Corona: Vorerst keine festen Zeiträume für einige U-Untersuchungen

Autor: Annette Dohrmann | Kategorie: Kinder und Familie | 27.03.2020

Vorsorgeuntersuchung für Kinder
Foto: Syda Productions/Shutterstock

Um in Corona-Zeiten unnötige Patientenkontakte in Kinderarztpraxen zu vermeiden, werden die festen Zeiträume für einige Früherkennungsuntersuchungen bis zum 30. September 2020 aufgeweicht. Eltern und Ärzte können die U-Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. 

Die Auflockerung der festen Zeiträume betrifft die Vorsorgeuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9. Darauf weist der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hin. Bei den U-Untersuchungen dokumentieren Kinderärzte, ob sich der Nachwuchs körperlich, geistig und sozial seinem Alter entsprechend entwickelt. Die Ergebnisse werden im Gelben Heft festgehalten, das alle Eltern bei Geburt ihres Kindes erhalten.

Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder haben eigentlich feste Termine: 

  • die U6: zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat (frühestens ab dem 9. und spätestens bis zum 14. Lebensmonat)
  • die U7: idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat (frühestens ab dem 20. Und spätestens bis zum 27. Lebensmonat)
  • die U7a: die zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat
  • die U8: idealerweise ab dem 46. bis zum 48. Lebensmonat (frühestens vom 43. und spätestens bis zum 50. Lebensmonat)
  • die U9: die Vorschuluntersuchung zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat

Normalerweise wird Eltern die Untersuchung als IGel-Leistung in Rechnung gestellt, wenn sie die festen Intervalle und Toleranzzeiten überschreiten. Doch aufgrund der Corona-Pandemie können Eltern diese Vorsorgeuntersuchungen – in Absprache mit ihrem Kinderarzt – zunächst verschieben. Diese werden auch von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie bis spätestens Ende September 2020 nachgeholt werden.

U-Untersuchungen für Kinder: Absprache mit Arzt

Da es sich bei den U-Untersuchungen nicht um akute Behandlungen, sondern um Vorsorge handelt, müssen sich Eltern keine Sorgen machen, wenn die Termine jetzt etwas lockerer gehandhabt werden. Sollte bei ihrem Kind in nächster Zeit eine U-Untersuchung anstehen, setzen sich Eltern am besten direkt mit ihrem Kinderarzt in Verbindung, um den Termin zu planen. 

Denn: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben", betont Dr. Brigitte Dietz, Kinderärztin im bayerischen Taufkirchen. Vor allem die U6 und U7 sollten Eltern aufgrund der vorgesehenen Schutzimpfungen nicht zu lange herauszögern. "Bei der U8 und U9 ist der zeitliche Spielraum etwas größer, die können schon mal um ein Vierteljahr verschoben werden."

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