Umstritten und riskant: Verbraucherzentrale warnt vor CBD

Autor: Brigitte Rohm | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 31.01.2020

Umstritten und riskant: Verbraucherzentrale warnt vor CBD
Foto: CC0 Public Domain / Unsplash

Tropfen, Kaugummis oder Kapseln: Cannabidiol (CBD) präsentiert sich als harmloser Hanf-Inhaltsstoff – im Gegensatz zum psychoaktiven THC. Die Verbraucherzentralen raten dennoch zur Vorsicht.

Hanf ist mittlerweile salonfähig. Allerdings nicht dessen berauschender Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC), sondern der Bestandteil Cannabidiol (CBD) – er kommt etwa in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln vor.

Die Verbraucherzentralen raten jedoch ausdrücklich von einem Verzehr solcher Produkte ab, denn: Die Sicherheit sei dabei nicht ausreichend gewährleistet. Zudem dürften sie eigentlich gar nicht verkauft werden. Die aktuelle Stellungnahme ist im Rahmen eines vom "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft" geförderten Ernährungsprojektes entstanden.

Grundsätzlich seien Produkte mit Hanf-Zutaten darüber hinaus problematisch, wenn sie zu Werbezwecken mit Abbildungen von Hanfblättern oder Begriffen wie "berauschend" kokettieren – das sei eine gefährliche Verharmlosung von Cannabis, gerade bei einer jüngeren Zielgruppe. Kinder und Jugendliche müssten besonders geschützt werden. 

Dosierung, Sicherheit, Wechselwirkungen: vieles unklar

Um nicht unter das Betäubungsmittelgesetz zu fallen, darf ein CBD-Produkt höchstens 0,2 Prozent THC enthalten. Dennoch sehen die Verbraucherzentralen die Gefahr, dass diese Produkte gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes enthalten können.

Zu den Wirkungen, die dem nicht psychoaktiven Cannabidiol nachgesagt werden, zählt, dass es gegen Stress, Depressionen, Schlafstörungen, Ängste oder Regelschmerzen helfen soll. Die Verbraucherzentralen verweisen jedoch darauf, dass zahlreiche unerwünschte Nebeneffekte bekannt seien: Schläfrigkeit und Benommenheit oder das Gegenteil – Schlafstörungen und innere Unruhe. Darüber hinaus sei in Bezug auf Dosierung, Sicherheit und Wechselwirkungen noch vieles unklar.

CBD-Produkte seien illegal im Handel

Anbieter müssen für CBD-haltige Erzeugnisse entweder einen Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder einen Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel ("Novel Food") stellen. Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass letztere bislang aber nicht vorliegen würden: "Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass beispielsweise CBD-haltige Kaugummis im Verkauf sind, obwohl sie keine Zulassung haben." 

In manchen Bundesländern seien CBD-Artikel bereits wieder vom Markt genommen worden. Bis zur Entscheidung bei einigen laufenden Gerichtsverfahren würden aber auch Produkte weiterhin angeboten werden. Die Verbraucherschutzorganisation fordert bei diesem Thema ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen – dass bislang die einzelnen Landesbehörden zuständig seien, verkompliziere das Prozedere.

Cannabidiol-Kaugummis & Co. in Drogeriemärkten

Die Drogeriekette dm beispielsweise führt seit Juli 2019 keine CBD-Produkte mehr. dm-Marketingchef Sebastian Bayer erklärte in der Lebensmittelzeitung: "Die rechtliche Einstufung der Artikel ist Stand heute noch nicht abschließend geklärt. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden haben wir beschlossen, die CBD-Produkte auf unbestimmte Zeit aus dem Verkauf zu nehmen."

Bei Rossmann hingegen gibt es derzeit noch Aroma-Öl mit 5% CBD sowie Drops und Kaugummis im Sortiment. Die Anbieter von CBD-Produkten, die bei Rossmann zu kaufen sind, formulieren zurückhaltend: Das Aroma-Öl soll auf das Kissen getropft – und nicht eingenommen werden. Das Produkt sei kein Arzneimittel, nicht für Schwangere oder stillende Mütter geeignet und soll außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Auch wird durch die Tropfen keine heilende Wirkung versprochen.

Bei den Kaugummis schreibt der Hersteller, das Produkt berausche nicht. Dennoch gelte: "Der Tageskonsum ist auf 1 Kaugummi während 20 Minuten zu begrenzen."

Quellen: Verbraucherzentrale.de, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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