Lebensmittelfarbstoffe: Gefährlich oder unbedenklich?

Autor: Online-Redaktion | Kategorie: Essen und Trinken | 03.09.2020

Lebensmittelfarbstoffe verleihen Süßigkeiten und vielen anderen Produkten eine bunte Färbung.
Foto: CC0 / Pexels / Ylanite Koppens

Käse ist schön gelb, Erdbeermarmelade knallrot und Schokopudding natürlich schokoladig braun – doch oft wurde mit Lebensmittelfarbstoffen nachgeholfen, um dem Produkt natürlich aussehende Farben zu verleihen. Dabei sind manche Farbstoffe in Lebensmitteln nicht unbedenklich für die Gesundheit.

  • Lebensmittelfarbstoffe werden in zwei verschiedenen Arten verwendet: natürlich und künstlich.
  • Werden die Farbstoffe zum Färben eines Lebensmittels eingesetzt, muss das auf der Verpackung gekennzeichnet werden.
  • Die Farbstoffe werden mit E-Nummern angegeben.

Lebensmittelfarbstoffe sind Zusatzstoffe zum Färben von Lebensmitteln und lassen sich in natürliche und synthetische (künstliche) Farbstoffe unterteilen. Riboflavin (E 101) für eine gelbe Färbung und Betanin (E 162) für Rot sind beispielsweise zwei natürliche Farbstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt werden.

Haben synthetische Farbstoffe die gleiche chemische Struktur wie natürliche Farbstoffe, werden sie als naturidentisch bezeichnet. Öko-Test hat 72 Lebensmittel mit Farbstoffen getestet.

Wofür werden Lebensmittelfarbstoffe eingesetzt?

Hersteller verwenden Farbstoffe zum Beispiel, um Farbverluste auszugleichen, die bei der Verarbeitung eines Produkts entstehen oder um Lebensmitteln eine immer gleichbleibende Farbe zu geben. Unansehnliche Waren erhalten durch Lebensmittelfarbstoffe ein verkaufsförderndes, farbiges und appetitanregendes Aussehen. Mit einer schönen Farbe lässt sich gegenüber Verbrauchern eine bessere Qualität – zum Beispiel bei Süßwaren ein höherer Fruchtanteil – vortäuschen.

Lebensmittelfarbstoffe werden vor allem für Süßwaren, Limonaden, Puddings, Eis und Obstprodukte, aber auch für Margarine, Käse und Fischerzeugnisse verwendet.

Wann müssen Farbstoffe auf Lebensmitteln gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel sieht vor, dass Farbstoffe auf der Verpackung von Lebensmitteln aufgeführt werden – aber nur, wenn sie zum Färben von Lebensmittel eingesetzt werden. Nach EU-Recht muss der Name "Farbstoff" samt der E-Nummer angegeben werden. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht: stark färbende Lebensmittel wie Kurkuma-Extrakt, Rote-Beete-Extrakt oder Spinat-Extrakt. Sie können auch als Teil der Zutaten angegeben werden, da sie nicht als Farbstoff gelten.

Sind Lebensmittelfarbstoffe gefährlich?

Während die natürlichen Farbstoffe in der Regel unbedenklich sind, sind künstliche (synthetische) Farbstoffe dagegen umstritten. Azofarbstoffe zählen zu den synthetischen Farbstoffen und sind in Süßigkeiten und Getränken zu finden. Zu den Azofarbstoffen gehören:

  • Tartrazin (E 102)
  • Chinolingelb (E 104)
  • Gelborange S (E110)
  • Azorubin (E 122)
  • Cochenillerot A (E 124)
  • Allurarot AC (E 129)

Die Verbraucherzentrale warnt vor diesen Farbstoffen, da sie im Verdacht stehen, Pseudoallergien auszulösen. Typische Symptome dieser Unverträglichkeitsreaktionen sind demnach Asthma, Hautödeme und Nesselsucht.

Zudem gibt die Verbraucherzentrale zu bedenken, dass Farbstoffe bei Kindern Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen auslösen können.

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