Kinderzähne

Kassenleistungen für Kinderzähne

| Kategorie: Kinder und Familie | 22.01.2018

Kinderzähne

Bereits bei der U5, U6 und U7 kann der Kinderarzt bei Auffälligkeiten an den Zähnen zu einem Besuch des Zahnarztes raten. Eine regelmäßige Zahnkontrolle kann zur Gewöhnung schon mit dem Auftauchen der ersten Zähnchen beginnen und sollte spätestens zwischen dem zweiten und dritten Geburtstag starten. Die Kasse übernimmt dafür drei Früherkennungsuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr. Zusätzlich zahlt die Kasse ab zweieinhalb Jahren eine vierteljährliche lokale Behandlung der Zähne mit Fluorlack, sofern ein hohes Kariesrisiko vorliegt. Ab sechs Jahren erhalten Kinder eine halbjährliche Individualprophylaxe. Dazu gehören die Entfernung harter Beläge sowie eine Versiegelung der Fissuren (Furchen) an den Backenzähnen mit Kunststoff. Die Krankenkassen übernehmen diese nur bei den bleibenden Backenzähnen zur Vorsorge gegen Karies. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Bonusheft geführt werden.