Die EU-Kommission hat Titandioxid als vermutlich krebserregend beim Einatmen eingestuft. Die im Oktober erfolgte Einstufung soll für Pulvergemische gelten, die mehr als ein Prozent besonders kleiner Titandioxidpartikel enthalten. Falls bis Februar 2020 kein Einspruch der EU-Gremien erfolgt, tritt die Einstufung in Kraft.
Was bedeutet das? Produkte wie Fugenweiß müssten künftig den Warnhinweis "karzinogen beim Einatmen" tragen. Auf festen und flüssigen Gemischen wie Farben und Lacken mit mehr als einem Prozent Titandioxid wäre vor dem Einatmen von Staub, Aerosol oder Nebel zu warnen.
Titandioxid als umstrittener Stoff
Die Farben- und Lackindustrie kritisiert die Einstufung stark, sie sieht keine Gefahr durch Titandioxid. Auch ob von dem weit verbreiteten Stoff weitere Gefahren ausgehen, ist hoch umstritten. So sieht etwa die Europäische Lebensmittelagentur EFSA kein Problem beim Einsatz als Lebensmittelzusatzstoff.
Frankreich hingegen will Titandioxid in Lebensmitteln verbieten. ÖKO-TEST wertet Titandioxid bislang in keiner Produktgruppe ab. In Sonnenschutzmitteln etwa gilt der Stoff bislang als gute Alternative zu hormonell wirksamen chemischen UV-Filtern.

Titandioxid: Wo steckt es drin?
Von Titandioxid werden laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weltweit jährlich Millionen Tonnen hergestellt. Zur Einordnung: Allein in Europa entstehe pro Jahr mehr als eine Million Tonnen Titandioxid.
Mit etwa 90 Prozent werde der Großteil davon als Weißpigment in der Herstellung von Farben, Lacken, Kunststoffen und Papier eingesetzt. Die verbleibenden 10 Prozent des produzierten Titandioxids landen nach Angaben des BfR in Kosmetikprodukten wie Zahnpasta, Futter- und Lebensmitteln wie Dragees und Kaugummis sowie in Arzneimitteln. Als UV-Filter wird Titandioxid auch in Sonnenschutzmitteln eingesetzt.
Wie nehmen Menschen Titandioxid auf?
Menschen können Titandioxid durch den Verzehr von Lebensmitteln und über die Atemwege aufnehmen. So könnten sie die Titandioxid-Nanopartikel beispielsweise einatmen, während sie Lacke aufsprühen.
Über Hautpflegeprodukte wird die Chemikalie nicht aufgenommen: "Die Aufnahme über die Haut hat das BfR im Rahmen einer Stellungnahme zu Nanopartikeln in Sonnenschutzmitteln nach derzeitigem Stand des Wissens als unbedenklich bei Auftragen auf intakte und Sonnebrand-geschädigte Haut angesehen", heißt es dazu in einer Veröffentlichung des BfR vom 26. September 2019. Das BfR rät aber von der Nutzung von Sprays ab, da sie eingeatmet werden können.
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