Warum Mottenpapier und Ameisenköder im Drogeriemarkt plötzlich fehlen

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Bauen und Wohnen | 23.07.2025

Mottenpapier nur noch nach Beratung – neue Regeln im Handel
Foto: Öko-Test (bw)

Viele haben bereits bemerkt: Ameisenköder, Mottenpapier und ähnliche Produkte sind plötzlich nicht mehr einfach im Regal von Drogeriemärkten wie dm oder Rossmann zu finden. Grund dafür ist eine neue EU-Verordnung, die den den Verkauf bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel einschränkt. 

Seit kurzem fehlen in Drogeriemärkten viele bekannte Produkte zur Schädlingsbekämpfung – etwa Ameisenköder, Mottenpapier oder Mückensprays. Der Grund: Eine neue EU-Verordnung regelt den Verkauf bestimmter Biozidprodukte viel strenger als bisher. Was das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet – und welche Alternativen es gibt.

Neue EU-Verordnung schränkt Verkauf ein

Die Ursache für die leeren Regale ist eine überarbeitete Version der Chemikalien-Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), die seit Anfang 2025 in Kraft ist. Sie schreibt vor, dass bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel nicht mehr im Selbstbedienungsregal verkauft werden dürfen.

Konkret heißt das: Biozidprodukte wie Ameisenköder oder Mottenpapier dürfen nur noch nach einem persönlichen Beratungsgespräch durch geschultes Personal abgegeben werden. In vielen Drogeriemärkten wurden die betroffenen Produkte ganz aus dem Sortiment genommen. Andere Geschäfte, etwa Baumärkte, lagern sie nun unter Verschluss – etwa an der Kasse oder in verschlossenen Vitrinen.

Auch der Onlinehandel ist betroffen – dort muss eine telefonische Beratung nachgewiesen werden, bevor die Produkte verschickt werden dürfen.

Mehr Sicherheit im Umgang mit giftigen Wirkstoffen

Biozide enthalten toxische Wirkstoffe, die nicht nur Schädlinge bekämpfen, sondern auch Menschen, Haustiere und die Umwelt gefährden können. Eine falsche Anwendung kann zu Vergiftungen, Allergien oder Umweltschäden führen. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher korrekt informiert werden – über Anwendung, Dosierung, Alternativen und Entsorgung.

Welche Produkte sind betroffen?

Die betroffenen Mittel gehören zu den EU-Biozid-Produktarten:

  • PT14: Mittel gegen Nagetiere (z. B. Mäuse, Ratten)
  • PT18: Insektenbekämpfungsmittel (z. B. gegen Ameisen, Motten, Fliegen)

Nicht mehr frei im Ladenregal erhältlich sind unter anderem:

  • Ameisenmittel, wie Ameisenköder und Ameisengift zum Sprühen
  • Mottenmittel, wie Mottenpapier, Mottenstrips und Mottensprays gegen Kleider- oder Lebensmittelmotten
  • Mittel gegen Flöhe und andere Ungezieferarten
  • Insektensprays zur Schädlingsbekämpfung
  • Bestimmte Insektenstecker mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Pyrethroiden
  • Ratten- und Mäuseköder

Diese Produkte müssen nun unter Verschluss gelagert und dürfen nur gegen Beratung verkauft werden.

    Was weiterhin erlaubt bleibt

    Nicht alle Biozidprodukte unterliegen der Beratungspflicht. Mittel gegen Zecken oder Schnecken sind weiterhin ohne Einschränkungen erhältlich. Das Gleiche gilt für Biozide mit harmlosen Wirkstoffen wie Lockstoffe, Lavendelöl oder Essigsäure sowie klassische Mücken- und Zeckenabwehrmittel (Repellents, Produktart PT19), die Insekten abwehren, aber nicht töten.

    Gängige Mückensprays bleiben weiterhin frei erhältlich

    Weiterhin frei verkäuflich sind auch sogenannte Repellents, die Insekten wie Mücken abwehren, aber nicht töten. Gängige Mückensprays, die zum Schutz auf die Haut aufgetragen werden, enthalten biozide Wirkstoffe wie Icaridin oder DEET. Sie zählen laut Zulassung jedoch zur Produktart PT19 und dürfen daher weiterhin frei verkauft werden. Auch Präparate auf Basis von Chrysanthemenextrakt sind bislang von der Neu-Regelung ausgenommen.

    Diese Ausnahmen sieht Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW, kritisch: Ihrer Einschätzung nach haben einige Hersteller ihre Rezepturen bewusst angepasst, um ihre Produkte als Repellents zu deklarieren und so die Beratungspflicht umgehen zu können. Dabei seien auch Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt problematisch – sie gelten als schädlich für Bienen und giftig für Wasserorganismen.

    Giftfreie Alternativen: Diese Hausmittel können auch helfen 

    Die neue Regelung will Verbraucherinnen und Verbraucher auch dazu ermutigen, auf weniger problematische Alternativen umzusteigen. Viele Schädlinge lassen sich tatsächlich mit einfachen Hausmitteln bekämpfen:

    Ameisen: Kreide- oder Zimtbarrieren stören ihre Duftspuren und lenken sie um.
    Mücken: Pflanzen wie Zitronenmelisse, Lavendel oder Basilikum wirken abschreckend.
    Kleidermotten: Schlupfwespen – winzige Nützlinge – bekämpfen sie gezielt und nachhaltig.

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