Der italienische Käse-Hersteller Colla Spa ruft zwei Chargen seines Hartkäses "Grana Padano" zurück, der bei Rewe verkauft wurde.
Aufgrund eines Etikettierungsfehlers ist bei dem betroffenen Hartkäse ein falsches Etikett mit der Bezeichnung "Pecorino Romano" angebracht worden. Dadurch fehlt der Hinweis, dass das Produkt die Zutat "Lysozym aus Ei" enthält.
Personen, die auf Ei allergisch reagieren, sollten den Käse nicht verzehren.
Käse-Rückruf bei Rewe: Produkt falsch etikettiert
Folgendes Produkt ist von dem Rückruf bei Rewe betroffen:
- Produkt: Grana Padano, 16 Monate gereift, 200 Gramm
-
Mindesthaltbarkeitsdatum: 26.09.21 mit Charge L: 1704 und 02.10.21 mit Charge L: 1803
jeweils mit falschem Rückenetikett "Pecorino Romano"
Kunden können den Käse im Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Bei Fragen können sich Verbraucher an [email protected] wenden.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Produktrückrufe abonnieren
Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen (Push-Meldungen), die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
Weitere aktuelle Produkt-Rückrufe: