Neues Energielabel: Das ändert sich jetzt bei Lampen und Leuchten

Autor: Lino Wirag (mit Material von dpa) | Kategorie: Freizeit und Technik | 28.08.2021

Seit März 2021 gibt es neue Energielabel für einige Elektrogeräte.
Foto: Shutterstock/New Africa

Fernseher und Kühlschränke haben es schon hinter sich: Was gestern noch Energieeffizienzklasse A+++ war, schafft es heute kaum mehr in Klasse C. Der Grund: Im März 2021 wurde europaweit damit begonnen, neue Energieklassen mit höheren Standards einzuführen. In wenigen Tagen sind Lampen, Leuchten und Leuchtmittel an der Reihe.

Was unsereins schlicht als "Lampe" bezeichnet ("Mach mal die Nachttischlampe an!"), nennt der Fachmann eine Leuchte. Reden wir hingegen von einer "LED-Lampe", "Energiesparlampe" oder "Glühlampe", dann benutzt der Experte den Ausdruck Leuchtmittel. Bei beiden – den Leuchten wie den Leuchtmitteln – ändern sich in wenigen Tagen die sogenannten Energieeffizienzklassen.

Wer also zukünftig eine Lampe, egal welcher Art, kaufen möchte, findet ab 1. September 2021 ein neues, leicht umgestaltetes Energielabel im Handel (siehe Bild unten). Die bisher beste Energieeffizienzklasse A++ wird dann der Vergangenheit angehören, denn die neue Skala reicht nur noch von A, der besten Bewertung, bis hinab zu G, der schlechtesten.

Schluss mit Plus: Energieklassen nur noch bis A

Die Klassen A+ und A++, die seit 2003 eingeführt wurden, um immer weiteren Verbesserungen im Energieverbrauch gerecht zu werden, wird es bei Leuchten und Leuchtmitteln nicht mehr geben. Stattdessen, so schreibt es die Ökodesign-Richtlinie der EU vor, wird im September alles wieder auf Anfang gesetzt – und damit auf die Buchstaben A bis G.

Die zurzeit effizientesten Leuchten, die momentan noch Klasse A++ tragen, dürften sich auf dem neuen Label nach Branchenschätzungen bestenfalls in Klasse D wiederfinden. Die alte Skala (A++ bis E) und die neue Einteilung (A bis G) werden entsprechend nicht vergleichbar sein.

Das alte (links) und das neue (rechts) Energielabel im Vergleich (Beispiel: Kühlschrank ohne Gefrierfach).
Das alte (links) und das neue (rechts) Energielabel im Vergleich (Beispiel: Kühlschrank ohne Gefrierfach). (Foto: Europäische Kommission)

Neues Label: Zu erkennen am QR-Code

Das könnte vor allem in der Übergangszeit, die bis ins Frühjahr 2023 reicht, für Verwirrung sorgen. Verbraucher werden deshalb in den nächsten Monaten häufig beide Labelvarianten für Leuchten und Lampen bzw. Leuchtmittel im (Online-)Handel finden.

Das neue Label lässt sich unter anderem daran erkennen, dass es erstmalig über einen QR-Code verfügt, mit dem sich weitere Informationen zum Produkt aus einer gemeinsamen europäischen Datenbank abrufen lassen. Außerdem ist auf dem Label, wie bisher auch, angegeben, wie viele Kilowattstunden die Lampe pro 1.000 Stunden verbraucht.

Auch die neue, dunkelgrüne A-Note werden Kunden nicht so schnell zu Gesicht bekommen. Denn: Die strengeren Richtlinien zur EU-Energieverbrauchskennzeichnung wurden so ausgelegt, dass bei bestehenden Produkten noch Luft nach oben bleibt. So sollen Hersteller motiviert werden, den Stromverbrauch ihrer Geräte weiter zu optimieren, um sich irgendwann wieder mit der A-Klasse schmücken zu können.

Lampen kaufen: Lumen und Kelvin

Tipp: Die Verbraucherzentralen raten – zu Recht – dazu, beim Lampenkauf neben der Effizienzklasse auch auf die Angaben zu Lumen (z.B. 806 lm) und Kelvin (z.B. 3.000 K) zu achten: Sie geben einen Hinweis auf die Helligkeit und die Lichtfarbe der Birne.

Labelpflicht nun für alle Lichtquellen

Bei Leuchten und Lampen bringt die Umstellung im September noch eine weitere Veränderung: Auch Leuchten, bei denen die Lichtquelle bzw. das Leuchtmittel nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann, müssen zukünftig ein Label tragen.

Ab 1. September wird es außerdem schwieriger, Energiesparlampen (auch bekannt als Kompaktleuchtstofflampen) und bestimmte Halogenlampen zu kaufen. Denn diese dürfen nicht mehr neu in den Verkehr gebracht, sondern nur noch als Lagerware angeboten werden. Weitere Modelle werden dann ab September 2023 vom Markt verschwinden.

Das sollte aber niemanden beunruhigen: Moderne LED-Leuchtmittel haben sich längst als günstige und stromsparende Alternative zu traditionellen Glühbirnen und Energiesparlampen durchgesetzt.

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Seit März 2021 gibt es neue Energielabel unter anderem für Waschmaschinen und Kühlschränke.
Seit März 2021 gibt es neue Energielabel unter anderem für Waschmaschinen und Kühlschränke. (Foto: Shutterstock/gts)

Fernseher, Waschmaschinen & Co. schon umgestellt

Bereits im März 2021 haben unter anderem die folgenden Produktgruppen neue Energiekennzeichnungen erhalten:

  • elektronische Displays (inklusive Fernseher und Monitore),
  • Geschirrspüler,
  • Kühl- und Gefriergeräte sowie
  • Waschmaschinen.

Weitere Umstellungen sind geplant

Trockner, Staubsauger oder Backöfen sollen nach dem Willen der EU ab 2024 neue Energielabels erhalten; Heizungen und Klimageräte voraussichtlich ab 2026. Auch die Messverfahren, mit denen der Verbrauch festgestellt wird, werden für die neuen Label umgestellt: So kann ein und dasselbe Gerät auf dem neuen Energielabel einen anderen Verbrauchswert (in kWh pro Jahr) aufweisen als auf dem alten.

Die neuen Angaben zum Jahresverbrauch sollen näher an der tatsächlichen Nutzung sein als die Zahlen, die Verbraucher im Moment noch auf vielen Geräten finden. Laut TÜV sollen die neuen Messverfahren den gesamten Lebenszyklus des jeweiligen Produkts besser berücksichtigen als zuvor.

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