Bei Bahn-Verspätung: Ticket-Entschädigung jetzt auch online möglich

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Freizeit und Technik | 29.05.2021

Bei Verspätung oder Zugausfall: Die Bahn-Entschädigung ist endlich online möglich.
Foto: Deutsche Bahn AG

Die Deutsche Bahn stellt ihr berühmt-berüchtigtes Fahrgastrechteformular endlich auch digital zur Verfügung. Das Versprechen: Fahrgäste sollen eine Entschädigung, die ihnen wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung zusteht, zukünftig in unter fünf Minuten online beantragen können.

Die Deutsche Bahn (DB) löst zum 1. Juni 2021 einen Verbraucherwunsch ein, der immer wieder an sie herangetragen wurde. Kunden sollen zukünftig die Möglichkeit haben, Entschädigungen, die ihnen aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen zustehen, auch online zu beantragen.

Bislang war dies nur über ein zweiseitiges Papierformular möglich, das mit Personen- und Bankdaten, Zugnummern sowie Abfahrts- und Ankunftszeiten ausgefüllt werden musste, um es anschließend, zusammen mit der Fahrkarte, per Brief an die Bahn zu schicken oder persönlich am Schalter abzugeben. Eine Praxis, die vielleicht den Zweck erfüllte, Fahrgäste vom Ausfüllen des Antrags abzuschrecken, aber inzwischen nicht nur umständlich und unzeitgemäß wirkt, sondern auch wenig umweltfreundlich.

Bahn-Entschädigung mit wenigen Klicks

Zukünftig sollen Kunden ihre Entschädigungsansprüche deshalb direkt über die Bahn-Website oder -App geltend machen können, sofern sie dort ein Kundenkonto haben. Voraussetzung ist allerdings, dass das betroffene Ticket zuvor auch digital erworben wurde und nicht am Ticket-Automaten oder Schalter. Was ohnehin nur noch selten der Fall ist: Laut DB kaufen inzwischen vier von fünf Reisenden ihre Fernverkehrstickets über die Bahn-Website oder -App. Für alle anderen Fälle bleibt das bekannte Fahrgastrechteformular auf Papier erhalten.

Gut zu wissen: Eine Entschädigung kann sich für Verbraucher durchaus lohnen. Denn: Kommt ein Fahrgast mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort an, erhält er 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr ist die Hälfte des Preises fällig. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird der halbe Fahrpreis als Basis für die prozentuale Entschädigung angenommen (es sei denn natürlich, der Zug ist bei der Hin- und Rückreise verspätet).

Entschädigungen auch für Zeitkarten und Regionalangebote

Auch Besitzern von Zeitkarten des Nah­- und Fernverkehrs oder einer BahnCard 100 steht ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung zu, ebenso können Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket oder ähnliche Fahrschein-Angebote entschädigt werden. Das lohnt sich allerdings häufig gar nicht: Die Entschädigung für eine einstündige Verspätung beträgt beim Quer-durchs-Land-Ticket der 2. Klasse beispielsweise nur 1,50 Euro – die Bahn zahlt einzelne Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro aber gar nicht aus.

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