Einkauf der Testprodukte: Februar 2016.

Bereits veröffentlicht: ÖKO-TEST Magazin 7/2016. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben, sofern sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder ÖKO-TEST neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt hat.

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