Papiermüll: Diese Dinge gehören nicht ins Altpapier

Autor: Redaktion (lw) | Kategorie: Freizeit und Technik | 26.08.2025

Wir zeigen, welche Dinge nicht ins Altpapier gehören.
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Es gibt viele Produkte, die aussehen wie Papier und den Begriff "Papier" vielleicht sogar im Namen tragen – wie das Geschenkpapier. Trotzdem sind nicht alle davon ein Fall fürs Altpapier, sondern gehören in den Restmüll. Wir zeigen, was in die Papiertonne darf – und was dort eher nichts verloren hat.

Dass Broschüren, Zeitungen & Co. ins Altpapier gehören, versteht sich von selbst. Sie sind ein wertvoller Rohstoff, der – über verschiedene Verarbeitungsstufen in der Wiederaufbereitungsanlage – zu Recyclingpapier wird, aus dem neue Produkte entstehen können. Doch leider lässt sich nicht alles, was nach Papier aussieht oder so heißt, auf diese Weise wiederaufbereiten.

Viele papierartige Stoffe bestehen aus speziellen Verbundmaterialien oder sind mit bestimmten Beschichtungen versehen. Deshalb können sie nicht so gut wiederverwertet werden wie unbehandelte Papiere und Pappen – sie behindern den Recyclingprozess mehr, als dass sie ihm nützen.

Die meisten Zweifelsfälle gehören in den Restmüll, es gibt aber auch Ausnahmen.

1. Geschenkpapier – sofern beschichtet

Einige Geschenkpapiere dürfen ins Altpapier, andere wieder nicht. Geschenkpapier darf in den meisten Fällen ins Altpapier, auch wenn es bunt ist.

Tabu für den Papiermüll sind allerdings beschichtete Geschenkpapiere, die einen Überzug aus Kunststofflack oder -folie haben. Sie gehören in den Restmüll. Den Unterschied erkennen Sie, wenn Sie das Papier einreißen: Bei stärker beschichtetem Papier kommt dann oft eine dünne Folie zum Vorschein.

Sie können bereits beim Kauf auf unbeschichtetes Geschenkpapier achten, das am besten selbst schon aus Recyclingpapier hergestellt wurde. Sie erkennen solche Geschenkpapiere unter anderem am Kennzeichen Blauer Engel. Entsprechende Rollen finden Sie in fast jedem Drogeriemarkt sowie im Schreibwarenhandel.

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Das Geschenkpapier glitzert? Dann enthält es Metall und/oder Kunststoffe und gehört in den Restmüll.
Das Geschenkpapier glitzert? Dann enthält es Metall und/oder Kunststoffe und gehört in den Restmüll. (Foto: CC0/Pixabay/anncapictures)

2. Getränkekartons

Getränkekartons – die etwa mit Milch, Sahne oder Säften befüllt werden – sind Verbundverpackungen, die aus mehreren Kunststoffschichten, Aluminium und Papier bestehen. 

Getränkekartons sind ein Fall für den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne. Die Umwelthilfe bemängelt, dass mehr als ein Drittel der Getränkekartons fälschlicherweise im Papiermüll, im Restmüll oder gar in der Umwelt entsorgt werden.

3. Backpapier – ist kein Papiermüll

Backpapier ist zum einen mit einer speziellen Beschichtung versehen, zum anderen ist es nach der mehrmaligen Benutzung normalerweise mit Essensresten und/oder Fettspritzern verschmutzt. Alles in allem ein Fall – für den Restmüll.

Backpapier, selbst wenn unbenutzt, sollte nicht im Altpapier entsorgt werden.
Backpapier, selbst wenn unbenutzt, sollte nicht im Altpapier entsorgt werden. (Foto: CC0/Pixabay/Lebensmittelfotos)

4. Butterbrotpapier/Pergamentpapier

Genau wie Backpapier ist Butterbrotpapier mit einer Beschichtung versehen. Damit für eine Weiterverwertung nicht mehr zu gebrauchen. Es gehört damit ebenfalls in den Restmüll.

5. Kassenbons, Fahrkarten & Tickets

Fast schon ein Klassiker ist die Frage nach den Kassenbons. Obwohl sich keine BPA-haltigen Kassenzettel mehr im Umlauf befinden sollten, sind Sie – und die Umwelt – auf der sicheren Seite, wenn Sie Kassenbons nicht zum Altpapier, sondern in den Restmüll werfen.

Sicherheitshalber gilt dies auch für Fahrkarten aus dem Bus und der Bahn, Eintrittskarten, Parktickets und Paketaufkleber. Denn auch diese werden häufig auf Thermopapier gedruckt. Viele dieser Thermopapiere enthalten inzwischen nicht mehr Bisphenol A (BPA), sondern Bisphenol S (BPS), dessen Risiken noch nicht abschließend geklärt sind. Sicherheitshalber sollte die Chemikalie aber nicht in den Papierkreislauf gelangen, da sie sonst über Verpackungen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen kann.

Was ist mit graublauen (Öko-)Bons?

Blaue Kassenbons ("Ökobons") dürfen ins Altpapier. Laut Umweltbundesamt haben die Zettel "voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt". Der einzige Nachteil: Wenn wir sie in großen Mengen dem grafischen Papierrecycling (z.B. für Zeitungen, Schreib- und Kopierpapiere) zuführen, könnten sie das Recyclingpapier der Behörde zufolge dunkel färben. Hier geht es aber um Mengen, die "zum Beispiel im Abfall an der Kasse von Supermärkten entstehen".

Außerdem gibt es noch Kassenzettel, die phenolfreie Farbentwickler nutzen. Allerdings sind diese für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von solchen mit Bisphenolen zu unterscheiden. Weiße Zettel sollten deshalb immer in den Restmüll.

6. Küchenrolle/-krepp & Servietten

Ohnehin etwas überflüssig, und wenn, dann kein Fall fürs Altpapier: Küchenrolle.
Ohnehin etwas überflüssig, und wenn, dann kein Fall fürs Altpapier: Küchenrolle. (Foto: Shutterstock/Africa Studio)

Nach der Benutzung ist Küchenpapier verschmutzt und damit nicht mehr für den Papier-, sondern für den Restmüll gedacht. Es ist auch möglich, benutztes Küchenpapier über die Biotonne zu entsorgen – wenn auch nicht die erste Wahl. Außerdem sollten es nur vereinzelte Papiere sein. 

Die CO₂-Bilanz der Küchenrolle minimieren Sie übrigens, wenn Sie gleich ein Produkt aus Altpapier kaufen. Auch hier hilft es, auf den Blauen Engel zu achten.

Wer besonders umweltbewusst ist, kommt gleich ganz ohne Küchenkrepp aus, bei dem es sich streng genommen um ein überflüssiges Haushaltsprodukt handelt. Als Alternativen bieten sich waschbare Tücher an, beispielsweise aus Baumwolle. 

7. Papiertaschentücher

Auch benutzte Papiertaschentücher gehören in den Restmüll, damit sie – schon aus gesundheitlichen Gründen – verbrannt werden. Papiertaschentücher gibt es konventionell und aus Recyclingpapier, außerdem gilt: Je weniger Lagen sie haben, desto weniger Material muss bei der Herstellung aufgewendet werden. Wer auch hier Ressourcen schonen will, greift zu Taschentüchern aus Stoff.

Lesetipp: Taschentücher entsorgen: In den Papiermüll – oder nicht?

Auch Folgendes gehört nicht in den Papiermüll

Außerdem in den Restmüll gehören folgende – vermeintliche – "Papiere" oder papierähnlichen Produkte:

  • Aktenordner aus Karton
  • benutzte Kosmetiktücher
  • Briefe mit Plastik-Sichtfenster (Ausnahme: Sichtfenster aus Pergamin); hier können Sie das Sichtfenster vom Papier trennen und gesondert im Restmüll entsorgen
  • feuchtes/verschmutztes Toilettenpapier
  • Faxpapier, wenn Thermopapier
  • Filterpapier
  • Fotopapier und Fotos
  • Kohlepapier
  • Pappteller
  • Haftzettel/Post-its
  • Postkarten (sind in der Regel beschichtet)
  • Tapeten (bis auf wenige Ausnahmen)
  • Wachspapier

Grundsätzlich gilt: Was überzogen, imprägniert oder merklich mit Wachs, Öl, Lack und/oder Folie behandelt ist, kann nicht ins Altpapier gehören. Ebenso wenig, was stärker verschmutzt, verklebt oder verunreinigt ist.

Sonderfall Pizzakartons

Gehören Pizzakartons in den Papiermüll – auch wenn sich Fettflecken darin befinden? Almut Reichart vom Umweltbundesamt klärt auf. Im Magazin 2/2025 stellt sie gegenüber ÖKO-TEST klar: "Pizzakartons gehören restentleert ins Altpapier. Die kleineren Lebensmittelanhaftungen führen in den sehr großen Recyclingpapieranlagen nicht zu Problemen." Schwer verschmutzte Kartonteile sollen ihr zufolge in den Gelben Sack. 

Der Pizzakarton-Test der Ausgabe weist auf ein zusätzliches Problem hin: In fast allen geprüften Pizzakarton-Einwegschachteln fand das Labor Bisphenol A oder S. Die Stoffe gelangen über falsches Recycling in die Kartons – nämlich wenn Kassenbons, Parktickets oder Eintrittskarten fälschlicherweise im Altpapier entsorgt werden. 

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