Der niederländische Hersteller Bakkerij Holland ruft zwei seiner Toastsorten zurück, die bei Lidl verkauft wurden. Laut Rückruf könne man nicht ausschließen, dass sich in den Produkten Kunststoffteile befinden. Da diese zu Verletzung führen können, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die betroffenen Produkte nicht mehr verzehren.
Zwei Sorten Sandwich-Toast bei Lidl zurückgerufen

Folgende Produkte werden zurückgerufen:
- Grafschafter Weizen Sandwich American Style, 750g
-
Grafschafter Vollkorn Sandwich American Style, 750g
Es sind alle Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) bis einschließlich 21.05.2024 betroffen. Die betroffenen Produkte wurden bei Lidl in Nordrhein-Westfalen verkauft.
Andere Bundesländer, MHDs oder Produkte der Marke Grafschafter sind nicht von dem Rückruf betroffen. Kundinnen und Kunden können die Toastbrote in allen Lidl-Filialen zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
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Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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