Ökodesign-Richtlinie: Haushaltsgeräte werden reparierbarer

EU drängt Hersteller zu mehr Verbraucherschutz

Autor: Brigitte Rohm | Kategorie: Freizeit und Technik | 04.10.2019

Ökodesign-Richtlinie: Haushaltsgeräte werden reparierbarer
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - dokumol

Reparieren statt wegwerfen: Mit der neuen Ökodesign-Richtlinie soll das einfacher werden. Die neuen EU-Regeln können ab 2021 gelten und Elektrogeräte vor dem Müll bewahren.


Ein kaputtes Gerät durch ein neues zu ersetzen, ist oft billiger als es zu reparieren. Und in vielen Fällen beißen sich Handwerker an der Reparatur die Zähne aus, weil keine Ersatzteile verfügbar sind oder sich das Gehäuse gar nicht erst öffnen lässt. Mit der überarbeiteten Ökodesign-Richtlinie soll sich das endlich ändern.

Die EU-Kommission möchte mit einem Maßnahmenpaket erstmals Regeln einführen, die das Reparieren erleichtern – für den Klimaschutz und den Verbraucherschutz. Denn Reparieren lohnt sich im Sinne der Umwelt fast immer und schont natürliche Ressourcen. 

Ökodesign-Richtlinie: So sehen die neuen Regelungen aus

Mit der neuen Ökodesign-Richtlinie sollen die Hersteller gezwungen sein, Geräte so zu bauen, dass sie leichter repariert und auch leichter recycelt werden können. "Mit den neuen Rechtsvorschriften spricht die EU-Kommission der Bevölkerung das Recht auf Reparatur zu“, sagt Caroline Gebauer, Energieexpertin des BUND. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die Entscheidung die Gewissheit, dass künftig gekaufte Produkte ressourcenschonend und nachhaltig sind.“

Sofern das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten keine Einwände haben, können die neuen Richtlinien 2021 in Kraft treten. Unter anderem plant die EU-Kommission, dass Ersatzteile für Haushaltsgeräte noch mehrere Jahre nach dem Kauf lieferbar sind – bei Kühlschränken sieben Jahre, bei Geschirrspülern, Waschmaschinen und Trocknern zehn Jahre. Außerdem sollen die Hersteller dafür sorgen, dass Einzelteile innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert werden.

Verbraucher und Hersteller sollen bessere Informationen zu den Geräten erhalten, Ersatzteile auch mit Standard-Werkzeugen austauschbar sein. Darüber hinaus sind für Waschmaschinen und Geschirrspüler neue Vorgaben zum Wassersparen vorgesehen.

Neue Kennzeichnung für den Energieverbrauch

Den BUND sieht in den Änderungen einen wegweisenden Schritt weg vom Wegwerf-Trend. Denn in der Ökodesign-Richtlinie sind Aspekte der Ressourcenschonung neu: Seit 2009 gilt die alte Version, die bislang vor allem den Energieverbrauch geregelt hatte (und eine noch ältere Version ablöste).

Parallel zur überarbeiteten Ökodesign-Richtlinie soll auch eine neue Kennzeichnung zum Energieverbrauch von Elektrogeräten kommen. In Kombination könnte das eine massive Strom- und CO2-Ersparnis mit sich bringen. Die EU-Kommission rechnet damit, dass der Stromverbrauch bis 2030 so um 167 Milliarden Kilowattstunden sinkt, der BUND veranschlagt 140 Milliarden Kilowattstunden. Dem Klima würde das etwa 46 Millionen Tonnen Kohlendioxid ersparen – und den Verbrauchern pro Jahr im Schnitt 150 Euro.

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