Rückruf

Fremdkörper in Mettprodukten von Rügenwalder

| Kategorie: Essen und Trinken | 19.04.2018

Rückruf

Die Rügenwalder Mühle ruft drei Sorten "Mühlen Mett" im 100-Gramm-Becher zurück. Laut Hersteller ist nicht auszuschließen, dass sich darin ein scharfkantiger Fremdkörper befindet. Betroffen sind die Sorten "Zwiebelmettwurst", "Schinken-Zwiebelmettwurst" und "Zwiebelmettwurst Jäger Art" mit Mindesthaltbarkeitsdsatum (MHD) bis einschließlich 11.05.2018. Bei dem Fremdkörper handelt es sich um ein transparentes, dreieckiges Kunststoffteilchen mit etwa 1,1 cm Kantenlänge, von dem eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen kann. Die Rügenwalder Mühle hat nach eigenen Angaben die Rückholung der Produkte aus dem Handel bereits veranlasst. Verbraucher erhalten weitere Informationen am Service-Telefon der Rügenwalder Mühle (04403/66345) oder unter /ruegenwalder.de/rueckruf


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https://www.ruegenwalder.derueckruf/