U2 bis U5: Vorsorgeuntersuchungen auch in Corona-Zeiten wahrnehmen

Autor: Lena Wenzel | Kategorie: Kinder und Familie | 17.04.2020

Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U5 trotz Corona-Krise wichtig
Foto: Rawpixel.com/Shutterstock

Die Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U5 und alle empfohlenen Impfungen sollen trotz Corona-Krise unbedingt zeitnah wahrgenommen werden. Darauf weist der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hin. Eltern könnten derzeit nur die Termine für U6 bis U9-Untersuchungen in Absprache mit dem Arzt verschieben. 

Weil der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Corona-Zeiten unnötige Patientenkontakte in Kinderarztpraxen vermeiden möchte, wurden die festen Zeiträume für einige Früherkennungsuntersuchungen bis zum 30. September 2020 aufgeweicht. Konkret bedeutet das: Eltern können und sollen die Vorsorgeuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 in Absprache mit ihrem Kinder- und Jugendarzt zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Holen Eltern die Untersuchungen ihrer Kinder bis spätestens Ende September 2020 nach, werden diese von der Krankenkasse bezahlt – auch wenn die eigentlich vorgesehenen Zeiträume nicht eingehalten wurden.

Diese Auflockerungen gelten aber nicht für andere U-Untersuchungen. U2 bis U5 sollen laut einer Pressemitteilung des BVKJ unbedingt zeitnah durchgeführt werden. 

U2 bis U5: Die festen Termine der Untersuchungen

Wann die Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U5 wahrgenommen werden sollen:  

  • die U2: zwischen dem 3. und 10. Lebenstag (spätestens bis zum 14. Lebenstag)
  • die U3: zwischen der 4. und 5. Lebenswoche (frühestens ab der 3. und spätestens bis zur 8. Lebenswoche)
  • die U4: zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat (frühestens ab dem 2. und spätestens bis zur Mitte des 4. Lebensmonats)
  • die U5: zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat (frühestens ab dem 5. und spätestens bis zum 8. Lebensmonat)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Empfohlene Impfungen sollen nicht verschoben werden.
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Empfohlene Impfungen sollen nicht verschoben werden. (Foto: Pixel-Shot/Shutterstock)

Diese Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig, weil die Entwicklungsschritte der Kinder beobachtet und mögliche Krankheiten damit auch frühzeitiger erkannt und schlimmere Folgen verhindert werden können. Untersucht werden beispielsweise das Nervensystem, Hör- und Sehvermögen, Reflexe und Körperfunktionen. Zudem wird dem Baby Blut abgenommen, wodurch Ärzte Krankheiten wie eine Schilddrüsenunterfunktion oder mehrere angeborene Stoffwechselstörungen feststellen können. Es geht außerdem um Beweglichkeit, Reaktionsvermögen und Körperbeherrschung.

Das sind die Folgen eines Vitamin-K-Mangels 

"Bei der U2 und U3 erhält das Kind beispielsweise auch Vitamin-K-Tropfen, wie gleich nach der Geburt. Denn Babys, vor allem wenn sie ausschließlich gestillt werden, leiden unter einem Vitamin-K-Mangel", erklärt Dr. med. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. Folge eines Vitamin-K-Mangels sei eine verstärkte Blutungsneigung, die auch innere Organe betreffen könne. "Neugeborene haben dann ein besonders hohes Risiko für Hirnblutungen, die in der Folge zu bleibenden geistigen Schäden oder sogar zum Tod führen können", erklärt er weiter. 

In der Pressemitteilung weist der BVKJ außerdem daraufhin, dass Babys durch die empfohlenen Impfungen vor anderen Krankheiten geschützt werden. Ein Verschieben dieser Impfungen sei demnach unverantwortlich.

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