Mietrecht

Vermieter dürfen Modernisierungskosten von Mietwohnungen auf die Mieter umlegen. Allerdings darf die Modernisierung nicht so umfassend sein, dass etwas komplett Neues entsteht, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 28/17). Im konkreten Fall ging es nicht nur um energiesparende Modernisierungen eines Reihenhauses, sondern um umfassende Ern...