Rückruf: Einmachgläser können giftiges Nonylphenol enthalten

Autor: Redaktion (lw) | Kategorie: Essen und Trinken | 13.09.2022

Einmachgläser wegen Giftstoffs zurückgerufen
Foto: Shutterstock/Lemonsoup14

Wreesmann ruft ein Fünfer-Set Einmachgläser zurück, das in mehreren Bundesländern verkauft wurde. Der Grund: Die Gläser enthalten den Problemstoff Nonylphenol, der auf enthaltene Lebensmittel übergehen und die Gesundheit gefährden könnte.

Wegen des Giftstoffs Nonylphenol werden kleine, leere Einmachgläser aus chinesischer Produktion zurückgerufen. Die Fünfer-Sets mit 50-Milliliter-Gläschen sollten nicht verwendet werden, wie die Kaufhaus Rolf Wreesmann GmbH & Co. KG. mitteilt.

Die Gläser mit den rotkarierten Deckeln wurden in Wreesmann-Filialen in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verkauft.

Gläser enthalten hormonwirksames Nonylphenol

Nach Angaben des Portals Lebensmittelwarnung.de (betrieben vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) besteht die Gefahr, dass der Problemstoff Nonylphenol in gesundheitsgefährdenden Mengen aus den Gläsern auf enthaltene Lebensmittel übergeht. "Nonylphenol ist als hormonwirksame Chemikalie eingestuft, die im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit herabzusetzen und ungeborene Kinder im Mutterleib zu schädigen", so das Portal. Der Stoff wird auch von ÖKO-TEST kritisiert.

Diese kleinen Einmachgläser werden zurückgerufen.
Diese kleinen Einmachgläser werden zurückgerufen. (Foto: Kaufhaus Rolf Wreesmann GmbH & Co. KG)

Rückruf: Diese Produkte sind betroffen

  • Einmachgläser, 5er-Set, 50 ml (siehe Bild)
  • Kaufhaus Rolf Wreesmann GmbH & Co. KG
  • EAN: 8719202391251

Kunden, die eines der zurückgerufenen Einmachgläser-Sets bei Wreesmann gekauft haben, sollten diese nicht mehr verwenden. Kunden können den Artikel in jeder Filiale umtauschen und erhalten dort den Einkaufspreis erstattet. Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Wreesmann-Kundenservice unter Tel. 04952–94110 oder per E-Mail an [email protected].

Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten

Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.

"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.

Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Produktrückrufe abonnieren

Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.

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Mit Material von dpa