EU-Parlament: "Veggie-Burger" nicht verboten, "Käse-Alternativen" schon

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Essen und Trinken | 26.10.2020

"Veggie-Burger" dürfen weiterhin Burger heißen, urteilte das EU-Parlament.
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"Veggie-Burger" dürfen auch künftig Burger heißen. Das EU-Parlament hat damit einem Vorstoß der Agrarlobby widersprochen. Die Bezeichnung "Käse-Alternative" dagegen soll in Europa künftig verboten sein.

Die Agrarlobby wollte bei vegetarischen und veganen Fleischersatzprodukten Bezeichnungen wie "Wurst", "Burger" oder "Schnitzel" verbieten lassen. Die EU hat diesem Vorstoß nun widersprochen und in ihrem Beschluss festgelegt, dass "Veggie-Burger", "vegane Wurst" und "Tofu-Schnitzel" auch weiterhin diesen Namen tragen dürfen.

EU-Beschluss: Pflanzliche Fleischersatzprodukte können weiterhin "Wurst", "Steak" und "Burger" heißen

Die Argumentation der Agrarlobby: Begriffe, die sich auf Fleisch beziehen, sollten ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten sein und dürften nicht auf vegetarische oder vegane Ersatzprodukte übertragen werden.

Das EU-Parlament lehnte diesen Vorstoß ab und entschied: Sich auf Fleisch beziehende Bezeichnungen sind nicht für fleischhaltige Produkte reserviert. Damit dürfen "Veggie-Burger", "Tofu-Steaks" und "vegane Wurst" ihre Namen auch zukünftig behalten.

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"Veganer Camembert mit Käse-Geschmack" künftig verboten

Anders sieht es für pflanzliche Milch- und Käse-Alternativen aus: Vegane Ersatzprodukte für Milch dürfen unter anderem nicht mehr "mit Käsegeschmack" werben.

Bereits 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass rein pflanzliche Produkte nicht mehr als "Sojamilch" oder Pflanzenkäse verkauft werden dürfen, sondern nur noch Erzeugnisse als Milch deklariert werden dürfen, die aus der "normalen Eutersekretion von Tieren" hergestellt werden. Für weiterverarbeitete Produkte wie Butter und Käse gilt diese Regelung ebenfalls.

Dieses Verbot wird nun verschärft und soll auch auf Bezeichnungen wie "-geschmack, -ersatz, Art oder dergleichen" ausgeweitet werden. Damit sind Produktwerbungen wie "veganer Streukäse mit Käsegeschmack" nicht mehr erlaubt. Von dem Verbot ausgenommen sind Bezeichnungen, die seit langem gängig sind. Darunter fallen Kokosmilch und Erdnussbutter.

Kritik von Verbraucherschützern

Der europäische Verbraucherverband BEUC lobte den Beschluss des EU-Parlaments, Fleischersatzprodukte weiterhin als Wurst, Schnitzel oder Steak auszuzeichnen zu dürfen. Die Verbraucherschützer kritisierten jedoch die Einschränkung für Milchalternativen. Auch von anderen Verbraucherschutzorganisationen gab es teils deutliche Kritik. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace etwa nannte die gesamte Diskussion über das Thema "ätzend und lächerlich".

Die gute Nachricht: Den Appetit auf Fleischersatzprodukte bremst die Diskussion wohl nicht. Im ersten Quartal 2020 legte die Nachfrage an Fleischersatzprodukten um fast 40 Prozent zu.

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