Elterngeld beantragen: Richtig berechnen, rechtzeitig informieren

| Kategorie: Kinder und Familie | 20.04.2020

Elterngeld beantragen: Richtig berechnen, rechtzeitig informieren
Foto: danira / Shutterstock

Das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld ist eine wichtige Transferzahlung an Eltern in der ersten Lebensphase ihres Kindes. Wir haben für Sie Informationen, Rechner und Spartipps rund um das Elterngeld zusammengestellt.

764 Euro beträgt das monatliche Auszahlungsbetrag von Elterngeld im Durchschnitt nach einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes – große Sprünge sind durch diese elternbezogene Entgeltersatzleistung nicht drin. Umso wichtiger ist es, dass die Formalien eingehalten werden, um keine Nachteile durch falsche oder zu spät oder zu früh eingereichte Anträge erleiden zu müssen.

Informationen zum Elterngeld auf einen Blick

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Broschüren bereit, die finanzielle Unterstützung für Eltern ausführlich beleuchten:

Elterngeld berechnen - so geht es

Werdende Eltern können online ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen sie Anspruch haben. Dafür kann das Infotool für Familien Online genutzt werden.

Mit dem Elterngeldrechner von familienportal.de können Mütter und Väter (unverbindlich) berechnen, wie viel Elterngeld ihnen zusteht.

Auf dem Portal ElterngeldDigital können Mütter und Väter Elterngeld mit Hilfe eines digitalen Assistenten beantragen.

Tipp: Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse

Verheiratete werdende Eltern können durch rechtzeitigen Wechsel in die Lohnsteuerklasse III mehr Elterngeld herausholen. Grundsätzlich basiert die Bemessung auf dem durchschnittlichen Nettolohn der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt des Babys. Eltern müssen aber nicht schon vor Eintritt der Schwangerschaft die Steuerklassen wechseln. Denn: Für Angestellte zieht der Staat diejenige Steuerklasse heran, die in den zwölf Monaten vor der Geburt am längsten galt. Achtung: Der Bemessungszeitraum endet für Mütter in der Regel mit dem Mutterschutz, weil dann eine Lohnersatzleistung gezahlt wird. Den Antrag für den Wechsel der Lohnsteuerklasse müssen Frauen spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes stellen.

Änderungen beim Elterngeld in Folge der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat auch Folgen für die laufenden oder zukünftigen Bezieher von Elterngel: Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust können dazu führen, dass Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld nicht oder nur eingeschränkt erfüllt sind. Auch erforderliche Mehrarbeit von Arbeitnehmern in systemrelevanten Berufen kann sich negativ auf die Zahlung des Elterngeldes auswirken. Daher hat das Bundesfamilienministerium weitreichende Änderungen beim Elterngeld beschlossen.

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