Kosmetik-Allergie: Pickel aus der Tube

Autor: Redaktion | Kategorie: Kosmetik und Mode | 31.12.2014

Allergische Hautausschläge nach Gebrauch von Kosmetik sind keine Seltenheit.
Foto: oobqoo/Shutterstock

In Kosmetik-Artikeln können Inhaltsstoffe enthalten sein, die Allergien auslösen. Neben bestimmten Duftstoffen zählen vor allem Farbstoffe und Konservierungsmittel zu den Auslösern. Naturkosmetik, die viele bedenkliche Stoffe untersagt, gilt als bessere Alternative.

Eine Creme soll die Haut sanft und schön machen – das funktioniert nicht immer. Manchmal reagiert die Haut auch mit Rötungen, Ausschlägen oder Jucken. Das muss nicht unbedingt eine Allergie sein. Denn die Haut kann auch auf zu viel Pflege oder ständiges Make-up mit Ausschlag reagieren – Hautärzte nennen diesen Effekt "Stewardessenakne". Die Tenside in Shampoos und Duschgels entfetten die Haut und können sie bei häufigem Duschen auch irritieren. Dann fühlt sie sich oft rau an oder juckt.

Neben diesen häufigen Irritationen der Haut gibt es auch echte allergische Reaktionen. Außer einigen Duftstoffen gehören vor allem Farb- und Konservierungsmittel zu den häufigen Kontaktallergenen bei Kosmetika.

Kosmetik-Allergie durch Farbstoffe

Am bekanntesten ist der schwarze Farbstoff p-Phenylendiamin, der sich in Haarfarben und schwarzen Henna-Tattoos findet. Doch auch zahlreiche andere Oxidationshaarfarben dürfen nur mit dem Zusatz "Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" verkauft werden.

So fand ÖKO-TEST in der Vergangenheit den Farbstoff Toluene-2,5-Diamine in dauerhaften Haarcolorationen und Haartönungen. Der Wissenschaftliche Ausschuss "Verbrauchersicherheit" der EU bewertete den Stoff zuletzt 2012 als extrem potentes Kontaktallergen ("extreme skin sensitiser"). Dennoch sind solche Produkte weiterhin zugelassen.

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Kosmetik-Allergie durch Konservierungsmittel

Konservierungsmittel werden eingesetzt, um Cremes und Lotionen länger haltbar zu machen. Eigentlich eine sinnvolle Sache – leider sind aber nicht alle Konservierungsstoffe gleich gut verträglich. Ein kleiner Überblick:

  • Bei den Konservierungsmitteln hat Methylisothiazolinon (MI) in den vergangenen Jahren für viele neue Ausschläge gesorgt. Binnen drei Jahren hat sich die Zahl der erfassten Fälle im Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) verdreifacht. Vor allem sind heute mehr Frauen betroffen.
    Laut den Erfassungen des Informationsverbunds Dermatologischer Kliniken (IVDK) liegen die Sensibilisierungsraten für das Gemisch aus Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolinon (MCI/MI) bei 4,5 % sowie für Methylisothiazolinon (MI) alleine bei 6,8 %. ÖKO-TEST kritisiert sowohl die Mischung als auch die Einzelverbindungen schon länger.
    Zumindest für Kosmetik, die auf der Haut bleibt, hat die Europäische Kommission das Gemisch MCI/MI verboten. Entsprechende Produkte dürfen seit Mitte Juli 2015 nicht mehr auf den Markt gebracht und ab Mitte April 2016 nicht mehr verkauft werden. Methylisothiazolinon allein bleibt aber vorerst erlaubt.
  • Viele Hersteller setzten MI in den vergangenen Jahren verstärkt als Ersatz für Parabene ein. Denn einige Parabene stehen im Verdacht, hormonelle Wirkungen zu haben. Aus allergologischer Sicht hingegen sind sie relativ unproblematische Konservierungsmittel.
    Dennoch hat sich auch hier EU-weit einiges getan: So sind fünf Vertreter aus der Gruppe der Konservierungsmittel, darunter Isopropyl- und Isobutylparaben, seit Oktober 2014 in kosmetischen Mitteln verboten. Außerdem wurde die erlaubte Menge an Butyl- und Propylparabenen eingeschränkt. Seit April 2015 sind in Kosmetika nur noch 0,14 % zugelassen. Gar nicht mehr erlaubt sind sie für Cremes und Salben, die für die Verwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren vorgesehen sind.
  • Ein deutlich potenteres Allergen ist Formaldehyd, das einige Konservierungsstoffe als Wirkstoff abspalten können. Es reizt schon in geringen Mengen die Schleimhäute, kann Allergien auslösen und ist krebsverdächtig. Seit Anfang 2016 ist deshalb auch Formaldehyd in Kosmetika verboten. Im Rahmen des EU-Chemikaliengesetzes wurde die Substanz als Gefahrenstoff eingestuft und als "beim Menschen vermutlich krebserzeugend" klassifiziert.
    ÖKO-TEST begrüßt diese Entwicklung, kritisiert aber, dass das Verbot nicht automatisch für Formaldehydabspalter gilt, die nach und nach Formaldehyd freisetzen können. Solche Substanzen findet ÖKO-TEST immer wieder in verschiedenen Kosmetika – und wertet sie um vier Stufen ab.
  • Auf der IVDK-Liste steht auch Methyldibromoglutaronitril. Dieser Konservierungsstoff ist für Kosmetika seit 2008 verboten. Doch die Betroffenen bleiben sensibilisiert.
  • Wollwachs (Lanolin), das in einigen Salben und Naturkosmetika enthalten ist, findet sich in der Allergenliste des IVDK auf Platz zwölf. Das kommt daher, dass Lanolin oft als Basis medizinischer Cremes auf entzündete Haut aufgetragen wurde. Das hat die Betroffenen sensibilisiert.
    "Bei intakter, gesunder Haut ist der Erwerb einer Sensibilisierung durch Wollwachsalkohole in Kosmetika und Pflegemitteln eher selten", schreibt die Bundesregierung in ihrem "Aktionsplan Allergie".
Kosmetik-Allergie: Manche Haut reagiert mit Bildung von Pickeln, andere mit flächiger Reizung.
Kosmetik-Allergie: Manche Haut reagiert mit Bildung von Pickeln, andere mit flächiger Reizung. (Foto: Shutterstock/ShotPrime Studio)

Kosmetik-Allergie: Teebaumöl, Propolis & Co.

  • Auch Teebaumöl gilt als potentes Allergen. Zwar ist das Öl selbst nicht problematisch. Sobald es jedoch Licht, Wärme und Sauerstoff ausgesetzt wird, entstehen Oxidationsprodukte, die Allergien auslösen können.
  • Vergleichsweise häufig treten auch allergische Reaktionen auf das Bienenkittharz Propolis auf. Es wird wegen seiner entzündungshemmenden Eigenschaften ebenso wie Teebaumöl oft direkt auf wunde Haut aufgetragen, was eine Sensibilisierung fördert. In den Daten des IVDK hat sich der Anteil der Sensibilisierten von 2010 bis 2012 fast verdoppelt – auf jetzt 3,8 Prozent.
  • Auch einige Heilpflanzen aus der Familie der Korbblütler wie Arnika oder Kamille sind bekannte Allergene.

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