Es kommt immer wieder vor, dass wir in unseren Kosmetik-Tests Konservierungsmittel kritisieren. Warum diese eingesetzt werden und welche bedenklich sind, erklären wir Ihnen in den folgenden sieben Abschnitten:
- Was Konservierungsmittel in Kosmetik machen
- Konservierungsmittel in (Natur-)Kosmetik
- Formaldehyd/Formaldehydabspalter
- Halogenorganische Verbindungen
- Methylchloroisothiazolinon/Methylchloroisothiazolinon
- Parabene
- Polyaminopropyl Biguanide
1. Was Konservierungsmittel in Kosmetik machen
Enthalten Kosmetika Wasser (wie Cremes, Lotionen und Shampoos), können sie früher oder später verderben, sobald Luft an den Inhalt kommt oder der Finger in die Cremedose stippt. Damit sie länger haltbar bleiben, sind Stoffe notwendig, die Bakterien, Hefe und Schimmel töten oder deren Wachstum hemmen – Konservierungsstoffe eben.
Die sind somit nicht per se schlecht, sondern eigentlich unverzichtbar – die Alternative wäre nur, Cremetiegel und -tuben im Kühlschrank aufzubewahren und den Inhalt innerhalb kürzester Zeit zu verbrauchen. Doch wer will das schon?
2. Konservierungsmittel in (Natur-)Kosmetik
Auch zertifizierte Naturkosmetik kommt in der Regel nicht ohne Konservierungsmittel aus. Dazu werden Stoffe wie Benzylalkohol oder Sorbinsäure, die auch natürlicherweise vorkommen, synthetisch nachgebaut. Zudem setzen Naturkosmetik-Hersteller (wie konventionelle Hersteller auch) auf Verpackungen, durch die möglichst wenig Luft ans Produkt kommt, zum Beispiel auf Spender. Und natürlich auf die richtige Gesamtrezeptur: So wirken beispielsweise einige ätherische Öle keimhemmend und sorgen gleichzeitig für eine angenehme Duftnote.
Anders sieht es häufig bei konventioneller Kosmetik aus. Hier werden verschiedene synthetische Konservierungsmittel genutzt, um Cremes & Co. länger haltbar zu machen. Längst nicht alle sind gesundheitlich unbedenklich. Wir stellen einige Wirkstoffe vor, die uns in der Vergangenheit immer wieder negativ aufgefallen sind.
3. Formaldehyd; Formaldehydabspalter
Als wirksamer Bakterienkiller galt früher Formaldehyd. Heute weiß man: Formaldehyd kann nicht nur bereits in geringen Mengen die Schleimhäute reizen und Allergien auslösen, der Stoff ist nun auch offiziell klassifiziert als "beim Menschen vermutlich krebserzeugend". Zum 1. Januar 2016 griff die Einstufung als Gefahrstoff – und laut Kosmetikverordnung sind solche Gefahrstoffe in Kosmetika nicht erlaubt.
Der Einsatz von Formaldehyd in Körperpflegeprodukten gehört somit der Vergangenheit an – und das ist gut so. Leider gilt das Verbot nicht automatisch für Formaldehydabspalter. Diese enthalten Formaldehyd in gebundener Form und können es nach und nach freisetzen. Solche Substanzen findet ÖKO-TEST immer wieder in verschiedenen Kosmetika und wertet sie stark ab.

4. Halogenorganische Verbindungen
Abgewertet werden von ÖKO-TEST beispielsweise auch halogenorganische Verbindungen als Konservierungsmittel in Kosmetika. Es gibt mehrere Tausend halogenorganische Verbindungen, sie enthalten Brom, Jod oder (meistens) Chlor. Viele gelten als allergieauslösend, manche erzeugen Krebs, fast alle reichern sich in der Umwelt an.
Die Hersteller wenden oft ein, dass es unschädliche und sogar nützliche halogenorganische Verbindungen gibt. Dabei handelt es sich aber zumeist um natürliche und nicht um künstlich hergestellte Stoffe.
5. Methylisothiazolinon; Methylchloroisothiazolinon
Häufig wurde bislang Methylisothiazolinon in Kosmetika eingesetzt, auch oft in Kombination mit dem als starkes Allergen bekannten Methylchloroisothiazolinon. Diese Mischung hat die Europäische Kommission allerdings 2015 für Kosmetika, die auf der Haut bleiben, verboten. Das Risiko, dass Verbraucher auf die beiden Konservierer eine Kontaktallergie entwickeln, sollte damit verringert werden.
Auch Methylisothiazolinon alleine darf seit 2017 nicht mehr in Produkten, die auf der Haut bleiben, eingesetzt werden. Zuvor hatte unter anderem der Informationsverbund Dermatologischer Kliniken berichtet, dass es einen deutlichen Anstieg bei den Sensibilisierungen auf diesen Stoff gibt. In Körperpflegemitteln, die wieder abgewaschen werden, wie beispielsweise Duschgele, sind die beiden Substanzen aber weiterhin erlaubt.
6. Parabene als Konservierungsmittel
Parabene gehören zu den häufigsten Konservierungsstoffen. Gemessen daran sind die Sensibilisierungsquoten niedrig. Jedoch sind die längerkettigen Vertreter dieser Gruppe wie Butyl- und Propylparaben in Verdacht geraten, wie ein Hormon zu wirken, und waren im Tierversuch fortpflanzungsgefährdend.
Daher hat die EU-Kommission die Höchstkonzentrationen dieser längerkettigen Parabene in Kosmetika generell beschränkt sowie in Kosmetika verboten, die auf der Haut bleiben und für den Windelbereich von Kindern unter drei Jahren gedacht sind. Die neue Regelung ist 2015 in Kraft getreten. Schon seit 2014 sind aufgrund von Datenlücken die Isoformen beider Verbindungen sowie Phenyl-, Benzyl- und Pentylparaben in Kosmetika verboten.
7. Polyaminopropyl Biguanide
Schon verboten war eigentlich das Konservierungsmittel Polyaminopropyl Biguanide (PHMB) in Kosmetika. Inzwischen aber hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Union (SCCS) den Stoff neu bewertet und hält ihn jetzt bis zu einer Konzentration von 0,1 % als sicher.
Seltsam, denn immer noch gilt PHMB als krebsverdächtig und ist als CMR-Stoff der Kategorie 2 eingestuft. Grund genug, den Stoff zu meiden und bei ÖKO-TESTs rigoros abzuwerten.
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