KfW-Förderung für Immobilien: So viel Geld gibt es vom Staat

Ratgeber Bauen & Wohnen 2022 | Autor: Volker Lehmkuhl | Kategorie: Bauen und Wohnen | 10.05.2022

Die KfW-Förderprogramme für die Altbausanierung sind 2022 als Erste wieder angelaufen.
Foto: Tanoy1412/Shutterstock

Förderkredite und Zuschüsse gibt es vor allem für die Sanierung älterer Gebäude. Wer neu baut, muss für einen Kredit hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllen.

Anfang 2022 ging ein Beben durch die Bauszene: Von einem Tag auf den anderen stoppte die Bundesregierung die komplette Förderung für energieeffizientes Bauen. Der Grund: Es war schlichtweg kein Geld mehr da. Trotz der Milliarden Euro, die der Staat für die Programme bereitgestellt hatte.

Der Bau von rund 300.000 Wohnungen stand auf der Kippe, die meisten übrigens projektiert von Wohnungsbaugesellschaften, Privatleute waren weitaus seltener betroffen. Tage später dann die Entwarnung, zumindest teilweise: Wer bis zum Stopp am 24. Januar einen Antrag eingereicht hatte, wird noch gefördert.

Mittlerweile ist die Lage wieder übersichtlicher. Die Programme für die Altbausanierung sind als Erste wieder angelaufen. Doch ein zwischenzeitlich installiertes Kreditprogramm für Neubauten der höchsten Stufe Effizienzhaus 40 war innerhalb eines Tages ausgebucht. Der Topf war allerdings "nur" mit einer Milliarde Euro gefüllt. Das zeigt wie hoch die Nachfrage ist.

KfW-Neubauförderung mit hohen Ansprüchen verbunden

Nach dem erneuten Aus für die Förderung von Neubauten nach dem Standard Effizienzhaus 40 ist nun die zweite Stufe des Programms in Kraft. Gefördert werden Neubauten als Effizienzhaus 40 nur noch, wenn sie eine Nachhaltigkeitszertifizierung haben.

Maßstab ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, das umfangreiche Vorgaben für die Behaglichkeit, die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, die Ressourcenschonung, die Umweltwirkungen über den Lebenszyklus und weitere Punkte macht. Möglich ist ein Kredit bis maximal 150.000 Euro, der Tilgungszuschuss beträgt 12,5 Prozent, also höchstens 18.750 Euro. Die Förderung erfolgt über die KfW.

Für die Sanierung von alten Gebäuden gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten.
Für die Sanierung von alten Gebäuden gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. (Foto: Volker Rauch/Shutterstock)

Üppige Fördersummen für die Altbausanierung

Weitgehend unbeschadet sind aktuell die Programme fürs Dämmen und den Einbau effizienter Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien. Geblieben ist auch die Aufteilung zwischen der Förderbank KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrförderung BAFA.

  • Die KfW macht alles im Zusammenhang mit umfassenden Sanierungen sowie Krediten für einzelne Maßnahmen.
  • Beim BAFA gibt es Zuschüsse für einzelne Sanierungen, vom Einbau neuer Fenster bis zur Heizungsanlage.

Die Fördersummen für Altbausanierungen sind nach wie vor üppig: Mehrere zehntausend Euro wert ist dem Staat der Umstieg auf erneuerbare Energie, die Energieeinsparung beim Heizen sowie der Kauf sanierter Häuser und Wohnungen oder die Sanierung selbst.

Vorausgesetzt, der Energiestandard ist besser als gesetzlich vorgeschrieben. Je weniger Energie die Immobilie braucht, umso höher sind die Fördersätze. Das gleicht die Mehrausgaben für zusätzliche Dämmung und effiziente Heizsysteme mehr oder weniger aus.

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KfW-Förderantrag frühzeitig beantragen

Eine Kleinigkeit ist die Antragsstellung nicht. Sie ist ausschließlich online möglich. Angesichts der explodierenden Energiekosten lohnt sich der Aufwand allemal, denn zusätzlich zum staatlichen Fördergeld winken deutlich niedrigere Ausgaben für Energie. Ganz wichtig: Frühzeitig Antrag stellen, Bestätigung abwarten, dann erst anfangen. Alle Details unter kfw.de und bafa.de.

Wer sein Haus zu einem Energieeffizienzhaus saniert möchte, kann mit einem satten staatlichen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro rechnen. Das Gebäude muss jedoch mindestens fünf Jahre alt sein.
Wer sein Haus zu einem Energieeffizienzhaus saniert möchte, kann mit einem satten staatlichen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro rechnen. Das Gebäude muss jedoch mindestens fünf Jahre alt sein. (Foto: anatoliy_gleb/Shutterstock)

Sanierung des Altbaus zum Effizienzhaus

  • Zuschüsse: Bis zu 75.000 Euro (Zuschuss 50 Prozent der Ausgaben) pro Wohneinheit sind als Tilgungszuschuss für einen Förderkredit oder direkt bar aufs Konto möglich, je nachdem welcher Standard erreicht wird.
  • Mindeststandard: Der sanierte Altbau muss jetzt mindestens so gut sein wie ein Neubau nach gesetzlichem Mindeststandard (Effizienzhaus 100). In diesem Fall sind bis zu 33.000 Euro (27,5 Prozent der Kosten) beziehungsweise bis zu 48.750 Euro mit EE-Paket (32,5 Prozent) vorgesehen.
  • Höchststufe: Als höchste Stufe in der Sanierung gibt es jetzt das Effizienzhaus 40 EE, bei dem erneuerbare Energien wie eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage zum Einsatz kommen.
  • Mindestalter: Um Geld für die Sanierung zu bekommen, müssen Haus oder Wohnung mindestens fünf Jahre alt sein. Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es eigene Regeln.
  • Antrag bei: KfW

KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz

Wenn die Handwerker schon einmal im Haus sind, lassen sich gleich weitere Zukunftsthemen anpacken. Für einen besseren Schutz gegen Einbruch und den Abbau von Barrieren für altersgerechtes Wohnen gibt es eigene Kredit- und Zuschussprogramme.

  • Verbesserungen beim Einbruchsschutz: Diese Vorhaben werden aktuell mit bis zu 1.600 Euro gefördert. 
  • Barrierereduzierende Maßnahmen: Bis zu 50.000 Euro Kredit oder ein Zuschuss bis zu 6.250 Euro sind möglich, auch beim Kauf entsprechend umgebauter Immobilien und unabhängig vom Lebensalter der Bewohner. Allerdings sind die Fördertöpfe für solche Maßnahmen derzeit leer. Aktuell stehen dafür keine Haushalts­mittel zur Verfügung, heißt es auf der Website der KfW. Kredite werden aber prinzipiell weiterhin gewährt.
  • Antrag bei: KfW

KfW-Kredite und -Zuschüsse für Einzelprojekte

  • Einen Kredit zum Beispiel fürs Dämmen, eine Lüftungsanlage oder neue Fenster als einzelne Maßnahme gibt es – wie gehabt – bei der KfW.
  • Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent, die Kreditsumme maximal 60.000 Euro je Wohneinheit. Wer zum Beispiel über eine Einliegerwohnung verfügt, erhält bis zu 120.000 Euro Kredit. 
  • Auch wer eigenes Geld investiert, erhält 20 Prozent als direkten Zuschuss. Insgesamt sind bis zu 12.600 Euro möglich.
  • Ebenfalls förderfähig sind außen liegende Sonnenschutzvorrichtungen wie Markisen oder Raffstores, wie auch digitale Systeme, die den Energieverbrauch verringern – Stichwort Smart Home.
  • Mindestalter: Das Haus muss fünf Jahre oder älter sein. In beiden Varianten bringt die Einbindung in einen Sanierungsfahrplan zusätzliche fünf Prozent. Notwendig ist die Beteiligung eines Experten für Energieeffizienz.
  • Den direkten Zuschuss für Einzelmaßnahmen gewährt das BAFA. 
Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Fenster gibt es ebenfalls Kredite und Zuschüsse von der KfW.
Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Fenster gibt es ebenfalls Kredite und Zuschüsse von der KfW. (Foto: rawf8/Shutterstock)

Bonus durch individuellen Sanierungsfahrplan

Einen individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) erstellt ein zugelassener Energieberater als Ergebnis seiner Beratung. Wer eine der dort vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzt, erhält darauf jeweils einen Bonus von fünf Prozent.

So ist beim Austausch einer Ölheizung eine Förderung nahezu aller anfallenden Kosten von 50 Prozent möglich. Werden später zum Beispiel die Fenster erneuert, zahlt der Staat hiervon 25 Prozent der Kosten statt nur 20 Prozent ohne iSFP.

  • Antrag: über Energieberater
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    Zuschuss für Energieberater-Honorar

    Ohne Fachleute geht beim Bauen und Sanieren wenig. Gerade bei der Altbausanierung ist Beratung wichtig. Dazu kommt ein zugelassener Energieberater ins Haus, zu finden unter energie-effizienz-experten.de. Er oder sie schaut sich Haus und Heizung an und ermittelt, wo das Geld in welcher Reihenfolge am sinnvollsten angelegt ist.

    • Zuschuss: Gefördert werden satte 80 Prozent des Honorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 1.300 Euro, ab drei Wohneinheiten bis 1.700 Euro.
    • Voraussetzung: Es handelt sich um ein Wohnhaus, dessen Baugenehmigung oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Abwicklung der Förderung übernimmt der Energieberater. 
    • Antrag: über Energieberater
    Ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) lohnt sich: Für jede umgesetzte Einzelmaßnahme gibt es einen Bonus von jeweils fünf Prozent.
    Ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) lohnt sich: Für jede umgesetzte Einzelmaßnahme gibt es einen Bonus von jeweils fünf Prozent. (Foto: CalypsoArt/Shutterstock)

    Weitere Tipps zu KfW-Krediten und -Zuschüssen

    Damit Ihre Pläne rund um die Sanierung des Hauses oder der Wohnung gelingen, gilt es noch Folgendes zu beachten:

    • Antrag: KfW-Kredite werden über eine normale Bank, Sparkasse oder Volksbank abgewickelt. Diese prüft die Sicherheiten und leitet den Antrag weiter.
    • Konditionen: Viele Bedingungen von KfW-Krediten sind attraktiv, manche nicht. Je nach Programm sind zum Beispiel keine kostenfreien Sondertilgungen möglich. Oder die Zinsbindung ist relativ lang. Manchmal muss man den Kredit oder Zuschuss innerhalb eines Jahres dem Zweck entsprechend ausgeben. Die Finanzierung einer Immobilie sollte deshalb auf mehreren Säulen stehen. Mit unterschiedlichen Kredit-Laufzeiten und der Möglichkeit, früher als vorgesehen einen Teil des Geldes kostenfrei zurückzahlen zu können.
    • Rechtzeitig loslegen: Die Nachfrage nach Förderkrediten und Zuschüssen ist enorm. Da Fristen zu beachten sind und die Bearbeitung aktuell länger dauert, sollte man sich rechtzeitig kümmern.
    • Effizienzhaus Skala: Was ein KfW-Effizienzhaus ist, erschließt sich nicht so einfach. Maßgeblich ist der Primärenergiebedarf, also der Verbrauch fossiler Energien pro Quadratmeter beheizter Fläche und Jahr. Je weiter dieser unter dem vorgeschriebenen Neubau-Standard (Effizienzhaus 100) liegt, umso höher die Förderung. Die Zahlen geben an, um wie viel Prozent der Neubau-Standard unterschritten wird. Ein Effizienzhaus 55 zum Beispiel verbraucht 45 Prozent weniger Primärenergie als ein Haus nach Mindeststandard. Dieser ist im Gebäudeenergiegesetz GEG geregelt. Diese Systematik gilt für Neu- und sanierte Bestandsbauten.
    • Alternative Steuerbonus: Im Klimapaket steckt alternativ zur Förderung auch ein Steuerbonus. Die Anforderungen entsprechen weitestgehend denen für die Zuschussprogramme. Insgesamt sind 20 Prozent der Kosten über drei Jahre abziehbar. Im ersten und zweiten Kalenderjahr nach Abschluss der Maßnahme jeweils sieben Prozent (höchstens 14.000 Euro), im dritten Kalenderjahr sechs Prozent (maximal 12.000 Euro). Den Steuerberater fragen, ob sich das lohnt.

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